der.finanzjurist Stand 25.10.2026 · Allgemeine Information, keine Rentenberatung im Einzelfall
Tabelle zum Reel

Die Rente mit 63 gab es für dich nie. Die mit Abschlag schon.

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Such zuerst deine letzte Renteninformation raus: Mit dem Betrag auf Seite 1 rechnest du im Blatt in fünf Minuten aus, was ein früher Start dich kostet.

Für Jahrgang 1964 und jünger hieß die Rente nach 45 Jahren schon immer Rente mit 65. Was dich trifft, ist die Rente nach 35 Jahren: frühestens mit 63, mit 14,4 Prozent Abschlag, lebenslang. Hier stehen deine Altersgrenzen, dein Abschlag und welche Zeiten wirklich zählen. Mit Blatt für deine eigene Rechnung.

6 Seiten, sofort per WhatsApp Jede Altersgrenze mit Paragraf Kommt direkt per WhatsApp
65
ist die Rente nach 45 Jahren für Jahrgang 1964 und jünger. Mit 63 ging sie nur für Jahrgang 1952
14,4 %
Abschlag, wenn du nach 35 Jahren mit 63 gehst. Jeden Monat, für den Rest deines Lebens
40 Jahre
hat mit 65, wer nach dem Master mit 25 anfängt. Das Studium zählt für die 45 nicht mit
Warum diese Tabelle

Die Schlagzeile redet über eine Rente, die du nie bekommen hättest.

Abgeschafft werden soll die Rente nach 45 Jahren. Für Akademiker zählt eine andere Zahl: der früheste Start nach 35 Jahren. Und genau den will die Rentenkommission von 63 auf 64 schieben.

1

Der Spitzname

„Rente mit 63“ meint die Rente nach 45 Jahren ohne Abschlag. Sie beginnt zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze, für dich also mit 65.

Jahrgang 1964 und jünger: mit 65
2

Die Rente, die dich betrifft

Nach 35 Jahren kannst du mit 63 gehen, aber jeder Monat vor 67 kostet 0,3 Prozent. Bei 1.800 Euro Rente sind das 259 Euro im Monat.

Lebenslang 14,4 % weniger
3

Die Zeiten

Für die 35 Jahre zählen Schule ab 17 und Studium mit, für die 45 Jahre nicht. Kindererziehung, Pflege und Wehrdienst zählen für beide.

Studium zählt nur für die 35
Beschlossen ist noch nichts.

Es gibt keinen Gesetzentwurf. Wegen des Vertrauensschutzes käme eine Änderung laut Berichten frühestens 2032. Planen solltest du trotzdem mit 64 und Abschlag, nicht mit 63 und nicht mit 45 Jahren.

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  • Die Tabelle nach Jahrgang: Regelaltersgrenze, Rente nach 45 und nach 35 Jahren, dein Abschlag.
  • Was 14,4 Prozent in Euro bedeuten, für drei Rentenhöhen durchgerechnet.
  • Welche Zeiten zu den 45 Jahren zählen und welche nur zu den 35, Zeile für Zeile.
  • Was die Rentenkommission vorschlägt, getrennt vom geltenden Recht.
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Was drinsteht

Sechs Abschnitte, jede Altersgrenze mit Paragraf.

Die Tabelle legt keinen Rentenbeginn für dich fest. Sie sorgt dafür, dass du weißt, welche Zahlen für deinen Jahrgang gelten und welche nur in der Schlagzeile stehen.

01

Deine Altersgrenzen

Drei Renten, die verwechselt werden, und die Tabelle nach Jahrgang.

  • §§ 35 bis 38 SGB VI: Regelaltersrente, Rente nach 35 und nach 45 Jahren, Schwerbehinderung.
  • Jahrgang 1958 bis 1964 und jünger mit Regelaltersgrenze, frühestem Start und Abschlag.
  • Der Abschlag in Euro für drei Rentenhöhen.
02

Was zählt und was kommt

Welche Zeiten für die 45 Jahre zählen, und was die Rentenkommission ändern will.

  • § 51 Abs. 3a SGB VI: elf Arten von Zeiten, für 45 und für 35 Jahre.
  • Wann du die 45 Jahre voll hast, je nach Berufsstart.
  • Die Vorschläge der Kommission neben dem geltenden Recht.
03

Deine Rechnung

Das Blatt zum Ausfüllen und die nächsten Schritte.

  • Neun Zeilen von deiner Renteninformation bis zu deiner Lücke.
  • Kontenklärung und Ausgleich von Abschlägen, jeweils mit Norm.
  • Welches Schreiben was zeigt und eine Checkliste zum Abhaken.
Passt das zu dir?

Für wen diese Tabelle gemacht ist.

Richtig hier bist du, wenn …

  • du wissen willst, ab wann du mit deinem Jahrgang in Rente gehen kannst
  • du studiert hast und dich fragst, ob die 45 Jahre für dich überhaupt drin sind
  • du früher als mit 67 aufhören willst und wissen musst, was das kostet
  • deine Eltern kurz vor der Rente stehen und ihr den frühesten Termin sucht

Eher nicht, wenn …

  • du schon Rente beziehst
  • du Beamter bist; deine Versorgung folgt eigenen Regeln
  • du eine Auswertung deines Versicherungsverlaufs suchst; das macht die Rentenversicherung in der Kontenklärung
Porträtaufnahme des Absenders der.finanzjurist

der.finanzjurist

Die juristische Perspektive auf Geldthemen

Als Finanzjurist lese ich nicht die Schlagzeile, sondern das Gesetz dahinter. Bei der Rente mit 63 steht die eigentliche Nachricht für Akademiker in Paragraf 36, nicht in Paragraf 38: Der früheste Start soll später kommen. Deshalb gibt es diese Tabelle.

Die Tabelle gibt das geltende Recht wieder und kennzeichnet die Vorschläge der Rentenkommission gesondert. Sie ist allgemeine Information und keine Rentenberatung im Einzelfall. Verbindlich ist nur der Bescheid der Deutschen Rentenversicherung.

Plane nicht mit 63. Plane mit 64 und Abschlag.

Die Tabelle zeigt dir deine Altersgrenzen, deinen Abschlag in Euro und welche Zeiten für dich zählen.

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