Benaro Finanzen

Wann die BAföG-Rückzahlung wirklich beginnt

Deine BAföG-Rückzahlung beginnt am Studiengang, nicht an deinem Tempo.

Wer früher fertig ist als die Regelstudienzeit, zahlt nicht früher zurück, und wer länger braucht, nicht automatisch später. Der Termin hängt an einem Datum, das in deinem allerersten BAföG-Bescheid steht. Wie du es findest, in zwei Schritten.

Von Ben Alexander Borowy, Jurist und Gründer von Benaro Finanzen
Stand · Nach dem an diesem Tag geltenden Recht · Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall

Der Fixpunkt ist die Förderungshöchstdauer, nicht dein Abschlusstag

Die Rückzahlung beginnt mit dem fünften Kalenderjahr nach dem Ende deiner Förderungshöchstdauer, unabhängig vom tatsächlichen Studienabschluss.

Das regelt § 18 Abs. 1 Satz 1 BAföG. Die Förderungshöchstdauer entspricht in der Regel der Regelstudienzeit deines Studiengangs zum Zeitpunkt deiner Einschreibung und steht in deinem allerersten Förderungsbescheid, nicht in deinem Abschlusszeugnis. Zwei Personen im selben Studiengang mit derselben Förderungshöchstdauer haben damit denselben gesetzlichen Rückzahlungstermin, auch wenn eine von beiden ein Semester früher fertig war.

Dein eigenes Tempo verschiebt das Datum nicht

Ein früherer oder späterer persönlicher Abschluss ändert den gesetzlichen Rückzahlungstermin nicht, nur die Förderungshöchstdauer deines Studiengangs tut das.

Wer das eigene Studienende als Rechengrundlage nimmt, rechnet mit dem falschen Datum. Maßgeblich ist ausschließlich das Ende der Förderungshöchstdauer aus dem ersten Bescheid, dazu die fünf Kalenderjahre aus § 18 Abs. 1 Satz 1 BAföG. Wer unsicher ist, welche Förderungshöchstdauer im eigenen Bescheid steht, fragt direkt beim Bundesverwaltungsamt nach, statt zu schätzen.

Der teuerste Fehler
Das eigene Abschlussdatum als Grundlage nehmen, statt die Förderungshöchstdauer aus dem ersten Bescheid. Wer den Starttermin falsch schätzt, reagiert auf den ersten Rückzahlungsbescheid zu spät und riskiert Mahnkosten für eine Rate, mit der er nicht gerechnet hat.

So prüfst du deinen Termin

  1. Den allerersten BAföG-Bescheid heraussuchen. Die Förderungshöchstdauer steht dort, nicht im Abschlusszeugnis.
  2. Fünf Kalenderjahre ab dem Ende dieser Förderungshöchstdauer notieren. Das ist der gesetzliche Rückzahlungstermin.
  3. Das eigene tatsächliche Studienende dabei ignorieren. Es ändert an diesem Termin nichts.
  4. Bei Unsicherheit über die Förderungshöchstdauer direkt beim Bundesverwaltungsamt nachfragen. Dort liegt der Bescheid als Nachweis.
  5. Den Termin in den eigenen Kalender eintragen. Der erste Rückzahlungsbescheid kommt sonst überraschend.

Diese Übersicht ersetzt keine Prüfung deines konkreten BAföG-Bescheids. Sie zeigt, wie der gesetzliche Rückzahlungstermin berechnet wird.

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Fundstellen

§ 18 Abs. 1 Satz 1 BAföG: Rückzahlungsbeginn im fünften Kalenderjahr nach Ende der Förderungshöchstdauer, unabhängig vom tatsächlichen Studienabschluss. Stand 05.10.2026

Allgemeine Information zur Rechtslage, keine Rechtsberatung im Einzelfall und keine Empfehlung für eine bestimmte Person. Ob und wie sich diese Regelung auf deinen konkreten Bescheid auswirkt, hängt vom Einzelfall ab. Für eine verbindliche Beurteilung wende dich an das Bundesverwaltungsamt oder eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

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