Der Fixpunkt ist die Förderungshöchstdauer, nicht dein Abschlusstag
Das regelt § 18 Abs. 1 Satz 1 BAföG. Die Förderungshöchstdauer entspricht in der Regel der Regelstudienzeit deines Studiengangs zum Zeitpunkt deiner Einschreibung und steht in deinem allerersten Förderungsbescheid, nicht in deinem Abschlusszeugnis. Zwei Personen im selben Studiengang mit derselben Förderungshöchstdauer haben damit denselben gesetzlichen Rückzahlungstermin, auch wenn eine von beiden ein Semester früher fertig war.
Dein eigenes Tempo verschiebt das Datum nicht
Wer das eigene Studienende als Rechengrundlage nimmt, rechnet mit dem falschen Datum. Maßgeblich ist ausschließlich das Ende der Förderungshöchstdauer aus dem ersten Bescheid, dazu die fünf Kalenderjahre aus § 18 Abs. 1 Satz 1 BAföG. Wer unsicher ist, welche Förderungshöchstdauer im eigenen Bescheid steht, fragt direkt beim Bundesverwaltungsamt nach, statt zu schätzen.
So prüfst du deinen Termin
- Den allerersten BAföG-Bescheid heraussuchen. Die Förderungshöchstdauer steht dort, nicht im Abschlusszeugnis.
- Fünf Kalenderjahre ab dem Ende dieser Förderungshöchstdauer notieren. Das ist der gesetzliche Rückzahlungstermin.
- Das eigene tatsächliche Studienende dabei ignorieren. Es ändert an diesem Termin nichts.
- Bei Unsicherheit über die Förderungshöchstdauer direkt beim Bundesverwaltungsamt nachfragen. Dort liegt der Bescheid als Nachweis.
- Den Termin in den eigenen Kalender eintragen. Der erste Rückzahlungsbescheid kommt sonst überraschend.
Diese Übersicht ersetzt keine Prüfung deines konkreten BAföG-Bescheids. Sie zeigt, wie der gesetzliche Rückzahlungstermin berechnet wird.
Das Video dazu
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