Die Karenzzeit ist Standard, nicht die Ausnahme
Das KfW-Kreditportal setzt die Karenzzeit automatisch, niemand muss sie beantragen. In dieser Zeit läuft noch keine Tilgung, sondern ausschließlich die Zinszahlung auf die bisher ausgezahlte Summe. Wer direkt nach dem letzten Auszahlungsmonat mit der vollen Rate rechnet, plant sein erstes Gehalt unnötig knapp.
In der Karenzzeit zahlst du nur Zinsen, keine Tilgung
Die Karenzzeit ist keine Zahlungspause: Die laufenden Zinsen werden weiterhin fällig und müssen bedient werden. Sie ist aber auch keine volle Tilgungsrate, sondern deutlich weniger Belastung, als die meisten im ersten Job erwarten. Wer das weiß, kann das erste Gehalt realistischer einteilen, statt vorsorglich Geld zurückzuhalten, das eigentlich frei verfügbar wäre.
Verkürzen auf Antrag möglich
Wer schneller mit der Tilgung beginnen will, etwa um die Gesamtlaufzeit und die Zinskosten zu senken, muss die Karenzzeit nicht komplett ausschöpfen. Der Antrag läuft über das ohnehin genutzte Kreditportal und verkürzt die tilgungsfreie Zeit auf bis zu 6 Monate.
Checkliste zum Abhaken
- Im Online-Kreditportal der KfW den Termin der letzten Auszahlung nachsehen.
- Daraus das Ende der eigenen Karenzzeit ablesen.
- Monatliche Zinszahlung in der Karenzzeit mit dem Budget abgleichen.
- Prüfen, ob eine freiwillige Verkürzung der Karenzzeit auf bis zu 6 Monate sinnvoll ist.
- Vor Ende der Karenzzeit die Höhe der künftigen Tilgungsrate im Portal einsehen.
Diese Übersicht ersetzt keine Prüfung deines konkreten Vertrags. Sie zeigt dir den Ablauf, der im Kreditportal selbst steht, und wann sich ein eigener Antrag lohnt.
Alles auf einen Blick als PDF
Die Übersicht schicken wir dir per WhatsApp, zum Ausdrucken und Abhaken.
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