Die Rate lässt sich auf 20 Euro senken
Die Reduzierung ist kein Sonderantrag, sondern eine reguläre Funktion des Kreditportals der KfW. Wer die reguläre Rate gerade nicht aufbringt, etwa weil der erste Job noch nicht begonnen hat oder das Einstiegsgehalt knapp ist, kann die Rate dort selbst absenken, bis zur Mindestgrenze von 20 Euro im Monat.
Wer das nicht weiß, zahlt entweder die volle Rate über den Dispo oder lässt die Abbuchung platzen. Beides kostet mehr als der Weg über das Portal.
Reicht das nicht: Stundung mit Offenlegung
Trägt auch die reduzierte Rate von 20 Euro nicht, kann die KfW die Rückzahlung vorübergehend ganz aussetzen. Voraussetzung ist, dass die aktuelle Einkommens- und Vermögenslage offengelegt wird. Die Stundung ist keine kostenlose Pause: Auf den gestundeten Betrag laufen Stundungszinsen weiter. Sie verhindert aber einen Zahlungsverzug und die damit verbundenen Mahnungen.
In welcher Reihenfolge du vorgehst
- Im Online-Kreditportal der KfW einloggen. Dort läuft jede Änderung an der laufenden Rate.
- Zuerst die Ratenreduzierung prüfen. Möglich bis zur Mindestrate von 20 Euro im Monat, ohne weitere Begründung.
- Reicht das nicht, den Antrag auf Stundung stellen. Dafür Einkommen und Vermögen im Portal angeben.
- Änderung vor dem nächsten Fälligkeitstermin einreichen. Am 1. April oder 1. Oktober wird ohnehin neu abgerechnet.
- Bei Unsicherheit den KfW-Kundenservice direkt fragen. Er kennt den eigenen Vertragsstand.
Diese Übersicht ersetzt keine Prüfung deines konkreten Vertrags. Sie zeigt dir die Wege, die im Kreditportal stehen, und wann sich welcher lohnt.
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