Benaro Finanzen

KfW-Studienkredit: Rate senken statt in den Rückstand laufen

Wenn die KfW-Rate nicht geht, ist Zahlen oder Mahnung nicht deine einzige Wahl.

Beim KfW-Studienkredit (174) beginnt die Rückzahlung oft mitten im Berufseinstieg, mit einer festen Mindestrate. Wer sie gerade nicht stemmen kann, muss nicht in den Rückstand laufen. Zwei offizielle Wege, die im Kreditportal selbst stehen.

Von Ben Alexander Borowy, Jurist und Gründer von Benaro Finanzen
Stand · Nach den zu diesem Zeitpunkt veröffentlichten Konditionen der KfW · Allgemeine Information, keine Finanz- oder Rechtsberatung im Einzelfall

Die Rate lässt sich auf 20 Euro senken

Regulär liegt die Mindestrate bei 128 Euro im Monat. Im Online-Kreditportal lässt sie sich auf 20 Euro im Monat reduzieren.

Die Reduzierung ist kein Sonderantrag, sondern eine reguläre Funktion des Kreditportals der KfW. Wer die reguläre Rate gerade nicht aufbringt, etwa weil der erste Job noch nicht begonnen hat oder das Einstiegsgehalt knapp ist, kann die Rate dort selbst absenken, bis zur Mindestgrenze von 20 Euro im Monat.

Wer das nicht weiß, zahlt entweder die volle Rate über den Dispo oder lässt die Abbuchung platzen. Beides kostet mehr als der Weg über das Portal.

Reicht das nicht: Stundung mit Offenlegung

Für eine Stundung legst du Einkommen und Vermögen offen. Für den aufgeschobenen Betrag fallen Stundungszinsen an.

Trägt auch die reduzierte Rate von 20 Euro nicht, kann die KfW die Rückzahlung vorübergehend ganz aussetzen. Voraussetzung ist, dass die aktuelle Einkommens- und Vermögenslage offengelegt wird. Die Stundung ist keine kostenlose Pause: Auf den gestundeten Betrag laufen Stundungszinsen weiter. Sie verhindert aber einen Zahlungsverzug und die damit verbundenen Mahnungen.

Der teuerste Fehler
Die Abbuchung einfach platzen lassen, statt die Rate im Portal anzupassen. Ein Zahlungsverzug beim KfW-Studienkredit zieht Mahnungen und Verzugszinsen nach sich, obwohl die Reduzierung auf 20 Euro oder die Stundung im selben Portal wenige Klicks entfernt liegen.

In welcher Reihenfolge du vorgehst

  1. Im Online-Kreditportal der KfW einloggen. Dort läuft jede Änderung an der laufenden Rate.
  2. Zuerst die Ratenreduzierung prüfen. Möglich bis zur Mindestrate von 20 Euro im Monat, ohne weitere Begründung.
  3. Reicht das nicht, den Antrag auf Stundung stellen. Dafür Einkommen und Vermögen im Portal angeben.
  4. Änderung vor dem nächsten Fälligkeitstermin einreichen. Am 1. April oder 1. Oktober wird ohnehin neu abgerechnet.
  5. Bei Unsicherheit den KfW-Kundenservice direkt fragen. Er kennt den eigenen Vertragsstand.

Diese Übersicht ersetzt keine Prüfung deines konkreten Vertrags. Sie zeigt dir die Wege, die im Kreditportal stehen, und wann sich welcher lohnt.

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Fundstellen

KfW, Produktseite „KfW-Studienkredit (174) zurückzahlen", reguläre Mindestrate 128 Euro im Monat, reduzierbar auf 20 Euro im Monat. Stand 2026
KfW, Merkblatt KfW-Studienkredit (174), Stundung nach Offenlegung von Einkommen und Vermögen, zuzüglich Stundungszinsen, Antrag im Online-Kreditportal. Stand 2026

Allgemeine Information zu den öffentlich bekannten Konditionen des KfW-Studienkredits (174), keine Finanz- oder Rechtsberatung im Einzelfall und keine Empfehlung für ein bestimmtes Vorgehen. Ob eine Ratenreduzierung oder eine Stundung für dich infrage kommt, hängt von deiner persönlichen Situation ab. Für eine verbindliche Auskunft wende dich an die KfW oder eine unabhängige Finanzberatung.

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