Benaro Finanzen

Altersvorsorgedepot: das Rechenblatt zur Grenze von 1.800 Euro

1.800 Euro. Die Grenze, an der die Förderung endet und die Bindung bleibt.

Ab 2027 darfst du bis zu 6.840 Euro im Jahr ins Altersvorsorgedepot einzahlen. Zulage und Steuerabzug gibt es aber nur bis 1.800 Euro. Hier steht, was jeder einzelne Euro bekommt, welche Regeln für alle Euros gelten und wie du es für dich ausrechnest. Mit Rechenblatt zum Selbstausfüllen.

Von Ben Alexander Borowy, Jurist und Gründer von Benaro Finanzen
Stand · Nach dem verkündeten Gesetz, BGBl. 2026 I Nr. 156 · Allgemeine Information, keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung

Zwei Zahlen, zwei Bedeutungen

6.840 Euro sind die Obergrenze für deine Einzahlung, keine Zielmarke. Gefördert werden nur die ersten 1.800 Euro im Jahr. Jeder Euro darüber liegt im selben Depot, mit denselben Regeln, aber ohne Zulage.
ZahlWas sie bedeutet
120 € im JahrMindestbeitrag, also 10 Euro im Monat. Der alte Mindestbeitrag von 4 Prozent des Einkommens entfällt. § 86 EStG
360 € im JahrBis hierhin legt der Staat auf jeden Euro 50 Cent. § 84 EStG
1.800 € im JahrBis hierhin gibt es 25 Cent je Euro, danach nichts mehr. An derselben Stelle endet der Steuerabzug. § 84, § 10a Abs. 1 EStG
540 € im JahrHöchste Grundzulage: 180 Euro aus der ersten Stufe plus 360 Euro aus der zweiten. § 84 EStG
6.840 € im JahrHöchsteinzahlung, also 570 Euro im Monat. Mehr nimmt der Vertrag nicht an. § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 AltZertG

Was jeder einzelne Euro bekommt

Die Werbung rechnet mit dem Durchschnitt. Für deine Entscheidung zählt der nächste Euro: Was bringt es, wenn du noch einen drauflegst?

Dein Euro NummerZulage daraufWas du dafür abgibst
1 bis 36050 CentZugriff bis zur Rente
361 bis 1.80025 CentZugriff bis zur Rente
1.801 bis 6.8400 CentZugriff bis zur Rente

Die rechte Spalte ändert sich nie, die mittlere schon. Das ist der ganze Punkt.

Deine Einzahlung im JahrGrundzulageIm DepotFörderquote
120 € (10 € im Monat)60 €180 €50 %
360 € (30 € im Monat)180 €540 €50 %
600 € (50 € im Monat)240 €840 €40 %
1.200 € (100 € im Monat)390 €1.590 €32,5 %
1.800 € (150 € im Monat)540 €2.340 €30 %
3.000 € (250 € im Monat)540 €3.540 €18 %
6.840 € (570 € im Monat)540 €7.380 €7,9 %

Ohne Kinderzulage und Einsteigerbonus. Die Kinderzulage beträgt 100 Prozent deiner Beiträge, höchstens 300 Euro je Kind mit Kindergeld (§ 85 Abs. 1 EStG). Der Einsteigerbonus von einmalig 200 Euro gilt, wenn du zu Beginn des Beitragsjahres jünger als 25 bist (§ 84 Satz 2 EStG). Beide hängen nicht an Beiträgen über 1.800 Euro.

Auch der Steuerabzug endet bei 1.800 Euro

Absetzen kannst du deine Beiträge bis 1.800 Euro zuzüglich der Zulage. Das Finanzamt prüft von selbst, ob der Abzug oder die Zulage günstiger ist, und erstattet nur die Differenz.
Dein GrenzsteuersatzSteuerersparnis aus 2.340 €ZulageErstattung zusätzlich
20 %468 €540 €0 €
30 %702 €540 €162 €
42 %983 €540 €443 €

Gerechnet für 1.800 Euro Einzahlung plus 540 Euro Zulage, ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Die Erstattung geht auf dein Konto, nicht ins Depot. Zahlst du 3.000 oder 6.840 Euro ein, bleibt diese Tabelle genau gleich: Mehr als 2.340 Euro gehen nicht in den Abzug. § 10a Abs. 1 und 2 EStG

Die Bindung gilt für jeden Euro

RegelWas gilt
Beginn der AuszahlungGrundsätzlich nicht vor 65. Ausnahme: Du beziehst schon früher eine gesetzliche Altersrente. Spätestens mit 70. § 1 Abs. 1 AltZertG
Form der AuszahlungMonatlich, als lebenslange Rente oder als Auszahlplan, der mindestens bis zum 85. Geburtstag läuft. § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AltZertG
EinmalbetragHöchstens 30 Prozent des Guthabens zu Beginn der Auszahlung auf einmal. § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AltZertG
WohneigentumDie eine Tür vor der Rente: Entnahme für Kauf, Bau, barrierearmen Umbau oder energetische Sanierung ab 3.000 Euro. § 92a Abs. 1 EStG
Besteuerung im AlterWas aus geförderten Beiträgen stammt, wird bei der Auszahlung voll mit deinem persönlichen Steuersatz besteuert. § 22 Nr. 5 EStG
Der teuerste Fehler: mit dem Zugriff rechnen
Wer vor dem Rentenbeginn oder außerhalb der erlaubten Formen an das Geld geht, löst eine schädliche Verwendung aus. Dann gehen alle Zulagen und Steuervorteile zurück. Für Arbeitslosigkeit oder einen finanziellen Engpass steht im Gesetz keine Ausnahme. Geld, das du vor 65 brauchen könntest, gehört deshalb nicht in dieses Depot, egal ob es Euro Nummer 100 oder Euro Nummer 5.000 ist. § 93 Abs. 1 EStG

Was „bis 65“ in Jahren heißt

Dein Alter bei der EinzahlungSo lange liegt der Euro festWas in dieser Zeit alles anstehen kann
2540 JahreJobwechsel, Familie, Wohnung, Auszeit, Selbstständigkeit
3530 JahreWohnung, Kinder in Ausbildung, Jobverlust
4520 JahreSanierung, Pflege der Eltern, früherer Ausstieg aus dem Beruf

Für die geförderten Euros bekommst du für diese Wartezeit eine Zulage. Für die Euros über 1.800 Euro wartest du genauso lange, ohne Zulage.

Dein Rechenblatt

Trag deine geplante Jahreseinzahlung in Zeile A ein und rechne von oben nach unten. Das Beispiel zeigt 250 Euro im Monat.

RechenschrittBeispielBei dir
ADeine Einzahlung im Jahr (höchstens 6.840 €)3.000 €
BDavon der Teil bis 360 €, mal 0,5180 €
CDavon der Teil zwischen 360 € und 1.800 €, mal 0,25360 €
DGrundzulage: B plus C540 €
EKinderzulage (bis 300 € je Kind) und Einsteigerbonus (200 €, einmalig)0 €
FIm Depot nach einem Jahr: A plus D plus E3.540 €
GBetrag über der Grenze: A minus 1.800 €1.200 €
HAnteil ohne Zulage: G geteilt durch A40 %
IFörderquote auf alles: D plus E, geteilt durch A18 %

So liest du das Ergebnis: Zeile G ist der Betrag, für den du Zugriff abgibst, ohne dafür eine Zulage zu bekommen. Steht dort null oder weniger, bist du unter der Grenze und jeder deiner Euros wird gefördert.

Vier Sparraten, fertig gerechnet

Im MonatA · im JahrD · ZulageG · über der GrenzeH · Anteil ohne Zulage
100 €1.200 €390 €0 €0 %
150 €1.800 €540 €0 €0 %
250 €3.000 €540 €1.200 €40 %
570 €6.840 €540 €5.040 €74 %

Bei der Höchsteinzahlung von 570 Euro im Monat liegen also fast drei Viertel deines Geldes ohne Zulage im gebundenen Depot. Genau 150 Euro im Monat ist die Sparrate, bei der du die volle Grundzulage bekommst und kein Euro ungefördert bleibt.

Drei Fragen für die Euros über der Grenze

FrageWarum sie entscheidet
☐Steht mein Notgroschen?Drei bis sechs Monatsausgaben frei verfügbar, bevor irgendein Euro bis zur Rente gebunden wird.
☐Brauche ich dieses Geld sicher nicht vor 65?Eigenkapital für eine Wohnung geht über die Entnahme. Alles andere, etwa eine Auszeit, eine Gründung oder ein Engpass, geht nicht.
☐Wie hoch ist mein Steuersatz heute, wie hoch im Alter?Für Zeile G gibt es weder Zulage noch Abzug. Ob sich der Betrag im gebundenen Depot trotzdem rechnet, hängt an deinen Steuersätzen. Das ist eine Einzelfallrechnung.
Altersvorsorgedepot über 1.800 €Freies ETF-Depot
ZulageKeineKeine
VerfügbarkeitGebunden bis mindestens 65Jederzeit
Steuer beim SparenKeineAbgeltungsteuer auf Erträge, 30 Prozent Teilfreistellung bei Aktien-ETF, 1.000 Euro Sparerpauschbetrag
AnlageFonds und ETF bis Risikoklasse 5, keine EinzelaktienFrei wählbar

Was noch offen ist: Wie die Auszahlung aus den nicht geförderten Beiträgen im Einzelnen besteuert wird, regelt § 22 Nr. 5 Satz 2 EStG. Ein Anwendungsschreiben der Finanzverwaltung zum neuen Recht war zum Stand dieser Übersicht nicht veröffentlicht. Lass dir vom Anbieter schriftlich geben, wie er geförderte und nicht geförderte Beiträge ausweist, bevor du über 1.800 Euro hinausgehst.

Der eine Schritt, der zählt: Füll Zeile A und Zeile G aus, bevor du einen Sparplan einrichtest. Dann weißt du, bis zu welchem Euro du Zugriff gegen Zulage tauschst und ab welchem du nur noch Zugriff abgibst. Welche Aufteilung zu dir passt, hängt an deinen Zahlen und ist keine Empfehlung aus diesem Blatt.

Das Video dazu

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Alles auf einen Blick als PDF

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Die gesetzliche Rente reicht bei den meisten nicht, um den gewohnten Lebensstandard zu halten.

Fundstellen

Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz) vom 26.05.2026, BGBl. 2026 I Nr. 156, in Kraft ab 01.01.2027 · Einkommensteuergesetz in der ab 01.01.2027 geltenden Fassung: § 10a Abs. 1 und 2 (Sonderausgabenabzug, Günstigerprüfung), § 22 Nr. 5 (Besteuerung der Leistungen), § 84 (Grundzulage, Einsteigerbonus), § 85 (Kinderzulage), § 86 (Mindestbeitrag), § 92a (Entnahme für Wohneigentum), § 93 (schädliche Verwendung) · Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz: § 1 Abs. 1 (Höchsteinzahlung, Auszahlungsbeginn, Auszahlungsformen), § 1 Abs. 1b (zulässige Anlagen) · § 20 InvStG, § 20 Abs. 9 EStG (freies Depot).

Stand 10.10.2026. Die Angaben geben das verkündete Gesetz wieder. Ein Anwendungsschreiben der Finanzverwaltung war zu diesem Tag nicht veröffentlicht; Einzelheiten der Umsetzung können sich daraus ergeben. Die Steuerbeispiele sind bewusst grob, ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Dieses Blatt ist allgemeine Information und keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung. Es empfiehlt kein bestimmtes Produkt und keinen bestimmten Anbieter. Fonds und ETF können an Wert verlieren.

Was heißt das für dich?

Ein Artikel erklärt die Regeln, nicht deine Lage. Im Kennlerntelefonat schauen wir in 10 bis 15 Minuten, was davon bei dir zählt.