Zwei Zahlen, zwei Bedeutungen
| Zahl | Was sie bedeutet |
|---|---|
| 120 € im Jahr | Mindestbeitrag, also 10 Euro im Monat. Der alte Mindestbeitrag von 4 Prozent des Einkommens entfällt. § 86 EStG |
| 360 € im Jahr | Bis hierhin legt der Staat auf jeden Euro 50 Cent. § 84 EStG |
| 1.800 € im Jahr | Bis hierhin gibt es 25 Cent je Euro, danach nichts mehr. An derselben Stelle endet der Steuerabzug. § 84, § 10a Abs. 1 EStG |
| 540 € im Jahr | Höchste Grundzulage: 180 Euro aus der ersten Stufe plus 360 Euro aus der zweiten. § 84 EStG |
| 6.840 € im Jahr | Höchsteinzahlung, also 570 Euro im Monat. Mehr nimmt der Vertrag nicht an. § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 AltZertG |
Was jeder einzelne Euro bekommt
Die Werbung rechnet mit dem Durchschnitt. Für deine Entscheidung zählt der nächste Euro: Was bringt es, wenn du noch einen drauflegst?
| Dein Euro Nummer | Zulage darauf | Was du dafür abgibst |
|---|---|---|
| 1 bis 360 | 50 Cent | Zugriff bis zur Rente |
| 361 bis 1.800 | 25 Cent | Zugriff bis zur Rente |
| 1.801 bis 6.840 | 0 Cent | Zugriff bis zur Rente |
Die rechte Spalte ändert sich nie, die mittlere schon. Das ist der ganze Punkt.
| Deine Einzahlung im Jahr | Grundzulage | Im Depot | Förderquote |
|---|---|---|---|
| 120 € (10 € im Monat) | 60 € | 180 € | 50 % |
| 360 € (30 € im Monat) | 180 € | 540 € | 50 % |
| 600 € (50 € im Monat) | 240 € | 840 € | 40 % |
| 1.200 € (100 € im Monat) | 390 € | 1.590 € | 32,5 % |
| 1.800 € (150 € im Monat) | 540 € | 2.340 € | 30 % |
| 3.000 € (250 € im Monat) | 540 € | 3.540 € | 18 % |
| 6.840 € (570 € im Monat) | 540 € | 7.380 € | 7,9 % |
Ohne Kinderzulage und Einsteigerbonus. Die Kinderzulage beträgt 100 Prozent deiner Beiträge, höchstens 300 Euro je Kind mit Kindergeld (§ 85 Abs. 1 EStG). Der Einsteigerbonus von einmalig 200 Euro gilt, wenn du zu Beginn des Beitragsjahres jünger als 25 bist (§ 84 Satz 2 EStG). Beide hängen nicht an Beiträgen über 1.800 Euro.
Auch der Steuerabzug endet bei 1.800 Euro
| Dein Grenzsteuersatz | Steuerersparnis aus 2.340 € | Zulage | Erstattung zusätzlich |
|---|---|---|---|
| 20 % | 468 € | 540 € | 0 € |
| 30 % | 702 € | 540 € | 162 € |
| 42 % | 983 € | 540 € | 443 € |
Gerechnet für 1.800 Euro Einzahlung plus 540 Euro Zulage, ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Die Erstattung geht auf dein Konto, nicht ins Depot. Zahlst du 3.000 oder 6.840 Euro ein, bleibt diese Tabelle genau gleich: Mehr als 2.340 Euro gehen nicht in den Abzug. § 10a Abs. 1 und 2 EStG
Die Bindung gilt für jeden Euro
| Regel | Was gilt |
|---|---|
| Beginn der Auszahlung | Grundsätzlich nicht vor 65. Ausnahme: Du beziehst schon früher eine gesetzliche Altersrente. Spätestens mit 70. § 1 Abs. 1 AltZertG |
| Form der Auszahlung | Monatlich, als lebenslange Rente oder als Auszahlplan, der mindestens bis zum 85. Geburtstag läuft. § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AltZertG |
| Einmalbetrag | Höchstens 30 Prozent des Guthabens zu Beginn der Auszahlung auf einmal. § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AltZertG |
| Wohneigentum | Die eine Tür vor der Rente: Entnahme für Kauf, Bau, barrierearmen Umbau oder energetische Sanierung ab 3.000 Euro. § 92a Abs. 1 EStG |
| Besteuerung im Alter | Was aus geförderten Beiträgen stammt, wird bei der Auszahlung voll mit deinem persönlichen Steuersatz besteuert. § 22 Nr. 5 EStG |
Was „bis 65“ in Jahren heißt
| Dein Alter bei der Einzahlung | So lange liegt der Euro fest | Was in dieser Zeit alles anstehen kann |
|---|---|---|
| 25 | 40 Jahre | Jobwechsel, Familie, Wohnung, Auszeit, Selbstständigkeit |
| 35 | 30 Jahre | Wohnung, Kinder in Ausbildung, Jobverlust |
| 45 | 20 Jahre | Sanierung, Pflege der Eltern, früherer Ausstieg aus dem Beruf |
Für die geförderten Euros bekommst du für diese Wartezeit eine Zulage. Für die Euros über 1.800 Euro wartest du genauso lange, ohne Zulage.
Dein Rechenblatt
Trag deine geplante Jahreseinzahlung in Zeile A ein und rechne von oben nach unten. Das Beispiel zeigt 250 Euro im Monat.
| Rechenschritt | Beispiel | Bei dir | |
|---|---|---|---|
| A | Deine Einzahlung im Jahr (höchstens 6.840 €) | 3.000 € | |
| B | Davon der Teil bis 360 €, mal 0,5 | 180 € | |
| C | Davon der Teil zwischen 360 € und 1.800 €, mal 0,25 | 360 € | |
| D | Grundzulage: B plus C | 540 € | |
| E | Kinderzulage (bis 300 € je Kind) und Einsteigerbonus (200 €, einmalig) | 0 € | |
| F | Im Depot nach einem Jahr: A plus D plus E | 3.540 € | |
| G | Betrag über der Grenze: A minus 1.800 € | 1.200 € | |
| H | Anteil ohne Zulage: G geteilt durch A | 40 % | |
| I | Förderquote auf alles: D plus E, geteilt durch A | 18 % |
So liest du das Ergebnis: Zeile G ist der Betrag, für den du Zugriff abgibst, ohne dafür eine Zulage zu bekommen. Steht dort null oder weniger, bist du unter der Grenze und jeder deiner Euros wird gefördert.
Vier Sparraten, fertig gerechnet
| Im Monat | A · im Jahr | D · Zulage | G · über der Grenze | H · Anteil ohne Zulage |
|---|---|---|---|---|
| 100 € | 1.200 € | 390 € | 0 € | 0 % |
| 150 € | 1.800 € | 540 € | 0 € | 0 % |
| 250 € | 3.000 € | 540 € | 1.200 € | 40 % |
| 570 € | 6.840 € | 540 € | 5.040 € | 74 % |
Bei der Höchsteinzahlung von 570 Euro im Monat liegen also fast drei Viertel deines Geldes ohne Zulage im gebundenen Depot. Genau 150 Euro im Monat ist die Sparrate, bei der du die volle Grundzulage bekommst und kein Euro ungefördert bleibt.
Drei Fragen für die Euros über der Grenze
| Frage | Warum sie entscheidet | |
|---|---|---|
| ☐ | Steht mein Notgroschen? | Drei bis sechs Monatsausgaben frei verfügbar, bevor irgendein Euro bis zur Rente gebunden wird. |
| ☐ | Brauche ich dieses Geld sicher nicht vor 65? | Eigenkapital für eine Wohnung geht über die Entnahme. Alles andere, etwa eine Auszeit, eine Gründung oder ein Engpass, geht nicht. |
| ☐ | Wie hoch ist mein Steuersatz heute, wie hoch im Alter? | Für Zeile G gibt es weder Zulage noch Abzug. Ob sich der Betrag im gebundenen Depot trotzdem rechnet, hängt an deinen Steuersätzen. Das ist eine Einzelfallrechnung. |
| Altersvorsorgedepot über 1.800 € | Freies ETF-Depot | |
|---|---|---|
| Zulage | Keine | Keine |
| Verfügbarkeit | Gebunden bis mindestens 65 | Jederzeit |
| Steuer beim Sparen | Keine | Abgeltungsteuer auf Erträge, 30 Prozent Teilfreistellung bei Aktien-ETF, 1.000 Euro Sparerpauschbetrag |
| Anlage | Fonds und ETF bis Risikoklasse 5, keine Einzelaktien | Frei wählbar |
Was noch offen ist: Wie die Auszahlung aus den nicht geförderten Beiträgen im Einzelnen besteuert wird, regelt § 22 Nr. 5 Satz 2 EStG. Ein Anwendungsschreiben der Finanzverwaltung zum neuen Recht war zum Stand dieser Übersicht nicht veröffentlicht. Lass dir vom Anbieter schriftlich geben, wie er geförderte und nicht geförderte Beiträge ausweist, bevor du über 1.800 Euro hinausgehst.
Das Video dazu
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Alles auf einen Blick als PDF
Das Rechenblatt zur Grenze von 1.800 Euro schicken wir dir per WhatsApp, zum Ausdrucken und Abhaken.
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