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Rente mit 63, 65 oder 67: die Rententabelle nach Jahrgang

Rente mit 63, 65 oder 67? Deine Zahlen nach Jahrgang, und warum die 45 Jahre für Akademiker kaum erreichbar sind.

Die „Rente mit 63“ hieß für Jahrgang 1964 und jünger schon immer Rente mit 65. Was dich wirklich betrifft, ist die Rente nach 35 Jahren: frühestens mit 63, mit Abschlag, lebenslang. Hier stehen deine Altersgrenzen, dein Abschlag und welche Zeiten zu den 45 Jahren zählen. Mit Blatt zum Ausfüllen für deine eigene Rechnung.

Von Ben Alexander Borowy, Jurist und Gründer von Benaro Finanzen
Stand · Nach geltendem Recht, SGB VI · Vorschläge der Rentenkommission gesondert gekennzeichnet · Allgemeine Information, keine Rentenberatung im Einzelfall

Drei Renten, die verwechselt werden

„Rente mit 63“ ist ein Spitzname für die Rente nach 45 Jahren. Für Jahrgang 1964 und jünger beginnt sie mit 65. Mit 63 geht nur die Rente nach 35 Jahren, und die hat einen Abschlag von bis zu 14,4 Prozent.
RenteWartezeitAb wann, Jahrgang 1964 und jüngerAbschlag
Regelaltersrente§§ 35, 235 SGB VI5 Jahremit 67keiner
Besonders langjährig Versicherte, die „Rente mit 63“§§ 38, 236b SGB VI45 Jahremit 65, früher geht nichtkeiner
Langjährig Versicherte, die Rente, die dich betrifft§§ 36, 236 SGB VI35 Jahreohne Abschlag mit 67, frühestens mit 630,3 Prozent je Monat vor 67, mit 63 also 14,4 Prozent § 77 Abs. 2 Nr. 2a SGB VI
Schwerbehinderte Menschen, ab einem Grad der Behinderung von 50§§ 37, 236a SGB VI35 Jahreohne Abschlag mit 65, frühestens mit 62mit 62 also 10,8 Prozent

Der Abschlag gilt für die ganze Rentenbezugszeit, auch nachdem du die Regelaltersgrenze erreicht hast. Neben einer vorzeitigen Altersrente darfst du seit 2023 unbegrenzt hinzuverdienen (§ 34 SGB VI).

Die Tabelle nach Jahrgang

JahrgangRegelaltersgrenzeNach 45 Jahren ohne AbschlagNach 35 Jahren frühestensAbschlag dann
195866 J.64 J.63 J.10,8 %
195966 J. 2 M.64 J. 2 M.63 J.11,4 %
196066 J. 4 M.64 J. 4 M.63 J.12,0 %
196166 J. 6 M.64 J. 6 M.63 J.12,6 %
196266 J. 8 M.64 J. 8 M.63 J.13,2 %
196366 J. 10 M.64 J. 10 M.63 J.13,8 %
1964 und jünger67 J.65 J.63 J.14,4 %

J. = Jahre, M. = Monate. Regelaltersgrenze nach § 235 Abs. 2 SGB VI, Rente nach 45 Jahren nach § 236b Abs. 2 SGB VI, Rente nach 35 Jahren nach § 236 Abs. 1 und 2 SGB VI. Abschlag: 0,3 Prozent für jeden Monat zwischen dem Rentenbeginn mit 63 und der Regelaltersgrenze. Die Rente beginnt am Ersten des Monats nach dem Geburtstag; wer am Ersten eines Monats geboren ist, ein paar Wochen früher.

Was 14,4 Prozent in Euro bedeuten

Regelaltersrente laut RenteninformationAbschlag mit 63, jeden MonatÜber 20 Jahre Rentenbezug
1.200 € im Monat172,80 €41.472 €
1.800 € im Monat259,20 €62.208 €
2.400 € im Monat345,60 €82.944 €

Eigene Rechnung, vereinfacht: Abschlag auf die volle Regelaltersrente, ohne Rentenanpassungen, Steuern und Krankenversicherung. Wer mit 63 geht, zahlt außerdem vier Jahre weniger ein; seine Rente fällt dadurch zusätzlich niedriger aus als der Wert in der Renteninformation.

Was die Rentenkommission vorschlägt

Für Akademiker ist nicht das Ende der „Rente mit 63“ die Nachricht. Die Nachricht ist, dass der früheste Start nach 35 Jahren von 63 auf 64 steigen soll. Beschlossen ist bisher nichts.
WasGeltendes RechtVorschlag der Alterssicherungskommission, Bericht Juni 2026
Rente nach 35 Jahrenfrühestens mit 63, mit Abschlag § 36 SGB VIfrühestens mit 64, danach im Gleichschritt mit der Regelaltersgrenze weiter steigend
Rente nach 45 Jahrenohne Abschlag zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze § 38 SGB VIstreichen. Bundeskanzler Merz am 26.08.2026: abschaffen, mit einer Härtefallregelung
Regelaltersgrenze67 für Jahrgang 1964 und jünger § 235 Abs. 2 SGB VIab Jahrgang 1965 schrittweise über 67 hinaus, für Jahrgang 1965 nach Berichten 67 Jahre und 1 Monat
StandEs gibt keinen Gesetzentwurf. Wer kurz vor der Rente steht, soll Vertrauensschutz bekommen. Laut Berichten käme eine Änderung deshalb frühestens 2032.

Was das für dich heißt: Die Zahl, mit der du planst, ist nicht 63 und nicht 45. Plane mit 64, mit Abschlag, und rechne damit, dass deine Regelaltersgrenze eher steigt als fällt.

Welche Zeiten zu den 45 Jahren zählen

Für die 35 Jahre zählen Schule ab 17 und Studium mit. Für die 45 Jahre nicht. Wer nach dem Master mit 25 anfängt, hat mit 65 genau 40 Jahre.
Zeit45 Jahre, § 3835 Jahre, § 36
Beschäftigung mit Pflichtbeiträgen, auch Ausbildung und Lehrezähltzählt
Selbständigkeit mit Pflichtbeiträgen, etwa im Handwerkzähltzählt
Minijob mit eigenen Rentenbeiträgen; befreit nur anteilig § 52 Abs. 2 SGB VIzähltzählt
Kindererziehung: drei Jahre je Kind, Berücksichtigungszeit bis zum 10. Geburtstagzähltzählt
Pflege eines Angehörigen, wenn die Pflegekasse Rentenbeiträge zahltzähltzählt
Wehrdienst, Zivildienstzähltzählt
Arbeitslosengeld I, Krankengeld, Übergangsgeld; Arbeitslosengeld I nicht in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn, außer bei Insolvenz oder Geschäftsaufgabe des Arbeitgeberszähltzählt
Freiwillige Beiträge, für die 45 Jahre nur bei mindestens 18 Jahren Pflichtbeiträgenzähltzählt
Schule ab 17, Fachschule, Studium, höchstens acht Jahre § 58 Abs. 1 Nr. 4 SGB VIzählt nichtzählt
Bürgergeld, Arbeitslosengeld II, Arbeitslosenhilfezählt nichtzählt
Monate aus Versorgungsausgleich oder Rentensplitting nach einer Scheidungzählt nichtzählt

Fundstellen: § 51 Abs. 3a SGB VI für die 45 Jahre, § 51 Abs. 3 und 4 SGB VI für die 35 Jahre. Zeiten in einem anderen EU-Land können mitzählen; das klärt die Rentenversicherung im Einzelfall.

Wann du die 45 Jahre voll hast

Berufsstart mit Pflichtbeiträgen45 Jahre voll mitWas das bei Jahrgang 1964 und jünger heißt
mit 18, nach der Lehre63Rente ohne Abschlag mit 65
mit 2065Rente ohne Abschlag mit 65, gerade so
mit 22, nach dem Bachelor67bringt nichts mehr, 67 ist die Regelaltersgrenze
mit 25, nach dem Master70nie erreichbar. Es bleibt die Rente nach 35 Jahren mit Abschlag

Ohne Lücken gerechnet. Kindererziehung, Pflege oder Wehrdienst vor dem Berufsstart können die 45 Jahre vorziehen, Lücken durch Selbständigkeit ohne Pflichtbeiträge oder Zeit im Ausland schieben sie nach hinten.

Deine Rechnung

Du brauchst deine letzte Renteninformation, die kommt jedes Jahr ab 27 per Post, und deinen Versicherungsverlauf. Den bekommst du bei der Deutschen Rentenversicherung online oder auf Antrag.

Der teuerste Fehler: mit 63 planen und den Abschlag vergessen
Die Renteninformation zeigt die Rente mit 67. Wer mit 63 gehen will und mit diesem Betrag plant, hat bei 1.800 € Rente jeden Monat 259 € weniger als gedacht, lebenslang. Dazu fehlen die Beiträge der letzten vier Jahre. Wer früher aufhören will, braucht eine eigene Brücke bis zur Regelaltersgrenze, und die muss Jahrzehnte vorher stehen.
Was du einträgstWo es stehtBei dir
1Dein Jahrgang und deine RegelaltersgrenzeTabelle in Abschnitt 2
2Bisherige Jahre mit Pflichtbeiträgen, Kindererziehung, PflegeVersicherungsverlauf
3Jahre, die du bis 65 noch arbeiten wirst65 minus dein Alter heute
4Zeile 2 plus Zeile 3: mindestens 45? Dann gilt die Rente nach 45 Jahren, solange es sie gibteigene Rechnung
5Deine Regelaltersrente in Euro, wenn du bis zur Regelaltersgrenze einzahlstRenteninformation, Seite 1
6Abschlag, wenn du mit 63 gehst: Zeile 5 mal Abschlag aus Abschnitt 2eigene Rechnung
7Abschlag, wenn der früheste Start auf 64 steigt: Zeile 5 mal 10,8 Prozenteigene Rechnung
8Was du im Monat zum Leben brauchst, in heutigem Gelddeine Ausgaben
9Zeile 8 minus (Zeile 5 minus Zeile 6): deine Lücke, wenn du früh gehsteigene Rechnung

Zeile 7 rechnet mit der heutigen Regelaltersgrenze von 67: 36 Monate mal 0,3 Prozent. Steigt die Regelaltersgrenze mit, wird der Abschlag mit 64 entsprechend größer. Von der Rente gehen noch Steuern sowie Kranken- und Pflegeversicherung ab.

Was du jetzt tust

  1. Versicherungsverlauf anfordern und mit deinem Lebenslauf vergleichen. Jedes Jahr ohne Eintrag ist eine Lücke.
  2. Kontenklärung beantragen, damit Ausbildung, Schule ab 17, Studium, Kindererziehung, Wehrdienst und Auslandszeiten drinstehen. Am Ende stellt die Rentenversicherung die Zeiten per Bescheid fest. § 149 Abs. 5 SGB VI
  3. Kindererziehungszeiten beantragen, falls sie fehlen. Sie werden nicht von selbst eingetragen.
  4. Abschläge ausgleichen ist möglich: Ab 50 kannst du Sonderzahlungen in die Rentenversicherung leisten, die den Abschlag ganz oder teilweise ausgleichen. Die Rentenversicherung rechnet dir den Betrag in einer besonderen Rentenauskunft aus. § 187a SGB VI
  5. Die Lücke aus Zeile 9 schließen, mit betrieblicher oder privater Vorsorge. Je früher, desto kleiner der Monatsbeitrag.

Welches Schreiben was zeigt

SchreibenWann du es bekommstWas drinsteht
Renteninformation § 109 SGB VIjedes Jahr ab 27, von selbstRente mit der Regelaltersgrenze und bei Erwerbsminderung. Kein Abschlag, keine Zählung der 45 Jahre.
Versicherungsverlaufauf Antrag, jederzeitJeder Monat mit seiner Art: Beitrag, Kindererziehung, Schule, Studium. Daraus zählst du die 45 und die 35 Jahre.
Rentenauskunft § 109 SGB VIab 55 alle drei Jahre, sonst auf AntragAlle Zeiten, die Rente zu verschiedenen Startterminen und auf Antrag der Betrag, mit dem du einen Abschlag ausgleichst.

Checkliste

PunktWoran du erkennst, dass er erledigt ist
☐Renteninformation herausgesuchtDie letzte liegt vor dir, Zeile 5 im Blatt ist ausgefüllt.
☐Versicherungsverlauf angefordertDu weißt, wie viele Jahre für die 45 und wie viele für die 35 zählen.
☐Lücken geklärtDer Antrag auf Kontenklärung ist gestellt oder es gibt keine Lücke.
☐Abschlag gerechnetZeile 6 und 7 haben einen Betrag in Euro.
☐Lücke beziffertZeile 9 hat einen Betrag, und du weißt, wie du ihn schließt.
Der eine Schritt, der zählt: Nimm deine Renteninformation und zieh den Abschlag ab, bevor du mit einem Rentenbeginn planst. Was davon für dich gilt, hängt an deinem Versicherungsverlauf, nicht an der Schlagzeile.

Das Video dazu

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Alles auf einen Blick als PDF

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Passende Beratung

Altersvorsorge mit Konzept

Die gesetzliche Rente reicht bei den meisten nicht, um den gewohnten Lebensstandard zu halten.

Fundstellen

Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI): § 34 (Hinzuverdienst), § 35 und § 235 (Regelaltersrente, Anhebung der Altersgrenze), § 36 und § 236 (Altersrente für langjährig Versicherte), § 37 und § 236a (Altersrente für schwerbehinderte Menschen), § 38 und § 236b (Altersrente für besonders langjährig Versicherte), § 51 Abs. 3, 3a und 4 (anrechenbare Zeiten), § 52 (Wartezeiterfüllung durch Versorgungsausgleich, Rentensplitting und geringfügige Beschäftigung), § 58 Abs. 1 Nr. 4 (Anrechnungszeiten für Schule und Studium), § 77 Abs. 2 (Zugangsfaktor, Abschlag), § 109 (Renteninformation), § 149 Abs. 5 (Feststellung der Zeiten), § 187a (Ausgleich von Abschlägen) · Bericht der Alterssicherungskommission, Juni 2026, und Berichterstattung dazu · Kabinettsklausur der Bundesregierung vom 26.08.2026.

Stand 25.10.2026. Die Tabellen geben das geltende Recht wieder. Die Vorschläge in Abschnitt 3 sind Empfehlungen einer Kommission und Äußerungen aus der Regierung; ein Gesetzentwurf lag an diesem Tag nicht vor, Einzelheiten und Übergangsregeln können sich ändern. Die Euro-Beträge sind eigene, vereinfachte Rechnungen und ersetzen nicht die Rentenauskunft mit deinen Zeiten. Diese Tabelle ist allgemeine Information und keine Rentenberatung im Einzelfall. Verbindlich ist nur der Bescheid der Deutschen Rentenversicherung.

Was heißt das für dich?

Ein Artikel erklärt die Regeln, nicht deine Lage. Im Kennlerntelefonat schauen wir in 10 bis 15 Minuten, was davon bei dir zählt.