Drei Renten, die verwechselt werden
| Rente | Wartezeit | Ab wann, Jahrgang 1964 und jünger | Abschlag |
|---|---|---|---|
| Regelaltersrente§§ 35, 235 SGB VI | 5 Jahre | mit 67 | keiner |
| Besonders langjährig Versicherte, die „Rente mit 63“§§ 38, 236b SGB VI | 45 Jahre | mit 65, früher geht nicht | keiner |
| Langjährig Versicherte, die Rente, die dich betrifft§§ 36, 236 SGB VI | 35 Jahre | ohne Abschlag mit 67, frühestens mit 63 | 0,3 Prozent je Monat vor 67, mit 63 also 14,4 Prozent § 77 Abs. 2 Nr. 2a SGB VI |
| Schwerbehinderte Menschen, ab einem Grad der Behinderung von 50§§ 37, 236a SGB VI | 35 Jahre | ohne Abschlag mit 65, frühestens mit 62 | mit 62 also 10,8 Prozent |
Der Abschlag gilt für die ganze Rentenbezugszeit, auch nachdem du die Regelaltersgrenze erreicht hast. Neben einer vorzeitigen Altersrente darfst du seit 2023 unbegrenzt hinzuverdienen (§ 34 SGB VI).
Die Tabelle nach Jahrgang
| Jahrgang | Regelaltersgrenze | Nach 45 Jahren ohne Abschlag | Nach 35 Jahren frühestens | Abschlag dann |
|---|---|---|---|---|
| 1958 | 66 J. | 64 J. | 63 J. | 10,8 % |
| 1959 | 66 J. 2 M. | 64 J. 2 M. | 63 J. | 11,4 % |
| 1960 | 66 J. 4 M. | 64 J. 4 M. | 63 J. | 12,0 % |
| 1961 | 66 J. 6 M. | 64 J. 6 M. | 63 J. | 12,6 % |
| 1962 | 66 J. 8 M. | 64 J. 8 M. | 63 J. | 13,2 % |
| 1963 | 66 J. 10 M. | 64 J. 10 M. | 63 J. | 13,8 % |
| 1964 und jünger | 67 J. | 65 J. | 63 J. | 14,4 % |
J. = Jahre, M. = Monate. Regelaltersgrenze nach § 235 Abs. 2 SGB VI, Rente nach 45 Jahren nach § 236b Abs. 2 SGB VI, Rente nach 35 Jahren nach § 236 Abs. 1 und 2 SGB VI. Abschlag: 0,3 Prozent für jeden Monat zwischen dem Rentenbeginn mit 63 und der Regelaltersgrenze. Die Rente beginnt am Ersten des Monats nach dem Geburtstag; wer am Ersten eines Monats geboren ist, ein paar Wochen früher.
Was 14,4 Prozent in Euro bedeuten
| Regelaltersrente laut Renteninformation | Abschlag mit 63, jeden Monat | Über 20 Jahre Rentenbezug |
|---|---|---|
| 1.200 € im Monat | 172,80 € | 41.472 € |
| 1.800 € im Monat | 259,20 € | 62.208 € |
| 2.400 € im Monat | 345,60 € | 82.944 € |
Eigene Rechnung, vereinfacht: Abschlag auf die volle Regelaltersrente, ohne Rentenanpassungen, Steuern und Krankenversicherung. Wer mit 63 geht, zahlt außerdem vier Jahre weniger ein; seine Rente fällt dadurch zusätzlich niedriger aus als der Wert in der Renteninformation.
Was die Rentenkommission vorschlägt
| Was | Geltendes Recht | Vorschlag der Alterssicherungskommission, Bericht Juni 2026 |
|---|---|---|
| Rente nach 35 Jahren | frühestens mit 63, mit Abschlag § 36 SGB VI | frühestens mit 64, danach im Gleichschritt mit der Regelaltersgrenze weiter steigend |
| Rente nach 45 Jahren | ohne Abschlag zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze § 38 SGB VI | streichen. Bundeskanzler Merz am 26.08.2026: abschaffen, mit einer Härtefallregelung |
| Regelaltersgrenze | 67 für Jahrgang 1964 und jünger § 235 Abs. 2 SGB VI | ab Jahrgang 1965 schrittweise über 67 hinaus, für Jahrgang 1965 nach Berichten 67 Jahre und 1 Monat |
| Stand | Es gibt keinen Gesetzentwurf. Wer kurz vor der Rente steht, soll Vertrauensschutz bekommen. Laut Berichten käme eine Änderung deshalb frühestens 2032. |
Was das für dich heißt: Die Zahl, mit der du planst, ist nicht 63 und nicht 45. Plane mit 64, mit Abschlag, und rechne damit, dass deine Regelaltersgrenze eher steigt als fällt.
Welche Zeiten zu den 45 Jahren zählen
| Zeit | 45 Jahre, § 38 | 35 Jahre, § 36 |
|---|---|---|
| Beschäftigung mit Pflichtbeiträgen, auch Ausbildung und Lehre | zählt | zählt |
| Selbständigkeit mit Pflichtbeiträgen, etwa im Handwerk | zählt | zählt |
| Minijob mit eigenen Rentenbeiträgen; befreit nur anteilig § 52 Abs. 2 SGB VI | zählt | zählt |
| Kindererziehung: drei Jahre je Kind, Berücksichtigungszeit bis zum 10. Geburtstag | zählt | zählt |
| Pflege eines Angehörigen, wenn die Pflegekasse Rentenbeiträge zahlt | zählt | zählt |
| Wehrdienst, Zivildienst | zählt | zählt |
| Arbeitslosengeld I, Krankengeld, Übergangsgeld; Arbeitslosengeld I nicht in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn, außer bei Insolvenz oder Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers | zählt | zählt |
| Freiwillige Beiträge, für die 45 Jahre nur bei mindestens 18 Jahren Pflichtbeiträgen | zählt | zählt |
| Schule ab 17, Fachschule, Studium, höchstens acht Jahre § 58 Abs. 1 Nr. 4 SGB VI | zählt nicht | zählt |
| Bürgergeld, Arbeitslosengeld II, Arbeitslosenhilfe | zählt nicht | zählt |
| Monate aus Versorgungsausgleich oder Rentensplitting nach einer Scheidung | zählt nicht | zählt |
Fundstellen: § 51 Abs. 3a SGB VI für die 45 Jahre, § 51 Abs. 3 und 4 SGB VI für die 35 Jahre. Zeiten in einem anderen EU-Land können mitzählen; das klärt die Rentenversicherung im Einzelfall.
Wann du die 45 Jahre voll hast
| Berufsstart mit Pflichtbeiträgen | 45 Jahre voll mit | Was das bei Jahrgang 1964 und jünger heißt |
|---|---|---|
| mit 18, nach der Lehre | 63 | Rente ohne Abschlag mit 65 |
| mit 20 | 65 | Rente ohne Abschlag mit 65, gerade so |
| mit 22, nach dem Bachelor | 67 | bringt nichts mehr, 67 ist die Regelaltersgrenze |
| mit 25, nach dem Master | 70 | nie erreichbar. Es bleibt die Rente nach 35 Jahren mit Abschlag |
Ohne Lücken gerechnet. Kindererziehung, Pflege oder Wehrdienst vor dem Berufsstart können die 45 Jahre vorziehen, Lücken durch Selbständigkeit ohne Pflichtbeiträge oder Zeit im Ausland schieben sie nach hinten.
Deine Rechnung
Du brauchst deine letzte Renteninformation, die kommt jedes Jahr ab 27 per Post, und deinen Versicherungsverlauf. Den bekommst du bei der Deutschen Rentenversicherung online oder auf Antrag.
| Was du einträgst | Wo es steht | Bei dir | |
|---|---|---|---|
| 1 | Dein Jahrgang und deine Regelaltersgrenze | Tabelle in Abschnitt 2 | |
| 2 | Bisherige Jahre mit Pflichtbeiträgen, Kindererziehung, Pflege | Versicherungsverlauf | |
| 3 | Jahre, die du bis 65 noch arbeiten wirst | 65 minus dein Alter heute | |
| 4 | Zeile 2 plus Zeile 3: mindestens 45? Dann gilt die Rente nach 45 Jahren, solange es sie gibt | eigene Rechnung | |
| 5 | Deine Regelaltersrente in Euro, wenn du bis zur Regelaltersgrenze einzahlst | Renteninformation, Seite 1 | |
| 6 | Abschlag, wenn du mit 63 gehst: Zeile 5 mal Abschlag aus Abschnitt 2 | eigene Rechnung | |
| 7 | Abschlag, wenn der früheste Start auf 64 steigt: Zeile 5 mal 10,8 Prozent | eigene Rechnung | |
| 8 | Was du im Monat zum Leben brauchst, in heutigem Geld | deine Ausgaben | |
| 9 | Zeile 8 minus (Zeile 5 minus Zeile 6): deine Lücke, wenn du früh gehst | eigene Rechnung |
Zeile 7 rechnet mit der heutigen Regelaltersgrenze von 67: 36 Monate mal 0,3 Prozent. Steigt die Regelaltersgrenze mit, wird der Abschlag mit 64 entsprechend größer. Von der Rente gehen noch Steuern sowie Kranken- und Pflegeversicherung ab.
Was du jetzt tust
- Versicherungsverlauf anfordern und mit deinem Lebenslauf vergleichen. Jedes Jahr ohne Eintrag ist eine Lücke.
- Kontenklärung beantragen, damit Ausbildung, Schule ab 17, Studium, Kindererziehung, Wehrdienst und Auslandszeiten drinstehen. Am Ende stellt die Rentenversicherung die Zeiten per Bescheid fest. § 149 Abs. 5 SGB VI
- Kindererziehungszeiten beantragen, falls sie fehlen. Sie werden nicht von selbst eingetragen.
- Abschläge ausgleichen ist möglich: Ab 50 kannst du Sonderzahlungen in die Rentenversicherung leisten, die den Abschlag ganz oder teilweise ausgleichen. Die Rentenversicherung rechnet dir den Betrag in einer besonderen Rentenauskunft aus. § 187a SGB VI
- Die Lücke aus Zeile 9 schließen, mit betrieblicher oder privater Vorsorge. Je früher, desto kleiner der Monatsbeitrag.
Welches Schreiben was zeigt
| Schreiben | Wann du es bekommst | Was drinsteht |
|---|---|---|
| Renteninformation § 109 SGB VI | jedes Jahr ab 27, von selbst | Rente mit der Regelaltersgrenze und bei Erwerbsminderung. Kein Abschlag, keine Zählung der 45 Jahre. |
| Versicherungsverlauf | auf Antrag, jederzeit | Jeder Monat mit seiner Art: Beitrag, Kindererziehung, Schule, Studium. Daraus zählst du die 45 und die 35 Jahre. |
| Rentenauskunft § 109 SGB VI | ab 55 alle drei Jahre, sonst auf Antrag | Alle Zeiten, die Rente zu verschiedenen Startterminen und auf Antrag der Betrag, mit dem du einen Abschlag ausgleichst. |
Checkliste
| Punkt | Woran du erkennst, dass er erledigt ist | |
|---|---|---|
| ☐ | Renteninformation herausgesucht | Die letzte liegt vor dir, Zeile 5 im Blatt ist ausgefüllt. |
| ☐ | Versicherungsverlauf angefordert | Du weißt, wie viele Jahre für die 45 und wie viele für die 35 zählen. |
| ☐ | Lücken geklärt | Der Antrag auf Kontenklärung ist gestellt oder es gibt keine Lücke. |
| ☐ | Abschlag gerechnet | Zeile 6 und 7 haben einen Betrag in Euro. |
| ☐ | Lücke beziffert | Zeile 9 hat einen Betrag, und du weißt, wie du ihn schließt. |
Das Video dazu
Erst beim Abspielen lädt YouTube den Player. Mehr dazu in der Datenschutzerklärung.
Alles auf einen Blick als PDF
Die Rententabelle nach Jahrgang schicken wir dir per WhatsApp, zum Ausdrucken und Abhaken.
Passende Beratung
Altersvorsorge mit Konzept
Die gesetzliche Rente reicht bei den meisten nicht, um den gewohnten Lebensstandard zu halten.