Benaro Finanzen

Riester-Vertrag und Altersvorsorgedepot: die Checkliste vor der Unterschrift

Dein Riester-Vertrag. Was du nachschauen musst, bevor du ein Altersvorsorgedepot unterschreibst.

Schließt du ab 2027 einen neuen geförderten Vertrag ab, gilt das neue Förderrecht für alle deine Verträge, auch für den alten. Hier steht, was sich dadurch ändert, wer gewinnt und wer verliert, und welche drei Wege du hast. Mit Blatt zum Ausfüllen für deinen Vertrag.

Von Ben Alexander Borowy, Jurist und Gründer von Benaro Finanzen
Stand · Nach dem verkündeten Gesetz, BGBl. 2026 I Nr. 156 · Allgemeine Information, keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung

Was der Stichtag auslöst

Schließt du nach dem 31. Dezember 2026 einen neuen geförderten Altersvorsorgevertrag ab, gelten die neuen Förderregeln für alle deine Verträge. Automatisch, auch für den alten Riester-Vertrag.
WasWas dazu im Gesetz steht
Der GrundsatzVerträge, die vor dem 1. Januar 2027 abgeschlossen wurden, behalten die alten Förderregeln bis zur Auszahlungsphase. Du musst nichts tun. § 52 Abs. 50a Satz 1 EStG
Der freiwillige WechselDu kannst erklären, dass für dich das neue Recht gelten soll. Die Erklärung ist unwiderruflich. § 52 Abs. 50a Satz 4 und 5 EStG
Der AutomatismusWer nach dem 31. Dezember 2026 einen zertifizierten Vertrag abschließt, für den gilt das neue Recht einheitlich für alle Altersvorsorgeverträge. Eine Erklärung braucht es dafür nicht. § 52 Abs. 50a Satz 6 EStG
Die Zwei-Verträge-GrenzeGefördert werden höchstens zwei Verträge, die nach dem 31. Dezember 2026 abgeschlossen wurden. Der dritte bekommt keine Zulage. § 82 Abs. 5 EStG

Die Vorschrift steht im Einkommensteuergesetz und regelt die Förderung: Zulagen, Mindestbeitrag, Steuerabzug. Was in deinem Vertrag zu Garantie, Kosten und Rentenbeginn vereinbart ist, steht in den Vertragsbedingungen. Frag deinen Anbieter schriftlich, was sich für deinen Vertrag ändert, siehe Abschnitt 6.

Altes und neues Förderrecht nebeneinander

Altes Recht, bis 31.12.2026Neues Recht, ab 01.01.2027
Grundzulage175 € im Jahr, fest, wenn du den Mindesteigenbeitrag zahlst50 Cent je Euro bis 360 €, 25 Cent je Euro bis 1.800 €, höchstens 540 €
Kinderzulage300 € je Kind, für vor 2008 geborene Kinder 185 €, fest100 Prozent deiner Beiträge, höchstens 300 € je Kind
Mindestbeitrag4 Prozent des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens abzüglich der Zulagen, mindestens 60 €120 € im Jahr, unabhängig vom Einkommen
SteuerabzugBis 2.100 € im Jahr einschließlich ZulageBis 1.800 € im Jahr zuzüglich Zulage
Fundstellen§§ 10a, 84, 85, 86 EStG in der bis 31.12.2026 geltenden Fassung§§ 10a, 84, 85, 86 EStG in der ab 01.01.2027 geltenden Fassung

Der Unterschied in einem Satz: Im alten Recht ist die Zulage ein fester Betrag, den du mit einem einkommensabhängigen Mindestbeitrag auslöst. Im neuen Recht hängt sie daran, wie viel du selbst einzahlst.

Wer gewinnt, wer verliert

Wer viel einzahlt, bekommt im neuen Recht mehr Zulage. Wer wenig einzahlt und Kinder hat, bekommt oft deutlich weniger. Deshalb ist der Wechsel keine Formsache.
FallEigenbeitragZulage altZulage neu
Geringes Einkommen, keine Kinder
zahlt bisher nur den Sockelbetrag, künftig den neuen Mindestbeitrag
120 €175 €60 €
Geringes Einkommen, zwei Kinder
beide ab 2008 geboren, Kindergeld für beide
120 €775 €300 €
Angestellter, 40.000 € brutto, keine Kinder
zahlt den alten Mindesteigenbeitrag
1.425 €175 €446 €
Zahlt 150 € im Monat, keine Kinder
Einkommen ab rund 49.400 € brutto
1.800 €175 €540 €

Eigene Rechnung aus den gesetzlichen Sätzen, nur Zulagen, ohne die Steuererstattung aus dem Sonderausgabenabzug. Zweite Zeile, neu: 60 € Grundzulage plus zweimal 120 € Kinderzulage, weil die Kinderzulage an die Höhe deiner Beiträge gekoppelt ist. Mit 300 € Eigenbeitrag wären es 150 € plus 600 €, also 750 €. Dritte Zeile, neu: 180 € plus 25 Prozent von 1.065 €.

Die Zahlen aus deinem alten Vertrag

Such den Versicherungsschein oder die Vertragsurkunde und die letzte jährliche Standmitteilung heraus. Mehr brauchst du nicht.

Was du nachschaustWo es stehtBei dir
1Vertragsbeginn und Art des Vertrags (Versicherung, Fondssparplan, Banksparplan, Wohn-Riester)Vertragsurkunde
2Garantie: garantiertes Kapital oder garantierte Rente zum RentenbeginnVertragsurkunde, Standmitteilung
3Summe deiner Einzahlungen plus Zulagen bis heuteStandmitteilung, Bescheinigung nach § 92 EStG
4Aktuelles Guthaben und ÜbertragungswertStandmitteilung
5Laufende Kosten im Jahr, in Euro oder ProzentStandmitteilung, Produktinformationsblatt
6Kosten bei AnbieterwechselVertragsbedingungen
7Zulagenstand: erhaltene Zulagen und Jahre, in denen keine kamBescheinigung nach § 92 EStG
8Dein Eigenbeitrag im Jahr und ob ein Dauerzulagenantrag gestellt istKontoauszug, Anbieter
ZeileSo liest du die Zahl
2 gegen 4Riester-Verträge alter Art müssen zum Rentenbeginn mindestens deine Beiträge und Zulagen garantieren. Liegt Zeile 4 unter Zeile 3, ist diese Garantie gerade mehr wert als das Guthaben. Sie gilt aber nur, wenn der Vertrag bis zum Rentenbeginn läuft, nicht bei einer Übertragung. § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AltZertG a.F.
6Bei Verträgen, die seit 2014 abgeschlossen wurden, darf der alte Anbieter für den Wechsel höchstens 150 € verlangen. Bei älteren Verträgen gilt, was im Vertrag steht. § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 10 AltZertG
7Fehlende Zulagen kannst du bis zum Ende des zweiten Kalenderjahres nach dem Beitragsjahr nachholen. Für das Beitragsjahr 2024 läuft die Frist am 31.12.2026 ab. § 89 Abs. 1 EStG

Drei Wege, und einer, der keiner ist

WegWas passiertWas du dafür wissen musst
1 · Weiterlaufen lassenDer Vertrag bleibt beim alten Anbieter, die alten Förderregeln gelten bis zur Rente. Du kannst weiter einzahlen oder ihn beitragsfrei stellen. § 52 Abs. 50a Satz 1 EStGGeht nur, solange du nach 2026 keinen neuen geförderten Vertrag abschließt. Ein freies ETF-Depot daneben ist unschädlich.
2 · Ins neue Recht wechselnDer Vertrag bleibt beim alten Anbieter, die Förderung richtet sich nach neuem Recht. Entweder durch deine Erklärung oder automatisch durch einen Neuabschluss. § 52 Abs. 50a Satz 4 bis 6 EStGUnwiderruflich und für alle Verträge. Vorher Abschnitt 3 mit deinen Zahlen rechnen.
3 · Guthaben übertragenDas Guthaben geht in ein neues Altersvorsorgedepot. Zulagen und Steuervorteile musst du dafür nicht zurückzahlen.Die Garantie des alten Vertrags geht dabei in der Regel verloren, übertragen wird das Guthaben aus Zeile 4. Mit dem neuen Vertrag gilt zugleich Weg 2.
Kein Weg: kündigenKündigung mit Auszahlung ist eine schädliche Verwendung. Alle Zulagen und Steuervorteile gehen zurück. § 93 Abs. 1 EStGFast immer die teuerste Lösung.
Der teuerste Fehler: nebenbei entscheiden
Ein Altersvorsorgedepot lässt sich ab Januar in wenigen Minuten per App eröffnen. Mit diesem Abschluss wählst du Weg 2 für alle deine Verträge, ohne dass dich jemand danach fragt. Und wer bei jedem Broker-Angebot zugreift, hat schnell einen dritten Vertrag, für den es keine Förderung mehr gibt. Entscheide erst, welchen Weg du willst, und eröffne dann.

Vor der Unterschrift

Drei Fragen an deinen alten Anbieter, schriftlich

  1. Wie hoch ist der Übertragungswert meines Vertrags heute, und welche Kosten fallen bei einer Übertragung an?
  2. Welche Garantie gilt zum Rentenbeginn, und was wird aus ihr, wenn ich das Guthaben übertrage?
  3. Was ändert sich an meinem Vertrag und an meinem Mindestbeitrag, wenn für mich ab 2027 das neue Förderrecht gilt?

Checkliste

PunktWoran du erkennst, dass er erledigt ist
☐Vertrag herausgesuchtVertragsurkunde und letzte Standmitteilung liegen vor dir.
☐Blatt ausgefülltAlle acht Zeilen aus Abschnitt 4 haben eine Zahl.
☐Zulagen nachgeholtFür 2024 und 2025 ist der Zulagenantrag gestellt, bevor am 31.12.2026 die Frist für 2024 abläuft.
☐Alt gegen neu gerechnetDu weißt, wie viel Zulage du mit deinem Beitrag im alten und im neuen Recht bekommst.
☐Anbieter gefragtDie drei Fragen sind gestellt, die Antworten liegen schriftlich vor.
☐Weg gewähltDu hast dich für Weg 1, 2 oder 3 entschieden, bevor du ein neues Depot eröffnest.
Der eine Schritt, der zählt: Such deinen Riester-Vertrag heraus, bevor du ein Altersvorsorgedepot eröffnest, nicht danach. Welcher der drei Wege für dich besser ist, hängt an deinem Vertrag und deinen Zahlen und ist keine Empfehlung aus dieser Checkliste.

Das Video dazu

Erst beim Abspielen lädt YouTube den Player. Mehr dazu in der Datenschutzerklärung.

Alles auf einen Blick als PDF

Die Checkliste vor der Unterschrift schicken wir dir per WhatsApp, zum Ausdrucken und Abhaken.

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Fundstellen

Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz) vom 26.05.2026, BGBl. 2026 I Nr. 156, in Kraft ab 01.01.2027 · Einkommensteuergesetz: § 52 Abs. 50a (Übergangsregelung für Bestandsverträge), § 82 Abs. 5 (höchstens zwei neue Verträge), §§ 10a, 84, 85, 86 in der alten und der neuen Fassung, § 89 Abs. 1 (Antragsfrist für die Zulage), § 92 (Bescheinigung des Anbieters), § 93 Abs. 1 (schädliche Verwendung) · Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz: § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 in der bis 31.12.2026 geltenden Fassung (Beitragsgarantie), Nr. 10 (Anbieterwechsel) · Deutsche Rentenversicherung zur Übertragung von Riester-Verträgen in das Altersvorsorgedepot.

Stand 10.10.2026. Die Angaben geben das verkündete Gesetz und das bis 31.12.2026 geltende Recht wieder. Ein Anwendungsschreiben der Finanzverwaltung zum neuen Recht war zu diesem Tag nicht veröffentlicht; Einzelheiten der Umsetzung können sich daraus ergeben. Die Fälle in Abschnitt 3 sind eigene Rechnungen aus den gesetzlichen Sätzen und ersetzen nicht die Rechnung mit deinen Zahlen. Diese Checkliste ist allgemeine Information und keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung. Sie empfiehlt kein bestimmtes Produkt und keinen bestimmten Anbieter.

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