Was der Stichtag auslöst
| Was | Was dazu im Gesetz steht |
|---|---|
| Der Grundsatz | Verträge, die vor dem 1. Januar 2027 abgeschlossen wurden, behalten die alten Förderregeln bis zur Auszahlungsphase. Du musst nichts tun. § 52 Abs. 50a Satz 1 EStG |
| Der freiwillige Wechsel | Du kannst erklären, dass für dich das neue Recht gelten soll. Die Erklärung ist unwiderruflich. § 52 Abs. 50a Satz 4 und 5 EStG |
| Der Automatismus | Wer nach dem 31. Dezember 2026 einen zertifizierten Vertrag abschließt, für den gilt das neue Recht einheitlich für alle Altersvorsorgeverträge. Eine Erklärung braucht es dafür nicht. § 52 Abs. 50a Satz 6 EStG |
| Die Zwei-Verträge-Grenze | Gefördert werden höchstens zwei Verträge, die nach dem 31. Dezember 2026 abgeschlossen wurden. Der dritte bekommt keine Zulage. § 82 Abs. 5 EStG |
Die Vorschrift steht im Einkommensteuergesetz und regelt die Förderung: Zulagen, Mindestbeitrag, Steuerabzug. Was in deinem Vertrag zu Garantie, Kosten und Rentenbeginn vereinbart ist, steht in den Vertragsbedingungen. Frag deinen Anbieter schriftlich, was sich für deinen Vertrag ändert, siehe Abschnitt 6.
Altes und neues Förderrecht nebeneinander
| Altes Recht, bis 31.12.2026 | Neues Recht, ab 01.01.2027 | |
|---|---|---|
| Grundzulage | 175 € im Jahr, fest, wenn du den Mindesteigenbeitrag zahlst | 50 Cent je Euro bis 360 €, 25 Cent je Euro bis 1.800 €, höchstens 540 € |
| Kinderzulage | 300 € je Kind, für vor 2008 geborene Kinder 185 €, fest | 100 Prozent deiner Beiträge, höchstens 300 € je Kind |
| Mindestbeitrag | 4 Prozent des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens abzüglich der Zulagen, mindestens 60 € | 120 € im Jahr, unabhängig vom Einkommen |
| Steuerabzug | Bis 2.100 € im Jahr einschließlich Zulage | Bis 1.800 € im Jahr zuzüglich Zulage |
| Fundstellen | §§ 10a, 84, 85, 86 EStG in der bis 31.12.2026 geltenden Fassung | §§ 10a, 84, 85, 86 EStG in der ab 01.01.2027 geltenden Fassung |
Der Unterschied in einem Satz: Im alten Recht ist die Zulage ein fester Betrag, den du mit einem einkommensabhängigen Mindestbeitrag auslöst. Im neuen Recht hängt sie daran, wie viel du selbst einzahlst.
Wer gewinnt, wer verliert
| Fall | Eigenbeitrag | Zulage alt | Zulage neu |
|---|---|---|---|
| Geringes Einkommen, keine Kinder zahlt bisher nur den Sockelbetrag, künftig den neuen Mindestbeitrag | 120 € | 175 € | 60 € |
| Geringes Einkommen, zwei Kinder beide ab 2008 geboren, Kindergeld für beide | 120 € | 775 € | 300 € |
| Angestellter, 40.000 € brutto, keine Kinder zahlt den alten Mindesteigenbeitrag | 1.425 € | 175 € | 446 € |
| Zahlt 150 € im Monat, keine Kinder Einkommen ab rund 49.400 € brutto | 1.800 € | 175 € | 540 € |
Eigene Rechnung aus den gesetzlichen Sätzen, nur Zulagen, ohne die Steuererstattung aus dem Sonderausgabenabzug. Zweite Zeile, neu: 60 € Grundzulage plus zweimal 120 € Kinderzulage, weil die Kinderzulage an die Höhe deiner Beiträge gekoppelt ist. Mit 300 € Eigenbeitrag wären es 150 € plus 600 €, also 750 €. Dritte Zeile, neu: 180 € plus 25 Prozent von 1.065 €.
Die Zahlen aus deinem alten Vertrag
Such den Versicherungsschein oder die Vertragsurkunde und die letzte jährliche Standmitteilung heraus. Mehr brauchst du nicht.
| Was du nachschaust | Wo es steht | Bei dir | |
|---|---|---|---|
| 1 | Vertragsbeginn und Art des Vertrags (Versicherung, Fondssparplan, Banksparplan, Wohn-Riester) | Vertragsurkunde | |
| 2 | Garantie: garantiertes Kapital oder garantierte Rente zum Rentenbeginn | Vertragsurkunde, Standmitteilung | |
| 3 | Summe deiner Einzahlungen plus Zulagen bis heute | Standmitteilung, Bescheinigung nach § 92 EStG | |
| 4 | Aktuelles Guthaben und Übertragungswert | Standmitteilung | |
| 5 | Laufende Kosten im Jahr, in Euro oder Prozent | Standmitteilung, Produktinformationsblatt | |
| 6 | Kosten bei Anbieterwechsel | Vertragsbedingungen | |
| 7 | Zulagenstand: erhaltene Zulagen und Jahre, in denen keine kam | Bescheinigung nach § 92 EStG | |
| 8 | Dein Eigenbeitrag im Jahr und ob ein Dauerzulagenantrag gestellt ist | Kontoauszug, Anbieter |
| Zeile | So liest du die Zahl |
|---|---|
| 2 gegen 4 | Riester-Verträge alter Art müssen zum Rentenbeginn mindestens deine Beiträge und Zulagen garantieren. Liegt Zeile 4 unter Zeile 3, ist diese Garantie gerade mehr wert als das Guthaben. Sie gilt aber nur, wenn der Vertrag bis zum Rentenbeginn läuft, nicht bei einer Übertragung. § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AltZertG a.F. |
| 6 | Bei Verträgen, die seit 2014 abgeschlossen wurden, darf der alte Anbieter für den Wechsel höchstens 150 € verlangen. Bei älteren Verträgen gilt, was im Vertrag steht. § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 10 AltZertG |
| 7 | Fehlende Zulagen kannst du bis zum Ende des zweiten Kalenderjahres nach dem Beitragsjahr nachholen. Für das Beitragsjahr 2024 läuft die Frist am 31.12.2026 ab. § 89 Abs. 1 EStG |
Drei Wege, und einer, der keiner ist
| Weg | Was passiert | Was du dafür wissen musst |
|---|---|---|
| 1 · Weiterlaufen lassen | Der Vertrag bleibt beim alten Anbieter, die alten Förderregeln gelten bis zur Rente. Du kannst weiter einzahlen oder ihn beitragsfrei stellen. § 52 Abs. 50a Satz 1 EStG | Geht nur, solange du nach 2026 keinen neuen geförderten Vertrag abschließt. Ein freies ETF-Depot daneben ist unschädlich. |
| 2 · Ins neue Recht wechseln | Der Vertrag bleibt beim alten Anbieter, die Förderung richtet sich nach neuem Recht. Entweder durch deine Erklärung oder automatisch durch einen Neuabschluss. § 52 Abs. 50a Satz 4 bis 6 EStG | Unwiderruflich und für alle Verträge. Vorher Abschnitt 3 mit deinen Zahlen rechnen. |
| 3 · Guthaben übertragen | Das Guthaben geht in ein neues Altersvorsorgedepot. Zulagen und Steuervorteile musst du dafür nicht zurückzahlen. | Die Garantie des alten Vertrags geht dabei in der Regel verloren, übertragen wird das Guthaben aus Zeile 4. Mit dem neuen Vertrag gilt zugleich Weg 2. |
| Kein Weg: kündigen | Kündigung mit Auszahlung ist eine schädliche Verwendung. Alle Zulagen und Steuervorteile gehen zurück. § 93 Abs. 1 EStG | Fast immer die teuerste Lösung. |
Vor der Unterschrift
Drei Fragen an deinen alten Anbieter, schriftlich
- Wie hoch ist der Übertragungswert meines Vertrags heute, und welche Kosten fallen bei einer Übertragung an?
- Welche Garantie gilt zum Rentenbeginn, und was wird aus ihr, wenn ich das Guthaben übertrage?
- Was ändert sich an meinem Vertrag und an meinem Mindestbeitrag, wenn für mich ab 2027 das neue Förderrecht gilt?
Checkliste
| Punkt | Woran du erkennst, dass er erledigt ist | |
|---|---|---|
| ☐ | Vertrag herausgesucht | Vertragsurkunde und letzte Standmitteilung liegen vor dir. |
| ☐ | Blatt ausgefüllt | Alle acht Zeilen aus Abschnitt 4 haben eine Zahl. |
| ☐ | Zulagen nachgeholt | Für 2024 und 2025 ist der Zulagenantrag gestellt, bevor am 31.12.2026 die Frist für 2024 abläuft. |
| ☐ | Alt gegen neu gerechnet | Du weißt, wie viel Zulage du mit deinem Beitrag im alten und im neuen Recht bekommst. |
| ☐ | Anbieter gefragt | Die drei Fragen sind gestellt, die Antworten liegen schriftlich vor. |
| ☐ | Weg gewählt | Du hast dich für Weg 1, 2 oder 3 entschieden, bevor du ein neues Depot eröffnest. |
Das Video dazu
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Alles auf einen Blick als PDF
Die Checkliste vor der Unterschrift schicken wir dir per WhatsApp, zum Ausdrucken und Abhaken.
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Die gesetzliche Rente reicht bei den meisten nicht, um den gewohnten Lebensstandard zu halten.