Die fünf Stellen auf einen Blick
| Nr. | Haken | Fundstelle | Wen er trifft |
|---|---|---|---|
| 1 | Das Geld ist bis 65 festgelegt | § 1 Abs. 1 AltZertG, § 93 Abs. 1 EStG | Alle, die vor der Rente an das Geld müssen könnten |
| 2 | Nicht jede Anlage ist erlaubt | § 1 Abs. 1b AltZertG | Alle, die Einzelaktien oder riskantere Fonds wollen |
| 3 | Der Kostendeckel gilt nur für eine Variante | § 2a AltZertG | Alle, die nicht das Standarddepot nehmen |
| 4 | Ein Auszahlplan muss nur bis 85 laufen | § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AltZertG | Alle, die älter werden als ihr Plan |
| 5 | Vererben ohne Abzug geht nur an den Ehepartner | § 93 Abs. 1 Satz 4 Buchst. c EStG | Unverheiratete, Alleinstehende, alle mit anderen Erben |
Alle Fundstellen meinen die Fassung, die ab dem 1. Januar 2027 gilt. Du findest sie im Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 156 und, sobald eingearbeitet, auf gesetze-im-internet.de unter „EStG“ und „AltZertG“.
Haken 1 · Das Geld ist bis 65 festgelegt
| Was dazu im Gesetz steht | |
|---|---|
| Auszahlungsbeginn | Frühestens mit 65 oder mit einer früheren gesetzlichen Altersrente, spätestens mit 70. § 1 Abs. 1 AltZertG |
| Ruhen lassen | Du darfst die Beiträge aussetzen, der Vertrag ruht dann. Das Guthaben bleibt, wo es ist. § 1 Abs. 1 Nr. 10a AltZertG |
| Kündigen | Geht, heißt aber schädliche Verwendung: Alle Zulagen und alle Steuervorteile, die auf das ausgezahlte Kapital entfallen, gehen zurück. § 93 Abs. 1 EStG |
| Die eine Tür | Entnahme für selbst genutztes Wohneigentum, auch für barrierearmen Umbau und energetische Sanierung, ab 3.000 Euro. § 92a Abs. 1 EStG |
Einordnung: Die Bindung ist der Preis der Zulage und für Altersvorsorge auch gewollt. Der Haken ist, dass sie für jeden eingezahlten Euro gilt, auch für die Euros über 1.800 Euro im Jahr, auf die es gar keine Zulage mehr gibt.
Deine Prüffrage: Könnte ich dieses Geld vor 65 brauchen, und habe ich daneben einen Notgroschen von drei bis sechs Monatsausgaben?
Haken 2 · Nicht jede Anlage ist erlaubt
Ins Altersvorsorgedepot dürfen Investmentfonds bis Risikoklasse 5 laut Basisinformationsblatt, dazu Staatsanleihen aus dem Euroraum. Breit gestreute ETF fallen in aller Regel darunter. Wer einzelne Aktien, Themenfonds der Klasse 6 oder 7 oder Kryptowerte halten will, kann das hier nicht. Beim Standarddepot schreibt das Gesetz zusätzlich vor, dass fünf Jahre vor Rentenbeginn höchstens 50 Prozent und zwei Jahre vorher höchstens 30 Prozent im renditestarken Fonds liegen. § 1 Abs. 1b und 1c AltZertG
Einordnung: Für die meisten, die ohnehin einen weltweiten ETF besparen wollen, ist das keine echte Einschränkung. Es ist eine, wenn du Depot und Altersvorsorge für dasselbe hältst.
Deine Prüffrage: Steht bei dem Fonds, den mir der Anbieter anbietet, im Basisinformationsblatt eine Risikoklasse von höchstens 5, und ist es der Fonds, den ich auch frei gekauft hätte?
Haken 3 · Der Kostendeckel gilt nur für das Standarddepot
| Effektivkosten im Jahr | Guthaben nach 30 Jahren | Unterschied |
|---|---|---|
| 0,3 Prozent | rund 175.500 € | |
| 1,0 Prozent | rund 155.500 € | rund 20.000 € weniger |
Gerechnet mit 2.340 Euro im Jahr (1.800 Euro Einzahlung plus 540 Euro Zulage) über 30 Jahre bei angenommen 6 Prozent Bruttorendite. Die Rendite ist eine Annahme und keine Prognose. Schon der erlaubte Deckel kostet also spürbar, und über dem Deckel gibt es außerhalb des Standarddepots keine gesetzliche Grenze. § 2a AltZertG
Deine Prüffrage: Ist das Angebot ein Standarddepot, und welche Effektivkosten stehen im Produktinformationsblatt? Leg mindestens zwei Angebote nebeneinander.
Haken 4 · Ein Auszahlplan muss nur bis 85 laufen
Wer den Auszahlplan wählt, lässt das Geld bis zum Schluss im Depot arbeiten. Dafür endet die Zahlung mit dem Plan. Wirst du 92, kommt aus diesem Topf in den letzten Jahren nichts mehr. Die lebenslange Rente zahlt bis zum Tod, kostet aber Rendite, weil ein Versicherer das Risiko eines langen Lebens einpreist. Zu Beginn darfst du bis zu 30 Prozent des Guthabens auf einmal entnehmen. § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AltZertG
Einordnung: Das betrifft nur den Auszahlplan, nicht die Leibrente. Entscheiden musst du es erst zum Rentenbeginn, wissen solltest du es beim Abschluss, weil nicht jeder Anbieter beide Formen anbieten muss.
Deine Prüffrage: Welche Auszahlungsformen bietet dieser Anbieter an, und aus welchem anderen Topf lebe ich, falls ich älter werde als mein Plan?
Haken 5 · Vererben ohne Abzug geht nur an den Ehepartner
| Wer erbt | Was mit der Förderung passiert |
|---|---|
| Ehepartner, nicht dauernd getrennt lebend | Übertragung auf den eigenen Altersvorsorgevertrag des Partners. Zulagen und Steuervorteile bleiben erhalten. § 93 Abs. 1 Satz 4 Buchst. c EStG |
| Unverheirateter Partner, Geschwister, Eltern, andere Erben | Das Kapital wird ausgezahlt. Das ist eine schädliche Verwendung: Zulagen und Steuervorteile werden abgezogen, der Rest geht an die Erben. § 93 Abs. 1 EStG |
Einordnung: Deine eigenen Einzahlungen und die Erträge sind nicht weg, abgezogen wird die Förderung. Für Verheiratete ist der Haken klein, für alle anderen ist er der Unterschied zum freien Depot, das ohne diesen Abzug in den Nachlass fällt.
Deine Prüffrage: Bin ich verheiratet, und wenn nicht: Wer soll dieses Geld bekommen, falls mir vor der Rente etwas passiert?
Deine drei Fragen vor der Unterschrift
Die fünf Haken heißen nicht, dass das Depot schlecht ist. Sie heißen, dass du einen Tausch eingehst. Drei Fragen klären, wie teuer er für dich ist, die vierte zeigt die Gegenseite.
| Frage | Was aus der Antwort folgt | |
|---|---|---|
| ☐ | Brauche ich dieses Geld vielleicht vor 65? | Wenn ja: erst Notgroschen und freies Depot, dann das gebundene. Haken 1. |
| ☐ | Bin ich verheiratet? | Wenn nein: Die Förderung ist im Todesfall vor der Rente nicht vererbbar. Haken 5. |
| ☐ | Standarddepot oder eine andere Variante? | Nur beim Standarddepot sind die Kosten gesetzlich gedeckelt. Sonst selbst vergleichen. Haken 3. |
| ☐ | Und was bekomme ich dafür? | Bis 540 Euro Grundzulage im Jahr auf 1.800 Euro Einzahlung, bis 300 Euro je Kind, einmalig 200 Euro unter 25, dazu keine Steuer auf Erträge in der Ansparphase. §§ 84, 85 EStG |
Wo du die Haken im Angebot wiederfindest
Das Gesetz setzt den Rahmen, dein Vertrag füllt ihn aus. Jeder der fünf Haken taucht in den Unterlagen des Anbieters wieder auf. Lass sie dir vor der Unterschrift geben und lies genau diese Stellen.
| Nr. | Unterlage | Wonach du suchst |
|---|---|---|
| 1 | Vertragsbedingungen, Abschnitt zu Kündigung und Auszahlungsphase | Frühester Auszahlungsbeginn, Folgen einer Kündigung, ob und wie du Beiträge aussetzen kannst. |
| 2 | Basisinformationsblatt des Fonds | Der Risikoindikator auf der Skala von 1 bis 7. Er muss bei höchstens 5 liegen. |
| 3 | Produktinformationsblatt des Vertrags | Die Effektivkosten in Prozent pro Jahr und der Hinweis, ob es ein Standarddepot ist. |
| 4 | Vertragsbedingungen, Abschnitt zur Auszahlung | Welche Formen angeboten werden: lebenslange Rente, Auszahlplan oder beides, und bis zu welchem Alter der Plan läuft. |
| 5 | Vertragsbedingungen, Abschnitt zum Todesfall | Was mit dem Guthaben passiert, wenn du vor Beginn der Auszahlung stirbst, und wer es bekommt. |
So liest du im Gesetz selbst nach
- Das Original: Das Altersvorsorgereformgesetz steht im Bundesgesetzblatt 2026 Teil I Nr. 156, frei abrufbar auf recht.bund.de. Es ist ein Änderungsgesetz, du liest dort also Anweisungen wie „§ 93 wird wie folgt geändert“.
- Die lesbare Fassung: Sobald die Änderungen eingearbeitet sind, findest du den vollständigen Text auf gesetze-im-internet.de unter „EStG“ und „AltZertG“. Achte auf den Stand ab 1. Januar 2027.
- Die Stelle: Nimm die Fundstelle aus der Tabelle in Abschnitt 1 und lies den ganzen Absatz, nicht nur den Satz. Ausnahmen stehen oft einen Satz weiter.
Das Video dazu
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Alles auf einen Blick als PDF
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Die gesetzliche Rente reicht bei den meisten nicht, um den gewohnten Lebensstandard zu halten.