Benaro Finanzen

Altersvorsorgedepot: fünf Haken im Gesetz, mit Fundstelle zum Nachlesen

Fünf Haken im Gesetz. Was beim Altersvorsorgedepot in keiner Werbung steht.

Alle reden über 540 Euro Zulage. Hier stehen die fünf Stellen im Gesetz, über die fast niemand redet: was dort geregelt ist, wo du es findest und welche Frage du dir dazu stellen solltest. Jede Stelle mit Paragraf, damit du selbst nachlesen kannst.

Von Ben Alexander Borowy, Jurist und Gründer von Benaro Finanzen
Stand · Nach dem verkündeten Gesetz, BGBl. 2026 I Nr. 156 · Allgemeine Information, keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung

Die fünf Stellen auf einen Blick

Die 540 Euro sind kein Geschenk, sondern ein Tausch: Du bekommst Zulage und gibst dafür Zugriff, Auswahl und Vererbbarkeit ab. Ob der Tausch gut ist, hängt an deiner Lage. Kennen solltest du ihn vorher.
Nr.HakenFundstelleWen er trifft
1Das Geld ist bis 65 festgelegt§ 1 Abs. 1 AltZertG, § 93 Abs. 1 EStGAlle, die vor der Rente an das Geld müssen könnten
2Nicht jede Anlage ist erlaubt§ 1 Abs. 1b AltZertGAlle, die Einzelaktien oder riskantere Fonds wollen
3Der Kostendeckel gilt nur für eine Variante§ 2a AltZertGAlle, die nicht das Standarddepot nehmen
4Ein Auszahlplan muss nur bis 85 laufen§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AltZertGAlle, die älter werden als ihr Plan
5Vererben ohne Abzug geht nur an den Ehepartner§ 93 Abs. 1 Satz 4 Buchst. c EStGUnverheiratete, Alleinstehende, alle mit anderen Erben

Alle Fundstellen meinen die Fassung, die ab dem 1. Januar 2027 gilt. Du findest sie im Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 156 und, sobald eingearbeitet, auf gesetze-im-internet.de unter „EStG“ und „AltZertG“.

Haken 1 · Das Geld ist bis 65 festgelegt

Ausgezahlt wird grundsätzlich nicht vor 65. Für Arbeitslosigkeit, eine Auszeit oder einen Engpass steht im Gesetz keine Ausnahme.
Was dazu im Gesetz steht
AuszahlungsbeginnFrühestens mit 65 oder mit einer früheren gesetzlichen Altersrente, spätestens mit 70. § 1 Abs. 1 AltZertG
Ruhen lassenDu darfst die Beiträge aussetzen, der Vertrag ruht dann. Das Guthaben bleibt, wo es ist. § 1 Abs. 1 Nr. 10a AltZertG
KündigenGeht, heißt aber schädliche Verwendung: Alle Zulagen und alle Steuervorteile, die auf das ausgezahlte Kapital entfallen, gehen zurück. § 93 Abs. 1 EStG
Die eine TürEntnahme für selbst genutztes Wohneigentum, auch für barrierearmen Umbau und energetische Sanierung, ab 3.000 Euro. § 92a Abs. 1 EStG

Einordnung: Die Bindung ist der Preis der Zulage und für Altersvorsorge auch gewollt. Der Haken ist, dass sie für jeden eingezahlten Euro gilt, auch für die Euros über 1.800 Euro im Jahr, auf die es gar keine Zulage mehr gibt.

Deine Prüffrage: Könnte ich dieses Geld vor 65 brauchen, und habe ich daneben einen Notgroschen von drei bis sechs Monatsausgaben?

Haken 2 · Nicht jede Anlage ist erlaubt

Erlaubt sind Fonds bis Risikoklasse 5 von 7. Einzelaktien sind nicht erlaubt.

Ins Altersvorsorgedepot dürfen Investmentfonds bis Risikoklasse 5 laut Basisinformationsblatt, dazu Staatsanleihen aus dem Euroraum. Breit gestreute ETF fallen in aller Regel darunter. Wer einzelne Aktien, Themenfonds der Klasse 6 oder 7 oder Kryptowerte halten will, kann das hier nicht. Beim Standarddepot schreibt das Gesetz zusätzlich vor, dass fünf Jahre vor Rentenbeginn höchstens 50 Prozent und zwei Jahre vorher höchstens 30 Prozent im renditestarken Fonds liegen. § 1 Abs. 1b und 1c AltZertG

Einordnung: Für die meisten, die ohnehin einen weltweiten ETF besparen wollen, ist das keine echte Einschränkung. Es ist eine, wenn du Depot und Altersvorsorge für dasselbe hältst.

Deine Prüffrage: Steht bei dem Fonds, den mir der Anbieter anbietet, im Basisinformationsblatt eine Risikoklasse von höchstens 5, und ist es der Fonds, den ich auch frei gekauft hätte?

Haken 3 · Der Kostendeckel gilt nur für das Standarddepot

Höchstens 1,0 Prozent Effektivkosten im Jahr, aber nur beim Standarddepot. Für jede andere Variante gibt es keinen Deckel, nur die Pflicht, die Kosten auszuweisen.
Effektivkosten im JahrGuthaben nach 30 JahrenUnterschied
0,3 Prozentrund 175.500 €
1,0 Prozentrund 155.500 €rund 20.000 € weniger

Gerechnet mit 2.340 Euro im Jahr (1.800 Euro Einzahlung plus 540 Euro Zulage) über 30 Jahre bei angenommen 6 Prozent Bruttorendite. Die Rendite ist eine Annahme und keine Prognose. Schon der erlaubte Deckel kostet also spürbar, und über dem Deckel gibt es außerhalb des Standarddepots keine gesetzliche Grenze. § 2a AltZertG

Deine Prüffrage: Ist das Angebot ein Standarddepot, und welche Effektivkosten stehen im Produktinformationsblatt? Leg mindestens zwei Angebote nebeneinander.

Haken 4 · Ein Auszahlplan muss nur bis 85 laufen

Das Gesetz kennt zwei Formen: die lebenslange Rente und den Auszahlplan. Der Auszahlplan muss nur mindestens bis zum 85. Geburtstag reichen.

Wer den Auszahlplan wählt, lässt das Geld bis zum Schluss im Depot arbeiten. Dafür endet die Zahlung mit dem Plan. Wirst du 92, kommt aus diesem Topf in den letzten Jahren nichts mehr. Die lebenslange Rente zahlt bis zum Tod, kostet aber Rendite, weil ein Versicherer das Risiko eines langen Lebens einpreist. Zu Beginn darfst du bis zu 30 Prozent des Guthabens auf einmal entnehmen. § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AltZertG

Einordnung: Das betrifft nur den Auszahlplan, nicht die Leibrente. Entscheiden musst du es erst zum Rentenbeginn, wissen solltest du es beim Abschluss, weil nicht jeder Anbieter beide Formen anbieten muss.

Deine Prüffrage: Welche Auszahlungsformen bietet dieser Anbieter an, und aus welchem anderen Topf lebe ich, falls ich älter werde als mein Plan?

Haken 5 · Vererben ohne Abzug geht nur an den Ehepartner

Stirbst du vor der Rente, bleibt die Förderung nur erhalten, wenn das Kapital auf den Altersvorsorgevertrag deines Ehepartners übertragen wird. Für andere Erben sieht das Gesetz diese Ausnahme nicht vor.
Wer erbtWas mit der Förderung passiert
Ehepartner, nicht dauernd getrennt lebendÜbertragung auf den eigenen Altersvorsorgevertrag des Partners. Zulagen und Steuervorteile bleiben erhalten. § 93 Abs. 1 Satz 4 Buchst. c EStG
Unverheirateter Partner, Geschwister, Eltern, andere ErbenDas Kapital wird ausgezahlt. Das ist eine schädliche Verwendung: Zulagen und Steuervorteile werden abgezogen, der Rest geht an die Erben. § 93 Abs. 1 EStG

Einordnung: Deine eigenen Einzahlungen und die Erträge sind nicht weg, abgezogen wird die Förderung. Für Verheiratete ist der Haken klein, für alle anderen ist er der Unterschied zum freien Depot, das ohne diesen Abzug in den Nachlass fällt.

Deine Prüffrage: Bin ich verheiratet, und wenn nicht: Wer soll dieses Geld bekommen, falls mir vor der Rente etwas passiert?

Was bei Haken 5 noch offen ist
Einzelne Portale schreiben, auch Kinder mit Kindergeldanspruch könnten das Kapital ohne Abzug übernehmen. Im verkündeten Gesetzestext habe ich diese Ausnahme nicht gefunden. Ein Anwendungsschreiben der Finanzverwaltung war zum Stand dieser Übersicht nicht veröffentlicht. Wenn es für dich darauf ankommt, lass dir die Regelung vom Anbieter schriftlich bestätigen und verlass dich nicht auf eine Aussage im Verkaufsgespräch.

Deine drei Fragen vor der Unterschrift

Die fünf Haken heißen nicht, dass das Depot schlecht ist. Sie heißen, dass du einen Tausch eingehst. Drei Fragen klären, wie teuer er für dich ist, die vierte zeigt die Gegenseite.

FrageWas aus der Antwort folgt
☐Brauche ich dieses Geld vielleicht vor 65?Wenn ja: erst Notgroschen und freies Depot, dann das gebundene. Haken 1.
☐Bin ich verheiratet?Wenn nein: Die Förderung ist im Todesfall vor der Rente nicht vererbbar. Haken 5.
☐Standarddepot oder eine andere Variante?Nur beim Standarddepot sind die Kosten gesetzlich gedeckelt. Sonst selbst vergleichen. Haken 3.
☐Und was bekomme ich dafür?Bis 540 Euro Grundzulage im Jahr auf 1.800 Euro Einzahlung, bis 300 Euro je Kind, einmalig 200 Euro unter 25, dazu keine Steuer auf Erträge in der Ansparphase. §§ 84, 85 EStG

Wo du die Haken im Angebot wiederfindest

Das Gesetz setzt den Rahmen, dein Vertrag füllt ihn aus. Jeder der fünf Haken taucht in den Unterlagen des Anbieters wieder auf. Lass sie dir vor der Unterschrift geben und lies genau diese Stellen.

Nr.UnterlageWonach du suchst
1Vertragsbedingungen, Abschnitt zu Kündigung und AuszahlungsphaseFrühester Auszahlungsbeginn, Folgen einer Kündigung, ob und wie du Beiträge aussetzen kannst.
2Basisinformationsblatt des FondsDer Risikoindikator auf der Skala von 1 bis 7. Er muss bei höchstens 5 liegen.
3Produktinformationsblatt des VertragsDie Effektivkosten in Prozent pro Jahr und der Hinweis, ob es ein Standarddepot ist.
4Vertragsbedingungen, Abschnitt zur AuszahlungWelche Formen angeboten werden: lebenslange Rente, Auszahlplan oder beides, und bis zu welchem Alter der Plan läuft.
5Vertragsbedingungen, Abschnitt zum TodesfallWas mit dem Guthaben passiert, wenn du vor Beginn der Auszahlung stirbst, und wer es bekommt.

So liest du im Gesetz selbst nach

  1. Das Original: Das Altersvorsorgereformgesetz steht im Bundesgesetzblatt 2026 Teil I Nr. 156, frei abrufbar auf recht.bund.de. Es ist ein Änderungsgesetz, du liest dort also Anweisungen wie „§ 93 wird wie folgt geändert“.
  2. Die lesbare Fassung: Sobald die Änderungen eingearbeitet sind, findest du den vollständigen Text auf gesetze-im-internet.de unter „EStG“ und „AltZertG“. Achte auf den Stand ab 1. Januar 2027.
  3. Die Stelle: Nimm die Fundstelle aus der Tabelle in Abschnitt 1 und lies den ganzen Absatz, nicht nur den Satz. Ausnahmen stehen oft einen Satz weiter.
Der eine Schritt, der zählt: Schlag eine der fünf Fundstellen selbst nach, am besten die, die dich betrifft. Wer einmal im Gesetz gelesen hat, was er unterschreibt, fragt im Abschlussgespräch anders. Ob das Depot zu dir passt, hängt an deinen Zahlen und deiner Lage und ist keine Empfehlung aus dieser Übersicht.

Das Video dazu

Erst beim Abspielen lädt YouTube den Player. Mehr dazu in der Datenschutzerklärung.

Alles auf einen Blick als PDF

Die Übersicht mit den fünf Haken schicken wir dir per WhatsApp, zum Ausdrucken und Abhaken.

PDF anfordern

Passende Beratung

Altersvorsorge mit Konzept

Die gesetzliche Rente reicht bei den meisten nicht, um den gewohnten Lebensstandard zu halten.

Fundstellen

Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz) vom 26.05.2026, BGBl. 2026 I Nr. 156, in Kraft ab 01.01.2027 · Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz in der ab 01.01.2027 geltenden Fassung: § 1 Abs. 1 (Auszahlungsbeginn, Auszahlungsformen, Ruhen des Vertrags), § 1 Abs. 1b (zulässige Anlagen), § 1 Abs. 1c (Standarddepot), § 2a (Kosten) · Einkommensteuergesetz in der ab 01.01.2027 geltenden Fassung: §§ 84, 85 (Zulagen), § 92a (Entnahme für Wohneigentum), § 93 Abs. 1 (schädliche Verwendung, Übertragung auf den Ehegatten).

Stand 10.10.2026. Die Übersicht gibt den Inhalt der Vorschriften in eigenen Worten wieder, nicht im Wortlaut; maßgeblich ist der Gesetzestext. Dass für Arbeitslosigkeit keine Ausnahme vorgesehen ist, ergibt sich daraus, dass das Gesetz keine nennt. Ein Anwendungsschreiben der Finanzverwaltung war zu diesem Tag nicht veröffentlicht; Einzelheiten der Umsetzung können sich daraus ergeben. Das Kostenbeispiel beruht auf einer angenommenen Rendite und ist keine Prognose. Diese Übersicht ist allgemeine Information und keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung. Sie empfiehlt kein bestimmtes Produkt und keinen bestimmten Anbieter.

Was heißt das für dich?

Ein Artikel erklärt die Regeln, nicht deine Lage. Im Kennlerntelefonat schauen wir in 10 bis 15 Minuten, was davon bei dir zählt.