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Das Altersvorsorgedepot ab 2027: alle Förderstufen und die drei Zahlen für deine eigene Rechnung

Das Altersvorsorgedepot ab 2027. Alle Förderstufen und die drei Zahlen für deine eigene Rechnung.

Was das Gesetz regelt, wie viel Zulage auf jeden eingezahlten Euro kommt, was ins Depot darf, wie die Auszahlung besteuert wird und was mit deinem Riester-Vertrag passiert. Mit Rechenblatt und Checkliste für deine eigene Entscheidung.

Von Ben Alexander Borowy, Jurist und Gründer von Benaro Finanzen
Stand · Nach dem verkündeten Gesetz, BGBl. 2026 I Nr. 156 · Allgemeine Information, keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung

Das ist kein Entwurf mehr

Das Altersvorsorgereformgesetz ist beschlossen und verkündet. Die neue Förderung und das Altersvorsorgedepot gelten ab dem 1. Januar 2027.

Im Netz kursieren noch die Zahlen aus dem Regierungsentwurf: 30 und 20 Cent Zulage je Euro, 1,5 Prozent Kostendeckel, keine Förderung für Selbstständige. Das ist überholt. Der Bundestag hat die Förderung im Verfahren deutlich erhöht. Maßgeblich ist allein die beschlossene Fassung, und nur mit der rechnet diese Übersicht.

DatumSchritt
17.12.2025Das Bundeskabinett beschließt den Regierungsentwurf.
11.02.2026Der Gesetzentwurf geht an den Bundestag. BT-Drs. 21/4088
27.03.2026Der Bundestag beschließt das Gesetz in der Fassung des Finanzausschusses, mit höheren Zulagen und niedrigerem Kostendeckel. BT-Drs. 21/4996
08.05.2026Der Bundesrat stimmt zu. BR-Drs. 206/26(B)
29.05.2026Verkündung im Bundesgesetzblatt, ausgefertigt am 26.05.2026. BGBl. 2026 I Nr. 156
01.01.2027Neue Förderung und Altersvorsorgedepot gelten. Ab diesem Tag werden keine Riester-Verträge alter Art mehr abgeschlossen. Art. 14 Altersvorsorgereformgesetz

Die Förderung in allen Stufen

Wer 1.800 Euro im Jahr selbst einzahlt, bekommt 540 Euro Grundzulage dazu. Im Depot landen 2.340 Euro. Mit jedem Kind kommen bis zu 300 Euro hinzu.

Die Förderquote ist auf den ersten Euro am höchsten und sinkt danach. Wer wenig einzahlen kann, profitiert prozentual am meisten.

Deine Einzahlung im JahrGrundzulageIm DepotFörderquote
120 Euro (10 Euro im Monat, Mindestbeitrag)60 €180 €50 %
360 Euro (30 Euro im Monat)180 €540 €50 %
600 Euro (50 Euro im Monat)240 €840 €40 %
1.200 Euro (100 Euro im Monat)390 €1.590 €32,5 %
1.800 Euro (150 Euro im Monat)540 €2.340 €30 %
3.000 Euro (250 Euro im Monat)540 €3.540 €18 %
6.840 Euro (570 Euro im Monat, Höchstbetrag)540 €7.380 €7,9 %

Ohne Kinderzulage und Einsteigerbonus. Mit zwei Kindern kommen bei jeder Zeile ab 300 Euro Einzahlung 600 Euro im Jahr dazu.

Die Bausteine im Einzelnen

BausteinWas gilt
Grundzulage, Stufe 150 Cent je eingezahltem Euro auf die ersten 360 Euro im Jahr, also bis zu 180 Euro. § 84 EStG
Grundzulage, Stufe 225 Cent je Euro auf den Teil zwischen 360 und 1.800 Euro, also bis zu 360 Euro. Zusammen höchstens 540 Euro im Jahr. § 84 EStG
Kinderzulage100 Prozent deiner Beiträge, höchstens 300 Euro je Kind und Jahr, für das Kindergeld gezahlt wird. Die volle Zulage gibt es schon ab 25 Euro im Monat. § 85 Abs. 1 EStG
EinsteigerbonusEinmalig 200 Euro, wenn du zu Beginn des Beitragsjahres jünger als 25 bist. § 84 Satz 2 EStG
Mindestbeitrag120 Euro im Jahr. Der alte Mindestbeitrag von 4 Prozent des Einkommens entfällt. § 86 EStG
Höchsteinzahlung6.840 Euro im Jahr. Alles über 1.800 Euro liegt im selben Depot, aber ohne Zulage. § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 AltZertG
Höchstens zwei VerträgeGefördert werden ab 2027 höchstens zwei neu abgeschlossene Verträge je Person. § 82 Abs. 5 EStG

Wer gefördert wird

GruppeWas gilt ab 2027
AngestellteWer in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, ist unmittelbar förderberechtigt, wie bisher bei Riester. § 10a Abs. 1 Satz 1 EStG
Beamte, Richter, SoldatenFörderberechtigt, wenn sie gegenüber ihrer Besoldungsstelle eingewilligt haben. § 10a Abs. 1 Satz 1 EStG
Selbstständige, neuGewerbetreibende und Freiberufler mit Einkünften nach § 15 oder § 18 EStG, wenn sie eine Steuererklärung abgegeben haben, bis zum 67. Geburtstag. § 10a Abs. 1 Satz 5 EStG
Versorgungswerke, neuAngestellte Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke, etwa Ärzte, Anwälte, Architekten, ebenfalls bis 67. § 10a Abs. 1 Satz 5 EStG
Ehepartner ohne eigenen AnspruchMittelbar förderberechtigt über den Partner. Grundzulage höchstens 175 Euro, Mindestbeitrag 120 Euro. § 79 Satz 2, § 84 Satz 3 EStG

Was ins Depot darf und was es kosten darf

Der Gesetzgeber hat drei Produktarten vorgesehen. Neu ist, dass es gar keine Garantie mehr geben muss. Genau das macht das Depot renditestärker als den alten Riester-Vertrag, aber auch schwankungsanfälliger.

ProduktWas es ist
AltersvorsorgedepotOhne Garantie. Erlaubt sind Investmentfonds bis Risikoklasse 5 laut Basisinformationsblatt, also auch breit gestreute ETF, dazu Staatsanleihen aus dem Euroraum. Einzelaktien sind nicht erlaubt. § 1 Abs. 1b AltZertG
StandarddepotDie einfache Variante, online abschließbar: ein schwankungsarmer und ein renditestarker Fonds. Fünf Jahre vor Rentenbeginn höchstens 50 Prozent im renditestarken Fonds, zwei Jahre vorher höchstens 30 Prozent. § 1 Abs. 1c AltZertG
GarantieproduktMit 80 oder 100 Prozent Beitragsgarantie zum Rentenbeginn. Sicherer, aber die Garantie kostet Rendite. § 1 Abs. 1 Nr. 3 AltZertG
KostendeckelBeim Standarddepot höchstens 1,0 Prozent Effektivkosten im Jahr. Für die anderen Produkte gilt dieser Deckel nicht, dort musst du selbst vergleichen. § 2a Abs. 2 AltZertG
AnbieterwechselIn den ersten fünf Jahren darf der alte Anbieter höchstens 150 Euro verlangen, danach ist der Wechsel für dich dort kostenfrei. Der neue Anbieter darf ebenfalls höchstens 150 Euro berechnen. § 1 Abs. 1 Nr. 10 AltZertG

Auszahlung und Steuer: die Bedingung aus dem Reel

In der Ansparphase zahlst du auf die Erträge keine Steuer. Dafür wird die Auszahlung im Alter voll mit deinem persönlichen Steuersatz besteuert.

Das heißt im Klartext: Die Zulagen sind echtes Geld. Der Steuervorteil in der Ansparphase ist dagegen erst einmal nur gestundet. Ob er am Ende ein Gewinn ist, hängt daran, ob dein Steuersatz im Alter niedriger ist als heute. Bei den meisten ist er das, weil die Rente unter dem letzten Gehalt liegt. Garantiert ist es nicht.

RegelWas gilt
SonderausgabenabzugBeiträge bis 1.800 Euro plus Zulage kannst du in der Steuererklärung absetzen. Das Finanzamt prüft von selbst, ob der Abzug oder die Zulage für dich günstiger ist, und erstattet die Differenz. Bei höherem Einkommen lohnt sich das spürbar. § 10a Abs. 1 und 2 EStG
Beginn der AuszahlungFrühestens mit 65 oder mit einer früheren gesetzlichen Altersrente, spätestens mit 70. § 1 Abs. 1 Nr. 2a AltZertG
Form der AuszahlungLebenslange Rente oder ein Auszahlplan, der mindestens bis zum 85. Geburtstag läuft. § 1 Abs. 1 Nr. 4 AltZertG
EinmalbetragBis zu 30 Prozent des Guthabens zu Beginn auf einmal. § 1 Abs. 1 Nr. 4 AltZertG
WohneigentumEntnahme für Kauf oder Bau ab 3.000 Euro möglich, neu auch für barrierearmen Umbau und energetische Sanierung. § 92a Abs. 1 EStG
BesteuerungVoll als sonstige Einkünfte zum persönlichen Steuersatz. § 22 Nr. 5 EStG
Der teuerste Fehler: vorzeitig an das Geld gehen
Wer das Guthaben vor dem Rentenbeginn oder außerhalb der erlaubten Formen auszahlen lässt, muss alle Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen. Das Geld im Altersvorsorgedepot ist bis zur Rente gebunden. Wer es vorher brauchen könnte, gehört mit diesem Teil nicht in dieses Depot, sondern in den Notgroschen oder ein freies Depot. § 93 Abs. 1 EStG

Freies ETF-Depot oder Altersvorsorgedepot?

Beides schließt sich nicht aus. Viele werden am Ende beides haben: das geförderte Depot bis zur Grenze, die sich lohnt, und das freie Depot für alles, was flexibel bleiben soll.

AltersvorsorgedepotFreies ETF-Depot
Staatliches GeldBis 540 Euro im Jahr, dazu Kinderzulage und BonusKeines
Steuer beim SparenKeineAbgeltungsteuer auf Erträge, 30 Prozent Teilfreistellung bei Aktien-ETF, 1.000 Euro Sparerpauschbetrag § 20 InvStG, § 20 Abs. 9 EStG
Steuer bei AuszahlungVoll, persönlicher SteuersatzNur auf den Gewinn, höchstens 25 Prozent plus Soli
VerfügbarkeitGebunden bis mindestens 65Jederzeit
AnlageFonds und ETF bis Risikoklasse 5, keine EinzelaktienFrei wählbar

Was mit deinem Riester-Vertrag passiert

Bestehende Riester-Verträge laufen nach altem Recht weiter, du musst nichts tun. Du kannst aber für alle Altverträge unwiderruflich in das neue Recht wechseln, und das Guthaben lässt sich auf ein neues Produkt übertragen, ohne dass Zulagen zurückgezahlt werden. Achtung: Schließt du ab 2027 einen neuen geförderten Vertrag ab, gilt das neue Recht automatisch für alle deine Verträge. § 52 Abs. 50a EStG

Deine drei Zahlen, bevor du unterschreibst

Ob sich das Depot für dich rechnet, entscheiden drei Zahlen. Keine davon steht in der Werbung, alle findest du selbst heraus.

  1. Die Effektivkosten. Sie stehen im Produktinformationsblatt. Beim Standarddepot sind höchstens 1,0 Prozent erlaubt, gute ETF-Lösungen liegen deutlich darunter. Der Unterschied ist größer, als er klingt: 2.340 Euro im Jahr über 30 Jahre bei angenommen 6 Prozent Bruttorendite ergeben mit 1,0 Prozent Kosten rund 155.500 Euro, mit 0,3 Prozent rund 175.500 Euro. Die 0,7 Prozentpunkte kosten dich also rund 20.000 Euro.
  2. Dein Alter. Wer zu Beginn des Beitragsjahres unter 25 ist, bekommt 200 Euro geschenkt. Und je früher du anfängst, desto länger arbeiten Zulage und Zinseszins steuerfrei für dich.
  3. Dein Steuersatz heute und im Alter. Liegt dein Grenzsteuersatz heute hoch und im Alter niedriger, gewinnst du doppelt: Erstattung jetzt, weniger Steuer später. Liegt er im Alter genauso hoch, bleibt als echter Vorteil vor allem die Zulage.

Drei Fälle, durchgerechnet

FallEigene EinzahlungFörderungIm DepotFörderquote
Berufseinsteigerin, 2350 € im Monat, erstes Jahr mit Bonus600 €440 €1.040 €73 %
Familie mit zwei Kindern150 € im Monat, Kindergeld für beide1.800 €1.140 €2.940 €63 %
Gutverdiener ohne Kinder150 € im Monat, Grenzsteuersatz 42 %1.800 €983 €2.340 €55 %

Förderung im dritten Fall: 540 Euro Zulage ins Depot plus 443 Euro Steuererstattung aus der Günstigerprüfung, weil der Abzug von 2.340 Euro bei 42 Prozent 983 Euro Steuer spart. Ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Die Erstattung geht aufs Konto, nicht ins Depot, und wird im Alter mit der Auszahlung versteuert.

Dein Rechenblatt

PostenBeispielDeine Zahl
Eigene Einzahlung im Jahr (bis 1.800 Euro gefördert)1.800 €
Grundzulage (50 % bis 360 €, 25 % bis 1.800 €)540 €
Kinderzulage (300 € je Kind mit Kindergeld)600 €
Einsteigerbonus (einmalig, unter 25)0 €
Effektivkosten laut Produktinformationsblatt0,3 %
Dein Grenzsteuersatz heute30 %
Im Depot pro Jahr (Einzahlung plus Zulagen)2.940 €

Checkliste

PunktWoran du erkennst, dass er erledigt ist
☐Förderberechtigung geklärtDu weißt, ob du unmittelbar, mittelbar oder als Selbstständiger gefördert wirst.
☐Notgroschen stehtDrei bis sechs Monatsausgaben liegen frei verfügbar, bevor Geld bis zur Rente gebunden wird.
☐Betrag festgelegtDu kennst deinen Jahresbeitrag und weißt, ab welchem Euro es keine Zulage mehr gibt.
☐Kosten verglichenDu hast die Effektivkosten von mindestens zwei Angeboten nebeneinander gelegt.
☐Riester-Vertrag geprüftDu weißt, was dein alter Vertrag kostet und ob ein Wechsel ins neue Recht sinnvoll ist.
☐Zulagenantrag gestelltDer Dauerzulagenantrag beim Anbieter ist erteilt, damit die Zulage jedes Jahr von selbst kommt.

Was noch offen ist

Das Gesetz steht, die Umsetzung noch nicht ganz. Ein Anwendungsschreiben der Finanzverwaltung war zum Stand dieser Übersicht nicht veröffentlicht, und die Anbieter lassen ihre Produkte erst nach dem neuen Recht zertifizieren. Lass dir bei jedem Angebot schriftlich bestätigen, dass es ein nach dem neuen Recht zertifiziertes Altersvorsorgedepot ist, und nicht ein Vertrag alter Art. Nutze die Zeit bis Januar, um deine drei Zahlen zu kennen. Die Frühstart-Rente, 10 Euro im Monat vom Staat für Kinder, ist davon getrennt: Sie liegt als Gesetzentwurf im Bundestag und ist noch nicht beschlossen. BT-Drs. 21/7864

Der eine Schritt, der zählt: Trag deine drei Zahlen heute Abend in das Rechenblatt ein. Dann weißt du, wie viel Förderung dir zusteht und was dich ein teures Produkt kosten würde. Ob und in welcher Höhe das Depot zu dir passt, rechnen wir gern gemeinsam durch.

Das Video dazu

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Alles auf einen Blick als PDF

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Fundstellen

Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz) vom 26.05.2026, BGBl. 2026 I Nr. 156 · Regierungsentwurf BT-Drs. 21/4088 · Beschlussempfehlung des Finanzausschusses BT-Drs. 21/4996 und Bericht 21/4997 · Zustimmung des Bundesrates BR-Drs. 206/26(B) · §§ 10a, 22 Nr. 5, 79, 82, 84, 85, 86, 92a, 93 EStG in der ab 01.01.2027 geltenden Fassung · § 52 Abs. 50a EStG · §§ 1, 2a Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) · § 20 InvStG · § 20 Abs. 9, § 32d EStG.

Stand 21.09.2026. Die Angaben geben das verkündete Gesetz wieder. Ein Anwendungsschreiben der Finanzverwaltung war zu diesem Tag nicht veröffentlicht; Einzelheiten der Umsetzung können sich daraus ergeben. Das Kostenbeispiel beruht auf einer angenommenen Rendite und ist keine Prognose. Diese Übersicht ist allgemeine Information und keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung. Sie empfiehlt kein bestimmtes Produkt und keinen bestimmten Anbieter. Fonds und ETF können an Wert verlieren; ob und in welcher Höhe ein Altersvorsorgedepot zu dir passt, hängt an deinen Zahlen, Zielen und deiner Lage.

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