Das ist kein Entwurf mehr
Im Netz kursieren noch die Zahlen aus dem Regierungsentwurf: 30 und 20 Cent Zulage je Euro, 1,5 Prozent Kostendeckel, keine Förderung für Selbstständige. Das ist überholt. Der Bundestag hat die Förderung im Verfahren deutlich erhöht. Maßgeblich ist allein die beschlossene Fassung, und nur mit der rechnet diese Übersicht.
| Datum | Schritt |
|---|---|
| 17.12.2025 | Das Bundeskabinett beschließt den Regierungsentwurf. |
| 11.02.2026 | Der Gesetzentwurf geht an den Bundestag. BT-Drs. 21/4088 |
| 27.03.2026 | Der Bundestag beschließt das Gesetz in der Fassung des Finanzausschusses, mit höheren Zulagen und niedrigerem Kostendeckel. BT-Drs. 21/4996 |
| 08.05.2026 | Der Bundesrat stimmt zu. BR-Drs. 206/26(B) |
| 29.05.2026 | Verkündung im Bundesgesetzblatt, ausgefertigt am 26.05.2026. BGBl. 2026 I Nr. 156 |
| 01.01.2027 | Neue Förderung und Altersvorsorgedepot gelten. Ab diesem Tag werden keine Riester-Verträge alter Art mehr abgeschlossen. Art. 14 Altersvorsorgereformgesetz |
Die Förderung in allen Stufen
Die Förderquote ist auf den ersten Euro am höchsten und sinkt danach. Wer wenig einzahlen kann, profitiert prozentual am meisten.
| Deine Einzahlung im Jahr | Grundzulage | Im Depot | Förderquote |
|---|---|---|---|
| 120 Euro (10 Euro im Monat, Mindestbeitrag) | 60 € | 180 € | 50 % |
| 360 Euro (30 Euro im Monat) | 180 € | 540 € | 50 % |
| 600 Euro (50 Euro im Monat) | 240 € | 840 € | 40 % |
| 1.200 Euro (100 Euro im Monat) | 390 € | 1.590 € | 32,5 % |
| 1.800 Euro (150 Euro im Monat) | 540 € | 2.340 € | 30 % |
| 3.000 Euro (250 Euro im Monat) | 540 € | 3.540 € | 18 % |
| 6.840 Euro (570 Euro im Monat, Höchstbetrag) | 540 € | 7.380 € | 7,9 % |
Ohne Kinderzulage und Einsteigerbonus. Mit zwei Kindern kommen bei jeder Zeile ab 300 Euro Einzahlung 600 Euro im Jahr dazu.
Die Bausteine im Einzelnen
| Baustein | Was gilt |
|---|---|
| Grundzulage, Stufe 1 | 50 Cent je eingezahltem Euro auf die ersten 360 Euro im Jahr, also bis zu 180 Euro. § 84 EStG |
| Grundzulage, Stufe 2 | 25 Cent je Euro auf den Teil zwischen 360 und 1.800 Euro, also bis zu 360 Euro. Zusammen höchstens 540 Euro im Jahr. § 84 EStG |
| Kinderzulage | 100 Prozent deiner Beiträge, höchstens 300 Euro je Kind und Jahr, für das Kindergeld gezahlt wird. Die volle Zulage gibt es schon ab 25 Euro im Monat. § 85 Abs. 1 EStG |
| Einsteigerbonus | Einmalig 200 Euro, wenn du zu Beginn des Beitragsjahres jünger als 25 bist. § 84 Satz 2 EStG |
| Mindestbeitrag | 120 Euro im Jahr. Der alte Mindestbeitrag von 4 Prozent des Einkommens entfällt. § 86 EStG |
| Höchsteinzahlung | 6.840 Euro im Jahr. Alles über 1.800 Euro liegt im selben Depot, aber ohne Zulage. § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 AltZertG |
| Höchstens zwei Verträge | Gefördert werden ab 2027 höchstens zwei neu abgeschlossene Verträge je Person. § 82 Abs. 5 EStG |
Wer gefördert wird
| Gruppe | Was gilt ab 2027 |
|---|---|
| Angestellte | Wer in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, ist unmittelbar förderberechtigt, wie bisher bei Riester. § 10a Abs. 1 Satz 1 EStG |
| Beamte, Richter, Soldaten | Förderberechtigt, wenn sie gegenüber ihrer Besoldungsstelle eingewilligt haben. § 10a Abs. 1 Satz 1 EStG |
| Selbstständige, neu | Gewerbetreibende und Freiberufler mit Einkünften nach § 15 oder § 18 EStG, wenn sie eine Steuererklärung abgegeben haben, bis zum 67. Geburtstag. § 10a Abs. 1 Satz 5 EStG |
| Versorgungswerke, neu | Angestellte Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke, etwa Ärzte, Anwälte, Architekten, ebenfalls bis 67. § 10a Abs. 1 Satz 5 EStG |
| Ehepartner ohne eigenen Anspruch | Mittelbar förderberechtigt über den Partner. Grundzulage höchstens 175 Euro, Mindestbeitrag 120 Euro. § 79 Satz 2, § 84 Satz 3 EStG |
Was ins Depot darf und was es kosten darf
Der Gesetzgeber hat drei Produktarten vorgesehen. Neu ist, dass es gar keine Garantie mehr geben muss. Genau das macht das Depot renditestärker als den alten Riester-Vertrag, aber auch schwankungsanfälliger.
| Produkt | Was es ist |
|---|---|
| Altersvorsorgedepot | Ohne Garantie. Erlaubt sind Investmentfonds bis Risikoklasse 5 laut Basisinformationsblatt, also auch breit gestreute ETF, dazu Staatsanleihen aus dem Euroraum. Einzelaktien sind nicht erlaubt. § 1 Abs. 1b AltZertG |
| Standarddepot | Die einfache Variante, online abschließbar: ein schwankungsarmer und ein renditestarker Fonds. Fünf Jahre vor Rentenbeginn höchstens 50 Prozent im renditestarken Fonds, zwei Jahre vorher höchstens 30 Prozent. § 1 Abs. 1c AltZertG |
| Garantieprodukt | Mit 80 oder 100 Prozent Beitragsgarantie zum Rentenbeginn. Sicherer, aber die Garantie kostet Rendite. § 1 Abs. 1 Nr. 3 AltZertG |
| Kostendeckel | Beim Standarddepot höchstens 1,0 Prozent Effektivkosten im Jahr. Für die anderen Produkte gilt dieser Deckel nicht, dort musst du selbst vergleichen. § 2a Abs. 2 AltZertG |
| Anbieterwechsel | In den ersten fünf Jahren darf der alte Anbieter höchstens 150 Euro verlangen, danach ist der Wechsel für dich dort kostenfrei. Der neue Anbieter darf ebenfalls höchstens 150 Euro berechnen. § 1 Abs. 1 Nr. 10 AltZertG |
Auszahlung und Steuer: die Bedingung aus dem Reel
Das heißt im Klartext: Die Zulagen sind echtes Geld. Der Steuervorteil in der Ansparphase ist dagegen erst einmal nur gestundet. Ob er am Ende ein Gewinn ist, hängt daran, ob dein Steuersatz im Alter niedriger ist als heute. Bei den meisten ist er das, weil die Rente unter dem letzten Gehalt liegt. Garantiert ist es nicht.
| Regel | Was gilt |
|---|---|
| Sonderausgabenabzug | Beiträge bis 1.800 Euro plus Zulage kannst du in der Steuererklärung absetzen. Das Finanzamt prüft von selbst, ob der Abzug oder die Zulage für dich günstiger ist, und erstattet die Differenz. Bei höherem Einkommen lohnt sich das spürbar. § 10a Abs. 1 und 2 EStG |
| Beginn der Auszahlung | Frühestens mit 65 oder mit einer früheren gesetzlichen Altersrente, spätestens mit 70. § 1 Abs. 1 Nr. 2a AltZertG |
| Form der Auszahlung | Lebenslange Rente oder ein Auszahlplan, der mindestens bis zum 85. Geburtstag läuft. § 1 Abs. 1 Nr. 4 AltZertG |
| Einmalbetrag | Bis zu 30 Prozent des Guthabens zu Beginn auf einmal. § 1 Abs. 1 Nr. 4 AltZertG |
| Wohneigentum | Entnahme für Kauf oder Bau ab 3.000 Euro möglich, neu auch für barrierearmen Umbau und energetische Sanierung. § 92a Abs. 1 EStG |
| Besteuerung | Voll als sonstige Einkünfte zum persönlichen Steuersatz. § 22 Nr. 5 EStG |
Freies ETF-Depot oder Altersvorsorgedepot?
Beides schließt sich nicht aus. Viele werden am Ende beides haben: das geförderte Depot bis zur Grenze, die sich lohnt, und das freie Depot für alles, was flexibel bleiben soll.
| Altersvorsorgedepot | Freies ETF-Depot | |
|---|---|---|
| Staatliches Geld | Bis 540 Euro im Jahr, dazu Kinderzulage und Bonus | Keines |
| Steuer beim Sparen | Keine | Abgeltungsteuer auf Erträge, 30 Prozent Teilfreistellung bei Aktien-ETF, 1.000 Euro Sparerpauschbetrag § 20 InvStG, § 20 Abs. 9 EStG |
| Steuer bei Auszahlung | Voll, persönlicher Steuersatz | Nur auf den Gewinn, höchstens 25 Prozent plus Soli |
| Verfügbarkeit | Gebunden bis mindestens 65 | Jederzeit |
| Anlage | Fonds und ETF bis Risikoklasse 5, keine Einzelaktien | Frei wählbar |
Was mit deinem Riester-Vertrag passiert
Bestehende Riester-Verträge laufen nach altem Recht weiter, du musst nichts tun. Du kannst aber für alle Altverträge unwiderruflich in das neue Recht wechseln, und das Guthaben lässt sich auf ein neues Produkt übertragen, ohne dass Zulagen zurückgezahlt werden. Achtung: Schließt du ab 2027 einen neuen geförderten Vertrag ab, gilt das neue Recht automatisch für alle deine Verträge. § 52 Abs. 50a EStG
Deine drei Zahlen, bevor du unterschreibst
Ob sich das Depot für dich rechnet, entscheiden drei Zahlen. Keine davon steht in der Werbung, alle findest du selbst heraus.
- Die Effektivkosten. Sie stehen im Produktinformationsblatt. Beim Standarddepot sind höchstens 1,0 Prozent erlaubt, gute ETF-Lösungen liegen deutlich darunter. Der Unterschied ist größer, als er klingt: 2.340 Euro im Jahr über 30 Jahre bei angenommen 6 Prozent Bruttorendite ergeben mit 1,0 Prozent Kosten rund 155.500 Euro, mit 0,3 Prozent rund 175.500 Euro. Die 0,7 Prozentpunkte kosten dich also rund 20.000 Euro.
- Dein Alter. Wer zu Beginn des Beitragsjahres unter 25 ist, bekommt 200 Euro geschenkt. Und je früher du anfängst, desto länger arbeiten Zulage und Zinseszins steuerfrei für dich.
- Dein Steuersatz heute und im Alter. Liegt dein Grenzsteuersatz heute hoch und im Alter niedriger, gewinnst du doppelt: Erstattung jetzt, weniger Steuer später. Liegt er im Alter genauso hoch, bleibt als echter Vorteil vor allem die Zulage.
Drei Fälle, durchgerechnet
| Fall | Eigene Einzahlung | Förderung | Im Depot | Förderquote |
|---|---|---|---|---|
| Berufseinsteigerin, 2350 € im Monat, erstes Jahr mit Bonus | 600 € | 440 € | 1.040 € | 73 % |
| Familie mit zwei Kindern150 € im Monat, Kindergeld für beide | 1.800 € | 1.140 € | 2.940 € | 63 % |
| Gutverdiener ohne Kinder150 € im Monat, Grenzsteuersatz 42 % | 1.800 € | 983 € | 2.340 € | 55 % |
Förderung im dritten Fall: 540 Euro Zulage ins Depot plus 443 Euro Steuererstattung aus der Günstigerprüfung, weil der Abzug von 2.340 Euro bei 42 Prozent 983 Euro Steuer spart. Ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Die Erstattung geht aufs Konto, nicht ins Depot, und wird im Alter mit der Auszahlung versteuert.
Dein Rechenblatt
| Posten | Beispiel | Deine Zahl |
|---|---|---|
| Eigene Einzahlung im Jahr (bis 1.800 Euro gefördert) | 1.800 € | |
| Grundzulage (50 % bis 360 €, 25 % bis 1.800 €) | 540 € | |
| Kinderzulage (300 € je Kind mit Kindergeld) | 600 € | |
| Einsteigerbonus (einmalig, unter 25) | 0 € | |
| Effektivkosten laut Produktinformationsblatt | 0,3 % | |
| Dein Grenzsteuersatz heute | 30 % | |
| Im Depot pro Jahr (Einzahlung plus Zulagen) | 2.940 € |
Checkliste
| Punkt | Woran du erkennst, dass er erledigt ist | |
|---|---|---|
| ☐ | Förderberechtigung geklärt | Du weißt, ob du unmittelbar, mittelbar oder als Selbstständiger gefördert wirst. |
| ☐ | Notgroschen steht | Drei bis sechs Monatsausgaben liegen frei verfügbar, bevor Geld bis zur Rente gebunden wird. |
| ☐ | Betrag festgelegt | Du kennst deinen Jahresbeitrag und weißt, ab welchem Euro es keine Zulage mehr gibt. |
| ☐ | Kosten verglichen | Du hast die Effektivkosten von mindestens zwei Angeboten nebeneinander gelegt. |
| ☐ | Riester-Vertrag geprüft | Du weißt, was dein alter Vertrag kostet und ob ein Wechsel ins neue Recht sinnvoll ist. |
| ☐ | Zulagenantrag gestellt | Der Dauerzulagenantrag beim Anbieter ist erteilt, damit die Zulage jedes Jahr von selbst kommt. |
Was noch offen ist
Das Gesetz steht, die Umsetzung noch nicht ganz. Ein Anwendungsschreiben der Finanzverwaltung war zum Stand dieser Übersicht nicht veröffentlicht, und die Anbieter lassen ihre Produkte erst nach dem neuen Recht zertifizieren. Lass dir bei jedem Angebot schriftlich bestätigen, dass es ein nach dem neuen Recht zertifiziertes Altersvorsorgedepot ist, und nicht ein Vertrag alter Art. Nutze die Zeit bis Januar, um deine drei Zahlen zu kennen. Die Frühstart-Rente, 10 Euro im Monat vom Staat für Kinder, ist davon getrennt: Sie liegt als Gesetzentwurf im Bundestag und ist noch nicht beschlossen. BT-Drs. 21/7864
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