Die Pflicht: mindestens 15 Prozent obendrauf
Das regelt § 1a Abs. 1a BetrAVG, eingeführt durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz. Der Gedanke dahinter: Wird ein Teil des Gehalts in eine Betriebsrente umgewandelt, sinken die Beiträge zur Sozialversicherung, für dich und für deinen Arbeitgeber. Diese Ersparnis soll nicht allein beim Arbeitgeber bleiben, sie fließt anteilig in deine Altersvorsorge zurück.
In der Praxis liegt die tatsächliche Ersparnis des Arbeitgebers meist über 15 Prozent, solange der umgewandelte Betrag innerhalb der Beitragsbemessungsgrenzen liegt. Viele Arbeitgeber zahlen deshalb pauschal die gesetzlichen 15 Prozent, ohne die Ersparnis im Einzelfall neu zu berechnen. Ob das bei dir passiert, steht in deiner Entgeltabrechnung, wenn dort eine eigene Zeile dafür ausgewiesen ist.
Seit wann das gilt, hängt vom Abschlussdatum ab
Wer seine Entgeltumwandlung ab 2019 neu abgeschlossen hat, hatte den Zuschussanspruch von Anfang an. Für Vereinbarungen, die schon vor 2019 bestanden, sah § 26a BetrAVG eine Übergangsfrist vor. Diese Frist ist seit dem 1. Januar 2022 abgelaufen, seither gilt die Zuschusspflicht auch für diese älteren Verträge.
Zwei Daten sind also wichtig: wann du deine Entgeltumwandlung abgeschlossen hast, und ob der Zuschuss seit diesem Zeitpunkt tatsächlich gezahlt wurde. Beides steht in der Vereinbarung selbst und in deinen Abrechnungen seit dem jeweiligen Stichtag.
Was 15 Prozent im Jahr ausmachen
| Umgewandelter Betrag pro Monat | Mindestzuschuss pro Monat | Zuschuss pro Jahr |
|---|---|---|
| 50 Euro | 7,50 Euro | 90 Euro |
| 100 Euro | 15 Euro | 180 Euro |
| 200 Euro | 30 Euro | 360 Euro |
Diese Beträge sind das gesetzliche Minimum, kein Bonus. Fehlt der Zuschuss über mehrere Jahre, summiert sich genau dieser Betrag, den du nie bekommen hast, obwohl er dir zustand.
Was du selbst prüfst
- Entgeltumwandlungsvereinbarung heraussuchen. Dort steht das Abschlussdatum, das entscheidet, seit wann der Zuschuss gilt.
- Letzte Abrechnung auf eine eigene Zeile für den Arbeitgeberzuschuss prüfen. Fehlt sie, ist das ein erstes Warnzeichen.
- Umgewandelten Betrag mit 15 Prozent multiplizieren. Das ist der Mindestbetrag, den du im Monat erwarten kannst.
- Bei Altvertrag vor 2019 den Stichtag beachten. Anspruch besteht erst ab dem 1. Januar 2022.
- Fehlt der Zuschuss, schriftlich bei der Personalabteilung nachfragen. Antwort aufbewahren.
Diese Übersicht ersetzt keine Prüfung deiner konkreten Vereinbarung. Sie zeigt dir, wo du hinschauen musst, und was die Zahlen bedeuten, die du dort findest.
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