Benaro Finanzen

Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung: 15 Prozent, die dir zustehen

Der Zuschuss zu deiner Altersvorsorge kommt nicht von selbst.

Wer Gehalt in eine Betriebsrente umwandelt, hat seit 2019 einen gesetzlichen Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss von mindestens 15 Prozent, doch viele Abrechnungen weisen ihn nie gesondert aus. Was der Zuschuss ist, seit wann er gilt und wie du ihn nachrechnest.

Von Ben Alexander Borowy, Jurist und Gründer von Benaro Finanzen
Stand · Nach dem an diesem Tag geltenden Recht · Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall

Die Pflicht: mindestens 15 Prozent obendrauf

Wandelst du Gehalt in eine Betriebsrente um, muss dein Arbeitgeber mindestens 15 Prozent davon zusätzlich zuschießen, soweit er dadurch Sozialversicherungsbeiträge spart.

Das regelt § 1a Abs. 1a BetrAVG, eingeführt durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz. Der Gedanke dahinter: Wird ein Teil des Gehalts in eine Betriebsrente umgewandelt, sinken die Beiträge zur Sozialversicherung, für dich und für deinen Arbeitgeber. Diese Ersparnis soll nicht allein beim Arbeitgeber bleiben, sie fließt anteilig in deine Altersvorsorge zurück.

In der Praxis liegt die tatsächliche Ersparnis des Arbeitgebers meist über 15 Prozent, solange der umgewandelte Betrag innerhalb der Beitragsbemessungsgrenzen liegt. Viele Arbeitgeber zahlen deshalb pauschal die gesetzlichen 15 Prozent, ohne die Ersparnis im Einzelfall neu zu berechnen. Ob das bei dir passiert, steht in deiner Entgeltabrechnung, wenn dort eine eigene Zeile dafür ausgewiesen ist.

Seit wann das gilt, hängt vom Abschlussdatum ab

Für Vereinbarungen ab dem 1. Januar 2019 gilt die Pflicht sofort, für ältere Verträge erst seit dem 1. Januar 2022.

Wer seine Entgeltumwandlung ab 2019 neu abgeschlossen hat, hatte den Zuschussanspruch von Anfang an. Für Vereinbarungen, die schon vor 2019 bestanden, sah § 26a BetrAVG eine Übergangsfrist vor. Diese Frist ist seit dem 1. Januar 2022 abgelaufen, seither gilt die Zuschusspflicht auch für diese älteren Verträge.

Zwei Daten sind also wichtig: wann du deine Entgeltumwandlung abgeschlossen hast, und ob der Zuschuss seit diesem Zeitpunkt tatsächlich gezahlt wurde. Beides steht in der Vereinbarung selbst und in deinen Abrechnungen seit dem jeweiligen Stichtag.

Was 15 Prozent im Jahr ausmachen

Bei 100 Euro monatlicher Entgeltumwandlung sind das 15 Euro Zuschuss im Monat, also 180 Euro im Jahr.
Umgewandelter Betrag pro MonatMindestzuschuss pro MonatZuschuss pro Jahr
50 Euro7,50 Euro90 Euro
100 Euro15 Euro180 Euro
200 Euro30 Euro360 Euro

Diese Beträge sind das gesetzliche Minimum, kein Bonus. Fehlt der Zuschuss über mehrere Jahre, summiert sich genau dieser Betrag, den du nie bekommen hast, obwohl er dir zustand.

Der teuerste Fehler
Den Zuschuss nicht prüfen, weil er in der Entgeltabrechnung mit dem eigenen Umwandlungsbetrag verschmilzt. Weist die Abrechnung keine eigene Zeile für den Arbeitgeberanteil aus, zahlt sich mancher Beschäftigte seine Vorsorge jahrelang teilweise selbst, ohne es zu merken.

Was du selbst prüfst

  1. Entgeltumwandlungsvereinbarung heraussuchen. Dort steht das Abschlussdatum, das entscheidet, seit wann der Zuschuss gilt.
  2. Letzte Abrechnung auf eine eigene Zeile für den Arbeitgeberzuschuss prüfen. Fehlt sie, ist das ein erstes Warnzeichen.
  3. Umgewandelten Betrag mit 15 Prozent multiplizieren. Das ist der Mindestbetrag, den du im Monat erwarten kannst.
  4. Bei Altvertrag vor 2019 den Stichtag beachten. Anspruch besteht erst ab dem 1. Januar 2022.
  5. Fehlt der Zuschuss, schriftlich bei der Personalabteilung nachfragen. Antwort aufbewahren.

Diese Übersicht ersetzt keine Prüfung deiner konkreten Vereinbarung. Sie zeigt dir, wo du hinschauen musst, und was die Zahlen bedeuten, die du dort findest.

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Fundstellen

§ 1a Abs. 1a BetrAVG · Pflicht des Arbeitgebers zum Zuschuss von mindestens 15 Prozent des umgewandelten Entgelts, soweit Sozialversicherungsersparnis besteht. Stand 04.09.2026
§ 26a BetrAVG · Übergangsregelung: Zuschusspflicht seit 1. Januar 2019 für neue Entgeltumwandlungsvereinbarungen, seit 1. Januar 2022 auch für Vereinbarungen von vor 2019. Stand 04.09.2026

Allgemeine Information zur Rechtslage, keine Rechtsberatung im Einzelfall und keine Empfehlung für eine bestimmte Person. Ob und in welcher Höhe dir ein Zuschuss zusteht, hängt von deiner Entgeltumwandlungsvereinbarung und deinem Arbeitgeber ab. Für eine verbindliche Beurteilung wende dich an eine Steuerberaterin, einen Steuerberater oder deine Personalabteilung.

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