Benaro Finanzen

Arbeitnehmersparzulage für VL in Aktienfonds: bis zu 80 Euro, die ohne Antrag verfallen

Der Zuschuss auf deinem Sparplan, den du selbst beantragen musst.

Vermögenswirksame Leistungen zahlt oft der Arbeitgeber automatisch. Die staatliche Zulage dazu bekommst du nur, wenn du sie beantragst. So viel ist es, und so beantragst du sie.

Von Ben Alexander Borowy, Jurist und Gründer von Benaro Finanzen
Stand · Nach dem an diesem Tag geltenden Recht · Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall

80 Euro im Jahr, wenn du die Grenze einhältst

Für vermögenswirksame Leistungen in Aktienfonds oder Belegschaftsaktien zahlt der Staat 20 Prozent Sparzulage auf bis zu 400 Euro im Jahr, also höchstens 80 Euro.

Voraussetzung ist eine Einkommensgrenze: dein zu versteuerndes Einkommen darf 40.000 Euro nicht übersteigen, bei einer Zusammenveranlagung 80.000 Euro. Diese Grenzen gelten seit dem Zukunftsfinanzierungsgesetz vom 11. Dezember 2023 und wurden damit gegenüber dem vorherigen Recht deutlich angehoben.

Daneben gibt es eine eigene Arbeitnehmersparzulage für vermögenswirksame Leistungen in einen Bausparvertrag, mit einem anderen Satz und einer eigenen Einkommensgrenze. Diese Übersicht behandelt nur die Zulage für Aktienfonds und Belegschaftsaktien, weil dort die höhere Zulage und die aktuellere Rechtsänderung liegen.

Ohne Anlage VL zahlt der Staat nichts

Die Sparzulage wird nicht automatisch ausgezahlt. Sie setzt voraus, dass du jedes Jahr die Anlage VL zusammen mit deiner Einkommensteuererklärung einreichst.

Dein Anbieter, also die Fondsgesellschaft oder die Stelle, die deine Belegschaftsaktien führt, bescheinigt dir dafür jährlich die eingezahlten vermögenswirksamen Leistungen. Diese Bescheinigung trägst du in die Anlage VL ein und gibst sie mit deiner Steuererklärung ab. Das Finanzamt setzt die Sparzulage dann zusammen mit deinem Steuerbescheid fest.

Der teuerste Fehler
Die Anlage VL Jahr für Jahr vergessen, weil ohnehin keine Pflicht zur Steuererklärung besteht. Wer sonst nicht verpflichtet ist, eine Steuererklärung abzugeben, muss trotzdem eine freiwillige Erklärung mit Anlage VL einreichen, um die Zulage für das jeweilige Jahr zu bekommen. Ohne diese Erklärung innerhalb der allgemeinen Festsetzungsfrist ist die Zulage für dieses Jahr endgültig weg.

Was du in zehn Minuten selbst prüfst

  1. Gehaltsabrechnung auf "VL" oder "vermögenswirksame Leistungen" prüfen. Steht dort ein Betrag, zahlt dein Arbeitgeber bereits ein.
  2. Vertrag ansehen: Aktienfonds, Belegschaftsaktien oder Bausparvertrag? Nur die ersten beiden fallen unter diese Übersicht.
  3. Zu versteuerndes Einkommen mit der Grenze vergleichen. 40.000 Euro ledig, 80.000 Euro bei Zusammenveranlagung.
  4. Bescheinigung beim Anbieter anfordern. Die meisten verschicken sie automatisch zu Jahresbeginn.
  5. Anlage VL ausfüllen und der Steuererklärung beilegen. Ohne sonstige Pflicht zur Erklärung: freiwillig abgeben, allein wegen der Zulage.

Diese Übersicht ersetzt keine Prüfung deines konkreten Vertrags. Sie zeigt dir, wo du hinschauen musst, und was die Stellen bedeuten, die du dort findest.

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Fundstellen

§ 13 Abs. 1 Nr. 2 Fünftes Vermögensbildungsgesetz (5. VermBG): Höhe der Arbeitnehmersparzulage für Vermögensbeteiligungen, 20 Prozent auf bis zu 400 Euro. Stand 09.09.2026
§ 2a Abs. 1 5. VermBG: Einkommensgrenzen 40.000 Euro ledig, 80.000 Euro bei Zusammenveranlagung, i.d.F. des Zukunftsfinanzierungsgesetzes vom 11.12.2023, in Kraft seit 01.01.2024. Stand 09.09.2026
§ 14 5. VermBG: Antrag auf die Arbeitnehmersparzulage über die Anlage VL zur Einkommensteuererklärung. Stand 09.09.2026

Allgemeine Information zur Rechtslage, keine Rechtsberatung im Einzelfall und keine Empfehlung für ein bestimmtes Produkt oder einen bestimmten Anbieter. Ob und in welcher Höhe dir die Arbeitnehmersparzulage zusteht, hängt von deinem Vertrag und deinem Einkommen ab. Für eine verbindliche Beurteilung wende dich an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater.

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