Benaro Finanzen

Homeoffice-Pauschale: 6 Euro am Tag, die die meisten liegen lassen

Für jeden Homeoffice-Tag bekommst du 6 Euro Werbungskosten, ganz ohne Beleg.

Die Pauschale wirkt erst, wenn deine gesamten Werbungskosten über dem Pauschbetrag liegen, und genau das übersehen die meisten. So prüfst und trägst du sie richtig ein.

Von Ben Alexander Borowy, Jurist und Gründer von Benaro Finanzen
Stand · Nach dem an diesem Tag geltenden Recht · Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall

Die Pauschale selbst

6 Euro pro Homeoffice-Tag, höchstens 1.260 Euro im Jahr, entsprechend 210 Tagen.

Das regeln § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG in Verbindung mit § 9 Abs. 5 EStG, eingeführt durch das Jahressteuergesetz 2022 und seit dem Veranlagungszeitraum 2023 dauerhaft in Kraft. Sie gilt für jeden Tag, an dem überwiegend zu Hause gearbeitet und keine erste Tätigkeitsstätte aufgesucht wurde, unabhängig davon, ob ein eigenes Arbeitszimmer vorhanden ist. Belege für einzelne Kosten braucht es dafür nicht.

Wann sie wirklich Geld bringt

Erst ab 1.230 Euro Werbungskosten im Jahr, dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag 2026, zählt jeder weitere Euro.

Das Finanzamt zieht automatisch den Pauschbetrag nach § 9a Satz 1 Nr. 1 Buchst. a EStG ab. Die Homeoffice-Pauschale wirkt sich nur aus, soweit die Summe aller Werbungskosten, etwa Fahrten zur Arbeit, Homeoffice-Tage und Arbeitsmittel, diesen Betrag übersteigt. Wer an vielen Tagen pendelt oder im Homeoffice arbeitet, liegt damit oft schneller über der Grenze, als er denkt.

So rechnest du grob nach

100 Homeoffice-Tage allein ergeben schon 600 Euro, ohne eine einzige Fahrt.

Beispiel: 100 Tage Homeoffice mal 6 Euro macht 600 Euro. Dazu kommen die Fahrten an den übrigen Arbeitstagen über die Entfernungspauschale nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG, 0,30 Euro je Kilometer für die ersten 20 Kilometer und 0,38 Euro ab dem 21. Kilometer, einfache Strecke. Schon bei einer kurzen Pendelstrecke kommen viele über die 1.230 Euro.

Der teuerste Fehler
Die Homeoffice-Tage gar nicht erst zählen, weil man annimmt, der Pauschbetrag fängt das ohnehin ab. Wer nichts einträgt, bekommt nichts zusätzlich, selbst wenn die Summe längst über der Grenze liegt.

Checkliste zum Abhaken

  1. Kalender oder Kalenderapp nach Homeoffice-Tagen im Steuerjahr durchsehen. Auch einzelne Tage in sonst präsenten Wochen zählen mit.
  2. Tage zusammenzählen und mit 6 Euro multiplizieren. Ab 210 Tagen ist bei 1.260 Euro Schluss.
  3. Entfernungspauschale für die übrigen Arbeitstage dazurechnen. Kilometer mal Satz mal Tage im Büro.
  4. Summe mit 1.230 Euro vergleichen. Erst darüber wirkt sich etwas zusätzlich aus.
  5. Beides in der Anlage N eintragen. Homeoffice-Pauschale und Entfernungspauschale stehen dort in getrennten Zeilen.

Diese Übersicht ersetzt keine Prüfung deiner konkreten Steuererklärung. Sie zeigt dir, wie die Pauschale berechnet wird und wann sie wirkt.

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Fundstellen

§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG i.V.m. § 9 Abs. 5 EStG: Homeoffice-Pauschale, 6 Euro je Kalendertag, höchstens 1.260 Euro im Jahr, dauerhaft eingeführt durchs Jahressteuergesetz 2022, gültig ab Veranlagungszeitraum 2023. Stand 10.09.2026
§ 9a Satz 1 Nr. 1 Buchst. a EStG: Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.230 Euro im Jahr 2026. Stand 10.09.2026
§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG: Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Stand 10.09.2026

Allgemeine Information zur Rechtslage, keine Rechtsberatung im Einzelfall und keine Empfehlung für eine bestimmte Person. Ob und in welcher Höhe sich die Homeoffice-Pauschale in deiner Steuererklärung auswirkt, hängt vom Einzelfall ab. Für eine verbindliche Beurteilung wende dich an eine Steuerberaterin, einen Steuerberater oder eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

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