Die Pauschale selbst
Das regeln § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG in Verbindung mit § 9 Abs. 5 EStG, eingeführt durch das Jahressteuergesetz 2022 und seit dem Veranlagungszeitraum 2023 dauerhaft in Kraft. Sie gilt für jeden Tag, an dem überwiegend zu Hause gearbeitet und keine erste Tätigkeitsstätte aufgesucht wurde, unabhängig davon, ob ein eigenes Arbeitszimmer vorhanden ist. Belege für einzelne Kosten braucht es dafür nicht.
Wann sie wirklich Geld bringt
Das Finanzamt zieht automatisch den Pauschbetrag nach § 9a Satz 1 Nr. 1 Buchst. a EStG ab. Die Homeoffice-Pauschale wirkt sich nur aus, soweit die Summe aller Werbungskosten, etwa Fahrten zur Arbeit, Homeoffice-Tage und Arbeitsmittel, diesen Betrag übersteigt. Wer an vielen Tagen pendelt oder im Homeoffice arbeitet, liegt damit oft schneller über der Grenze, als er denkt.
So rechnest du grob nach
Beispiel: 100 Tage Homeoffice mal 6 Euro macht 600 Euro. Dazu kommen die Fahrten an den übrigen Arbeitstagen über die Entfernungspauschale nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG, 0,30 Euro je Kilometer für die ersten 20 Kilometer und 0,38 Euro ab dem 21. Kilometer, einfache Strecke. Schon bei einer kurzen Pendelstrecke kommen viele über die 1.230 Euro.
Checkliste zum Abhaken
- Kalender oder Kalenderapp nach Homeoffice-Tagen im Steuerjahr durchsehen. Auch einzelne Tage in sonst präsenten Wochen zählen mit.
- Tage zusammenzählen und mit 6 Euro multiplizieren. Ab 210 Tagen ist bei 1.260 Euro Schluss.
- Entfernungspauschale für die übrigen Arbeitstage dazurechnen. Kilometer mal Satz mal Tage im Büro.
- Summe mit 1.230 Euro vergleichen. Erst darüber wirkt sich etwas zusätzlich aus.
- Beides in der Anlage N eintragen. Homeoffice-Pauschale und Entfernungspauschale stehen dort in getrennten Zeilen.
Diese Übersicht ersetzt keine Prüfung deiner konkreten Steuererklärung. Sie zeigt dir, wie die Pauschale berechnet wird und wann sie wirkt.
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