Benaro Finanzen

Riester-Zulage: 175 Euro, die ohne Dauerzulagenantrag nicht kommen

175 Euro Riester-Zulage, die dir niemand automatisch überweist.

Die Grundzulage zur Riester-Rente bekommst du nicht, weil du einen Vertrag hast, sondern nur, wenn jedes Jahr ein Antrag dafür gestellt wird. So findest du heraus, ob das passiert, und wie du fehlende Jahre nachholst.

Von Ben Alexander Borowy, Jurist und Gründer von Benaro Finanzen
Stand · Nach dem an diesem Tag geltenden Recht · Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall

175 Euro im Jahr, wenn dein Eigenbeitrag reicht

Der Staat zahlt dir eine Grundzulage von 175 Euro im Jahr auf deinen Riester-Vertrag, wenn du selbst mindestens 4 Prozent deines rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens einzahlst, abzüglich der Zulagen.

Auch ohne eigenes Einkommen sicherst du dir die Zulage mit einem Sockelbetrag von mindestens 60 Euro im Jahr. Für jedes ab 2008 geborene Kind kommt eine Kinderzulage von 300 Euro hinzu, für davor geborene Kinder sind es 185 Euro. Zahlst du weniger als die 4 Prozent ein, kürzt die Zulagenstelle die Grundzulage anteilig.

Ohne Dauerzulagenantrag zahlt niemand automatisch

Die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen zahlt die Grundzulage nur aus, wenn dein Anbieter jedes Jahr einen Antrag für dich stellt. Ohne einen laufenden Dauerzulagenantrag bleibt das aus.

Der Dauerzulagenantrag ist eine unbefristete Vollmacht an deinen Anbieter, die Zulage jedes Jahr automatisch bei der Zulagenstelle zu beantragen. Bei vielen Verträgen, die über eine Bank oder einen Vermittler abgeschlossen wurden, ist er nie aktiviert worden oder ist bei einem Anbieterwechsel verlorengegangen. Fehlt er, musst du die Zulage jedes Jahr selbst neu beantragen, was in der Praxis fast niemand tut.

Der teuerste Fehler
Den Vertrag Jahre laufen lassen, ohne den Dauerzulagenantrag zu prüfen. Jedes Jahr ohne Antrag ist eine verlorene Grundzulage, bei Kindern zusätzlich eine verlorene Kinderzulage. Rückwirkend beantragen kannst du nur die letzten zwei Kalenderjahre, danach ist die Zulage für dieses Jahr endgültig weg.

Was du in zehn Minuten selbst prüfst

  1. Kundenportal deines Anbieters öffnen und nach "Dauerzulagenantrag" oder "Zulagenantrag" suchen. Steht dort ein aktiver Antrag, ist alles in Ordnung.
  2. Fehlt er, sofort aktivieren. Die meisten Anbieter bieten dafür ein Formular oder eine Funktion im Online-Portal an.
  3. Letzte Jahreskontoauszüge auf eine Zulagen-Gutschrift prüfen. Fehlt eine Jahresgutschrift, ist das ein Hinweis auf einen fehlenden oder ausgesetzten Antrag.
  4. Fehlende Jahre nachfordern. Das geht nur rückwirkend für die letzten zwei Kalenderjahre, nicht länger zurück.
  5. Eigenbeitrag gegen die 4-Prozent-Grenze prüfen. Nur so bekommst du die volle Grundzulage, nicht nur einen Anteil davon.

Diese Übersicht ersetzt keine Prüfung deines konkreten Vertrags. Sie zeigt dir, wo du hinschauen musst, und was die Stellen bedeuten, die du dort findest.

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Fundstellen

§ 84 EStG: Höhe der Grundzulage, 175 Euro im Jahr. Stand 29.09.2026
§ 85 EStG: Kinderzulage, 300 Euro für ab 2008 geborene Kinder, 185 Euro für davor geborene Kinder. Stand 29.09.2026
§ 86 EStG: Mindesteigenbeitrag von 4 Prozent des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens abzüglich Zulagen, Sockelbetrag 60 Euro. Stand 29.09.2026
§ 89 Abs. 1a EStG: Zulagenantrag rückwirkend nur für die letzten zwei Kalenderjahre möglich. Stand 29.09.2026

Allgemeine Information zur Rechtslage, keine Rechts- oder Anlageberatung im Einzelfall und keine Empfehlung für ein bestimmtes Produkt oder einen bestimmten Anbieter. Ob und in welcher Höhe dir die Riester-Zulage zusteht, hängt von deinem Vertrag und deinem Einkommen ab. Für eine verbindliche Beurteilung wende dich an eine Steuerberaterin, einen Steuerberater oder deinen Riester-Anbieter.

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