175 Euro im Jahr, wenn dein Eigenbeitrag reicht
Auch ohne eigenes Einkommen sicherst du dir die Zulage mit einem Sockelbetrag von mindestens 60 Euro im Jahr. Für jedes ab 2008 geborene Kind kommt eine Kinderzulage von 300 Euro hinzu, für davor geborene Kinder sind es 185 Euro. Zahlst du weniger als die 4 Prozent ein, kürzt die Zulagenstelle die Grundzulage anteilig.
Ohne Dauerzulagenantrag zahlt niemand automatisch
Der Dauerzulagenantrag ist eine unbefristete Vollmacht an deinen Anbieter, die Zulage jedes Jahr automatisch bei der Zulagenstelle zu beantragen. Bei vielen Verträgen, die über eine Bank oder einen Vermittler abgeschlossen wurden, ist er nie aktiviert worden oder ist bei einem Anbieterwechsel verlorengegangen. Fehlt er, musst du die Zulage jedes Jahr selbst neu beantragen, was in der Praxis fast niemand tut.
Was du in zehn Minuten selbst prüfst
- Kundenportal deines Anbieters öffnen und nach "Dauerzulagenantrag" oder "Zulagenantrag" suchen. Steht dort ein aktiver Antrag, ist alles in Ordnung.
- Fehlt er, sofort aktivieren. Die meisten Anbieter bieten dafür ein Formular oder eine Funktion im Online-Portal an.
- Letzte Jahreskontoauszüge auf eine Zulagen-Gutschrift prüfen. Fehlt eine Jahresgutschrift, ist das ein Hinweis auf einen fehlenden oder ausgesetzten Antrag.
- Fehlende Jahre nachfordern. Das geht nur rückwirkend für die letzten zwei Kalenderjahre, nicht länger zurück.
- Eigenbeitrag gegen die 4-Prozent-Grenze prüfen. Nur so bekommst du die volle Grundzulage, nicht nur einen Anteil davon.
Diese Übersicht ersetzt keine Prüfung deines konkreten Vertrags. Sie zeigt dir, wo du hinschauen musst, und was die Stellen bedeuten, die du dort findest.
Alles auf einen Blick als PDF
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