Benaro Finanzen

Pendlerpauschale 2026: Warum die alte Staffelung nicht mehr gilt

Seit 2026 gilt die Pendlerpauschale nicht mehr gestaffelt.

Wer die Entfernungspauschale noch mit 30 Cent für die ersten 20 Kilometer und 38 Cent danach rechnet, setzt bei einem langen Arbeitsweg zu wenig Werbungskosten an. Was sich geändert hat und wie du die Differenz selbst ausrechnest.

Von Ben Alexander Borowy, Jurist und Gründer von Benaro Finanzen
Stand · Nach dem Steueränderungsgesetz 2025 · Allgemeine Information, keine Steuerberatung im Einzelfall

Eine Pauschale für die gesamte Strecke

Seit dem Veranlagungszeitraum 2026 gelten einheitlich 0,38 Euro pro Kilometer der einfachen Wegstrecke, ab dem ersten Kilometer.

Bis 2025 galt eine Staffelung: 0,30 Euro für die ersten 20 Kilometer, erst ab dem 21. Kilometer 0,38 Euro. Mit dem Steueränderungsgesetz 2025 entfällt diese Staffelung für den Veranlagungszeitraum 2026 vollständig. Maßgeblich ist weiterhin die einfache Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, nicht die Hin- und Rückfahrt zusammen. Wer noch mit der alten Rechnung kalkuliert, trägt in der Steuererklärung einen zu niedrigen Betrag ein.

Bei langen Strecken läppert sich die Differenz

Bei 42 Kilometern einfacher Strecke und 220 Arbeitstagen ergibt die neue Regel rund 352 Euro mehr Werbungskosten im Jahr als die alte Staffelung.

Alte Rechnung pro Tag: 20 Kilometer zu 0,30 Euro plus 22 Kilometer zu 0,38 Euro, zusammen 14,36 Euro. Neue Rechnung pro Tag: 42 Kilometer zu 0,38 Euro, zusammen 15,96 Euro. Die Differenz von 1,60 Euro pro Tag multipliziert sich bei angenommenen 220 Arbeitstagen im Jahr auf rund 352 Euro. Je länger der Arbeitsweg, desto größer der Unterschied zur alten Staffelung.

Wirkt erst oberhalb des Pauschbetrags

Die Entfernungspauschale zählt als Werbungskosten und senkt die Steuer nur, soweit alle Werbungskosten zusammen über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro im Jahr liegen.

Ohne Fahrtweg und weitere Werbungskosten zieht das Finanzamt ohnehin automatisch 1.230 Euro ab, ganz ohne Nachweis. Erst wenn die Entfernungspauschale zusammen mit anderen Werbungskosten diesen Betrag übersteigt, wirkt sich jeder weitere Kilometer tatsächlich steuermindernd aus. Bei einem längeren Arbeitsweg ist diese Schwelle meist schnell erreicht.

Der teuerste Fehler
Die Entfernungspauschale noch mit der alten Staffelung aus 30 und 38 Cent in die Steuererklärung übertragen, weil die neue einheitliche Pauschale nicht geprüft wurde. Bei längeren Arbeitswegen bleibt dadurch jedes Jahr ein dreistelliger Betrag an Werbungskosten ungenutzt.

Checkliste zum Abhaken

  • Einfache Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte in Kilometern nachsehen.
  • Kilometerzahl mit 0,38 Euro für die gesamte Strecke multiplizieren, nicht gestaffelt.
  • Tatsächliche Arbeitstage im Jahr zugrunde legen, nicht automatisch 220 übernehmen.
  • Ergebnis mit den übrigen Werbungskosten zusammenrechnen und mit 1.230 Euro vergleichen.
  • Betrag in der Steuererklärung bei den Werbungskosten für die Entfernungspauschale eintragen.

Diese Übersicht ersetzt keine Prüfung deiner konkreten Steuererklärung. Sie zeigt dir die seit 2026 geltende Rechnung und wann sie sich auszahlt.

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Fundstellen

§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG in der durch das Steueränderungsgesetz 2025 geänderten Fassung, einheitliche Entfernungspauschale von 0,38 Euro pro Kilometer ab dem Veranlagungszeitraum 2026, keine Staffelung mehr ab dem 21. Kilometer. Stand 2026
§ 9a Satz 1 Nr. 1 Buchst. a EStG: Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro im Jahr. Stand 2026

Allgemeine Information zur seit 2026 geltenden Entfernungspauschale, keine Steuerberatung im Einzelfall und keine Berechnung deiner persönlichen Steuererklärung. Die Beispielrechnung arbeitet mit einer angenommenen Zahl von Arbeitstagen und ersetzt keine individuelle Berechnung. Für eine verbindliche Auskunft wende dich an dein Finanzamt oder eine Steuerberatung.

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