Der Freibetrag
Der Freibetrag gilt pro Person und Jahr, nicht pro Beteiligung. Wird in einem Jahr mehr als 2.000 Euro an Wert übertragen, ist nur der übersteigende Teil steuerpflichtig.
Wer den Freibetrag bekommt
Die Vergünstigung ist an eine Bedingung geknüpft: Das Angebot der Beteiligung muss mindestens allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern offenstehen, die zum Zeitpunkt des Angebots seit mindestens einem Jahr ununterbrochen in einem gegenwärtigen Dienstverhältnis zum Unternehmen stehen. Eine Beteiligung nur für einzelne Führungskräfte erfüllt diese Voraussetzung nicht.
- Prüfen, ob die Beteiligung allen Mitarbeitenden ab einem Jahr Betriebszugehörigkeit offenstand. Ohne diese Bedingung greift der Freibetrag nicht.
- Wert der Beteiligung aus Lohnabrechnung oder Depotunterlagen feststellen.
- In der Gehaltsabrechnung nachsehen, ob der Freibetrag schon abgezogen wurde.
- Fehlt der Abzug, den Betrag bis 2.000 Euro in der Steuererklärung als steuerfrei angeben.
- Unterlagen zur Beteiligung aufbewahren, falls das Finanzamt nachfragt.
Diese Übersicht ersetzt keine Prüfung deines konkreten Falls. Ob die Voraussetzungen des § 3 Nr. 39 EStG erfüllt sind, hängt von der genauen Ausgestaltung der Beteiligung in deinem Unternehmen ab.
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