Die Ausschlussfrist ist kürzer als die gesetzliche Verjährung
Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verjähren nach § 195 BGB regelmäßig erst nach drei Jahren. Viele Arbeitsverträge und Tarifverträge verkürzen diese Zeit aber über eine sogenannte Ausschlussfrist, auch Verfallklausel genannt: Wer den Anspruch nicht innerhalb der vereinbarten Frist schriftlich geltend macht, verliert ihn endgültig, unabhängig davon, ob er berechtigt war.
Eine solche Klausel ist nicht unbegrenzt kurz zulässig. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, unter anderem im Urteil vom 28.09.2005, Az. 5 AZR 52/05, ist eine einstufige Ausschlussfrist von weniger als drei Monaten unangemessen und nach § 307 Abs. 1 BGB unwirksam. Das bedeutet nicht, dass jede Frist automatisch drei Monate lang ist: Steht im Vertrag eine wirksame, längere Frist, gilt diese.
Wo die Klausel steht und wie sie wirkt
Die Frist beginnt in der Regel mit der Fälligkeit des Anspruchs, bei Überstunden also meist mit dem jeweiligen Abrechnungsmonat, nicht erst mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses. Wer erst bei der Kündigung an offene Überstunden denkt, hat für die älteren Monate die Frist oft schon verstreichen lassen. Manche Klauseln sind zweistufig: Nach der schriftlichen Geltendmachung muss der Anspruch bei Ablehnung zusätzlich innerhalb einer weiteren Frist eingeklagt werden.
Was du in zehn Minuten selbst prüfst
- Vertrag nach Ausschluss, Verfall oder Geltendmachung durchsuchen. Meist im hinteren Drittel des Vertrags.
- Fristdauer und Fristbeginn notieren. Ab wann läuft sie, und ist sie ein- oder zweistufig?
- Offene Überstunden oder Urlaubsabgeltung auflisten, jeweils mit dem Monat, in dem der Anspruch fällig wurde.
- Schriftlich geltend machen, zum Beispiel per E-Mail an die Personalabteilung, und das Sendedatum aufbewahren.
- Bei zweistufiger Klausel die Klagefrist notieren, falls der Anspruch abgelehnt wird.
Diese Übersicht ersetzt keine Prüfung deines konkreten Vertrags. Sie zeigt dir, wo du hinschauen musst, und was die Stellen bedeuten, die du dort findest.
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