Benaro Finanzen

Nebenjob: fünf Wege, nebenbei zu verdienen, und was davon übrig bleibt

Nebenjob. Nicht wie viel du verdienst, sondern was davon übrig bleibt.

Die fünf Wege, nebenbei Geld zu verdienen, mit den Grenzen für 2026: Minijob, Midijob, Werkstudent, Ehrenamtspauschale und Übungsleiterpauschale. Was jeder Weg an Steuern und Abgaben kostet, wann er kippt und welche sich kombinieren lassen. Mit der Prüffrage, in welche Kategorie dein Job fällt.

Von Ben Alexander Borowy, Jurist und Gründer von Benaro Finanzen
Stand · SGB IV, SGB V, SGB VI, § 3 Nr. 26 und 26a EStG · Allgemeine Information, keine Steuerberatung im Einzelfall

Die fünf Wege auf einen Blick

Derselbe Nebenjob kann in zwei Vertragsformen mehrere hundert bis über tausend Euro im Jahr auseinanderliegen. Das entscheidet nicht dein Stundenlohn, sondern die Kategorie, in der du arbeitest.
TierWegGrenze 2026Was du abgibst
SÜbungsleiterpauschale3.300 € im JahrNichts. Steuerfrei und beitragsfrei, wenn du unterrichtest, trainierst, ausbildest oder pflegst, für einen gemeinnützigen oder öffentlichen Träger. § 3 Nr. 26 EStG
AMidijob603,01 bis 2.000 € im MonatReduzierte Sozialabgaben, die mit dem Verdienst gleitend steigen, bei vollem Versicherungsschutz. Lohnsteuer nach Steuerklasse. § 20 Abs. 2 SGB IV
AWerkstudentbis 20 Stunden pro Woche in der VorlesungszeitNur Rentenversicherung. Keine Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. § 6 Abs. 1 Nr. 3 SGB V, § 27 Abs. 4 Nr. 2 SGB III
BMinijob603 € im MonatBrutto gleich netto. Nur 3,6 Prozent Rentenbeitrag, und von dem kannst du dich befreien lassen. § 8 Abs. 1a SGB IV, § 6 Abs. 1b SGB VI
CEhrenamtspauschale960 € im JahrNichts. Steuerfrei und beitragsfrei für jede nebenberufliche Tätigkeit im gemeinnützigen Bereich. § 3 Nr. 26a EStG

Beide Pauschalen sind zum 1.1.2026 gestiegen: die Übungsleiterpauschale von 3.000 auf 3.300 €, die Ehrenamtspauschale von 840 auf 960 € (Steueränderungsgesetz 2025). Die Minijob-Grenze folgt dem Mindestlohn von 13,90 €; mit dem Mindestlohn von 14,60 € ab 1.1.2027 steigt sie auf 633 €.

Minijob · B-Tier: sicher, einfach, gedeckelt

Bis 603 € im Monat, also 7.236 € im Jahr, zahlst du keine Lohnsteuer und keine Kranken-, Pflege- oder Arbeitslosenversicherung. Die Pauschalen trägt der Arbeitgeber.

Der einzige Abzug, den du selbst trägst, ist ein Rentenbeitrag von 3,6 Prozent, bei 603 € also knapp 22 € im Monat. Dafür sammelst du volle Rentenzeiten, etwa für die Erwerbsminderungsrente und die Riester-Förderung. Willst du das Geld lieber ungekürzt, reicht ein schriftlicher Befreiungsantrag beim Arbeitgeber. § 6 Abs. 1b SGB VI

FrageWas gilt
Neben einem Hauptjob?Ein Minijob bleibt abgabenfrei. Ab dem zweiten Minijob wird jeder weitere mit dem Hauptjob zusammengerechnet und voll verbeitragt. § 8 Abs. 2 SGB IV
Mehrere Minijobs ohne Hauptjob?Sie werden addiert. Liegt die Summe über 603 €, ist keiner mehr ein Minijob.
Einmal mehr verdient?Ein gelegentliches, nicht vorhersehbares Überschreiten ist in bis zu zwei Kalendermonaten im Jahr unschädlich. Geplante Mehrarbeit ist es nicht. § 8 Abs. 1b SGB IV
Wo er schwächeltEr ist gedeckelt. Jeder Euro über der Grenze macht aus dem Minijob einen Midijob, und die Freiheit endet.

Midijob · A-Tier: kaum einer kennt ihn

Zwischen 603,01 und 2.000 € im Monat liegt der Übergangsbereich. Deine Sozialabgaben starten knapp über der Minijob-Grenze bei fast null und wachsen erst bis 2.000 € auf den vollen Satz.

Du bist trotzdem voll kranken-, pflege-, arbeitslosen- und rentenversichert, und deine Rentenansprüche richten sich nach dem vollen Verdienst, nicht nach dem reduzierten Beitrag. Das macht den Midijob zur besten Stufe für alle, die mehr brauchen als 603 €, aber keine volle Stelle wollen. Lohnsteuer fällt normal nach deiner Steuerklasse an; bleibt dein Jahreseinkommen unter dem Grundfreibetrag von 12.348 €, holst du sie mit der Steuererklärung zurück. § 20 Abs. 2 SGB IV, § 32a Abs. 1 EStG

Die teuerste Falle: der Midijob neben dem Hauptjob
Für den Übergangsbereich zählt das Entgelt aus allen Beschäftigungen zusammen. Wer Vollzeit arbeitet, liegt damit fast immer über 2.000 €, und dann gibt es keine Ermäßigung: Der Nebenjob wird voll verbeitragt, rund 21 Prozent, und läuft über Steuerklasse VI ohne Grundfreibetrag. Bei 500 € im Monat heißt das grob gerechnet: etwa 105 € Sozialabgaben und rund 50 € Lohnsteuer. Derselbe Betrag als Minijob wäre abgabenfrei. Für Angestellte ist der Midijob deshalb kein Nebenjob, sondern ein Teilzeitmodell.

Werkstudent · A-Tier, aber nur mit Disziplin

Bis 20 Stunden pro Woche in der Vorlesungszeit zahlst du nur Rentenversicherung. Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung entfallen, egal wie hoch der Verdienst ist.

Das Werkstudentenprivileg gilt, solange dein Studium im Vordergrund steht und nicht der Job. Die Rentenversicherung zahlst du mit dem normalen Anteil von 9,3 Prozent; liegt dein Verdienst im Übergangsbereich, auch hier reduziert. Lohnsteuer fällt nach Steuerklasse an und kommt mit der Steuererklärung zurück, wenn du im Jahr unter 12.348 € bleibst. § 6 Abs. 1 Nr. 3 SGB V, § 27 Abs. 4 Nr. 2 SGB III, § 5 Abs. 3 SGB VI

RegelWas gilt
20-Stunden-GrenzeGilt in der Vorlesungszeit. Einzelne Wochen darüber sind unschädlich, wenn sie die Ausnahme bleiben und etwa in den Abend oder das Wochenende fallen.
SemesterferienMehr Stunden sind erlaubt. Aber: Mehr als 20 Wochenstunden an höchstens 26 Wochen im Zeitjahr, sonst giltst du nicht mehr als Student, der nebenbei arbeitet.
Deine KrankenversicherungDas Privileg befreit nur den Job. Versichert sein musst du trotzdem, über die Familie bis 25, solange dein Einkommen regelmäßig nicht über 565 € liegt (im Minijob 603 €), sonst in der studentischen Krankenversicherung. § 10 Abs. 1 Nr. 5 SGB V
Wann der Status kipptArbeitest du dauerhaft mehr als 20 Stunden in der Vorlesungszeit, gehst du ins Urlaubssemester oder bist du nicht mehr eingeschrieben, wirst du voll versicherungspflichtig.

Die beiden Pauschalen · S- und C-Tier

Bis 3.300 € als Übungsleiter und 960 € im Ehrenamt bleiben im Jahr steuerfrei und beitragsfrei. Das ist die beste Quote auf dieser Liste: Von jedem Euro bis zur Grenze bleibt ein Euro.
Übungsleiterpauschale · SEhrenamtspauschale · C
Betrag 20263.300 € im Jahr, also 275 € im Monat960 € im Jahr, also 80 € im Monat
Welche TätigkeitUnterrichten, Ausbilden, Trainieren, Betreuen, künstlerisch Tätigsein, PflegenJede andere Tätigkeit, etwa Kassenwart, Vorstand, Platzwart, Fahrdienst
Für wenFür eine gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Einrichtung oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts: Verein, Volkshochschule, Hochschule, Schule, Kirche, Wohlfahrtsverband. § 3 Nr. 26 und 26a EStG
Wie viel ZeitNebenberuflich, also höchstens ein Drittel einer vergleichbaren Vollzeitstelle. Das gilt auch, wenn du keinen Hauptberuf hast, etwa als Student.
SozialversicherungDie steuerfreien Beträge zählen nicht als Arbeitsentgelt, also fallen auch keine Beiträge an. § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 16 SvEV
Nicht jede Nachhilfe ist ein Übungsleiterjob
Entscheidend ist nicht, was du tust, sondern für wen. Die Nachhilfe beim privaten Nachhilfeinstitut, der Kurs beim gewerblichen Fitnessstudio oder die Einzelstunde auf eigene Rechnung fallen nicht unter die Pauschale. Derselbe Kurs an der Volkshochschule, das Training im Sportverein oder die Hausaufgabenhilfe beim gemeinnützigen Träger schon. Lass dir vom Träger bestätigen, dass er gemeinnützig ist, und gib dort schriftlich an, dass du die Pauschale nicht schon anderswo nutzt.

Zwei Wege lassen sich kombinieren

  • Übungsleiter plus Minijob beim selben Verein: 275 € Pauschale plus 603 € Minijob, zusammen 878 € im Monat ohne Steuer und Sozialabgaben. Die Pauschale wird zuerst angerechnet, erst der Rest ist Minijob.
  • Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale nebeneinander: zusammen 4.260 € im Jahr, aber nur für verschiedene Tätigkeiten. Trainer und Kassenwart im selben Verein geht, beide Pauschalen für dasselbe Training nicht.

Derselbe Job, drei Ergebnisse

Du arbeitest Vollzeit und gibst nebenbei Fitnesskurse für 800 € im Monat, also 9.600 € im Jahr. Was übrig bleibt, hängt allein davon ab, für wen du trainierst.
VarianteKategorieAbgaben im JahrBleibt dir
Kurse im gemeinnützigen SportvereinÜbungsleiter 3.300 € plus Minijob 525 € im Monat0 €9.600 €
Gewerbliches Studio, auf 603 € im Monat begrenztMinijob, Rentenbefreiung beantragt0 €7.236 €
Gewerbliches Studio, volle 800 € im MonatZweite Beschäftigung, Steuerklasse VIrund 4.900 €rund 4.700 €

Grobe Rechnung für die dritte Zeile: rund 21 Prozent Sozialabgaben, also etwa 2.000 €, und ein Grenzsteuersatz von 30 Prozent, also etwa 2.900 €, weil der Nebenverdienst auf das Einkommen aus dem Hauptjob obendrauf kommt. Dieselben Stunden, derselbe Lohn: fast 4.900 € Unterschied im Jahr, nur durch den Auftraggeber.

Die Prüffrage: in welche Kategorie fällt dein Job?

Geh die Fragen der Reihe nach durch. Die erste, auf die du mit Ja antwortest, ist deine Kategorie, und die beste, die dir offensteht.

  1. Unterrichtest, trainierst, betreust oder pflegst du für einen Verein, eine Volkshochschule, eine Hochschule oder einen anderen gemeinnützigen oder öffentlichen Träger, höchstens ein Drittel einer Vollzeitstelle? Dann Übungsleiterpauschale bis 3.300 €, darüber hinaus zusätzlich Minijob.
  2. Ist es eine andere Tätigkeit für einen gemeinnützigen Träger? Dann Ehrenamtspauschale bis 960 €, darüber hinaus Minijob.
  3. Bist du ordentlich eingeschrieben und arbeitest in der Vorlesungszeit höchstens 20 Stunden pro Woche? Dann Werkstudent, auch mit Verdienst über 603 €.
  4. Verdienst du im Monat höchstens 603 €, und ist es dein einziger Minijob? Dann Minijob, auch neben einem Hauptjob.
  5. Ist das dein einziger Job und liegst du zwischen 603,01 und 2.000 €? Dann Midijob. Neben einem Hauptjob gilt der Übergangsbereich nicht, dann lieber auf 603 € begrenzen.

Bevor du unterschreibst

PunktWorauf es ankommt
☐Arbeitsvertrag im Hauptjob gelesenEine Nebentätigkeit ist grundsätzlich erlaubt. Verlangt dein Vertrag, dass du sie anzeigst, zeig sie an; verbieten darf der Arbeitgeber sie nur bei berechtigtem Interesse, etwa bei Konkurrenz.
☐Arbeitszeit zusammengerechnetDie Stunden aus allen Jobs zählen zusammen, im Schnitt höchstens 48 pro Woche, und nach Feierabend brauchst du 11 Stunden Ruhe. §§ 2, 3, 5 ArbZG
☐Kategorie schriftlich im VertragMinijob, Werkstudent oder Übungsleiter steht ausdrücklich drin, und der Arbeitgeber meldet dich entsprechend an.
☐Rentenbefreiung entschiedenIm Minijob bewusst Ja oder Nein zum Rentenbeitrag, nicht aus Versehen.
☐Krankenversicherung geklärtAls Student: Bleibst du familienversichert, oder musst du selbst in die studentische Versicherung?
☐Grenzen im Kalender603 € im Monat, 20 Stunden in der Vorlesungszeit, 26 Wochen im Jahr, 3.300 und 960 € im Jahr. Wer sie im Blick hat, reißt sie nicht aus Versehen.

Dein Nebenjob in Zahlen: ausfüllen, bevor du zusagst

WasBeispielBei dir
Auftraggeber und ob er gemeinnützig oder öffentlich istSportverein, gemeinnützig
Tätigkeit: unterrichten, trainieren, pflegen oder anderesFitnesskurse
Stunden pro Woche, in der Vorlesungszeit und außerhalb6 Stunden
Verdienst pro Monat, alle Nebenjobs zusammen800 €
Hauptjob oder Studium danebenVollzeit angestellt
Pauschalen, die du dieses Jahr schon anderswo nutztkeine
Deine Kategorie laut PrüffrageÜbungsleiter plus Minijob
Der eine Schritt, der zählt: Bevor du über den Stundenlohn verhandelst, klär die Kategorie. Frag den Träger, ob er gemeinnützig ist, und den Arbeitgeber, wie er dich anmelden will. Wie sich ein Nebenverdienst auf deine Steuer im Ganzen auswirkt, klärt eine Steuerberaterin oder ein Lohnsteuerhilfeverein mit deinen Zahlen.

Das Video dazu

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Fundstellen

Sozialgesetzbuch IV: § 8 Abs. 1, 1a, 1b und 2 (geringfügige Beschäftigung, Geringfügigkeitsgrenze, Zusammenrechnung) · § 20 Abs. 2 (Übergangsbereich) · Sozialgesetzbuch V: § 6 Abs. 1 Nr. 3 (Werkstudenten), § 10 Abs. 1 Nr. 5 (Familienversicherung) · Sozialgesetzbuch III: § 27 Abs. 4 Nr. 2 · Sozialgesetzbuch VI: § 5 Abs. 3, § 6 Abs. 1b (Befreiung im Minijob) · Einkommensteuergesetz: § 3 Nr. 26 (Übungsleiterfreibetrag), § 3 Nr. 26a (Ehrenamtsfreibetrag), § 32a Abs. 1 (Grundfreibetrag), § 40a (Pauschsteuer im Minijob) · Sozialversicherungsentgeltverordnung: § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 16 · Arbeitszeitgesetz: §§ 2, 3, 5 · Steueränderungsgesetz 2025 · Mindestlohnanpassungsverordnung für 2026 und 2027.

Stand 26.09.2026. Die Übersicht gibt die Rechtslage in Deutschland für 2026 wieder. Die Beispielrechnung zur Steuerklasse VI ist bewusst grob, ohne Kirchensteuer und mit einem durchschnittlichen Zusatzbeitrag; die endgültige Steuer ergibt sich erst aus der Steuererklärung. Diese Übersicht ist allgemeine Information zur Rechtslage und keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

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