Die fünf Wege auf einen Blick
| Tier | Weg | Grenze 2026 | Was du abgibst |
|---|---|---|---|
| S | Übungsleiterpauschale | 3.300 € im Jahr | Nichts. Steuerfrei und beitragsfrei, wenn du unterrichtest, trainierst, ausbildest oder pflegst, für einen gemeinnützigen oder öffentlichen Träger. § 3 Nr. 26 EStG |
| A | Midijob | 603,01 bis 2.000 € im Monat | Reduzierte Sozialabgaben, die mit dem Verdienst gleitend steigen, bei vollem Versicherungsschutz. Lohnsteuer nach Steuerklasse. § 20 Abs. 2 SGB IV |
| A | Werkstudent | bis 20 Stunden pro Woche in der Vorlesungszeit | Nur Rentenversicherung. Keine Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. § 6 Abs. 1 Nr. 3 SGB V, § 27 Abs. 4 Nr. 2 SGB III |
| B | Minijob | 603 € im Monat | Brutto gleich netto. Nur 3,6 Prozent Rentenbeitrag, und von dem kannst du dich befreien lassen. § 8 Abs. 1a SGB IV, § 6 Abs. 1b SGB VI |
| C | Ehrenamtspauschale | 960 € im Jahr | Nichts. Steuerfrei und beitragsfrei für jede nebenberufliche Tätigkeit im gemeinnützigen Bereich. § 3 Nr. 26a EStG |
Beide Pauschalen sind zum 1.1.2026 gestiegen: die Übungsleiterpauschale von 3.000 auf 3.300 €, die Ehrenamtspauschale von 840 auf 960 € (Steueränderungsgesetz 2025). Die Minijob-Grenze folgt dem Mindestlohn von 13,90 €; mit dem Mindestlohn von 14,60 € ab 1.1.2027 steigt sie auf 633 €.
Minijob · B-Tier: sicher, einfach, gedeckelt
Der einzige Abzug, den du selbst trägst, ist ein Rentenbeitrag von 3,6 Prozent, bei 603 € also knapp 22 € im Monat. Dafür sammelst du volle Rentenzeiten, etwa für die Erwerbsminderungsrente und die Riester-Förderung. Willst du das Geld lieber ungekürzt, reicht ein schriftlicher Befreiungsantrag beim Arbeitgeber. § 6 Abs. 1b SGB VI
| Frage | Was gilt |
|---|---|
| Neben einem Hauptjob? | Ein Minijob bleibt abgabenfrei. Ab dem zweiten Minijob wird jeder weitere mit dem Hauptjob zusammengerechnet und voll verbeitragt. § 8 Abs. 2 SGB IV |
| Mehrere Minijobs ohne Hauptjob? | Sie werden addiert. Liegt die Summe über 603 €, ist keiner mehr ein Minijob. |
| Einmal mehr verdient? | Ein gelegentliches, nicht vorhersehbares Überschreiten ist in bis zu zwei Kalendermonaten im Jahr unschädlich. Geplante Mehrarbeit ist es nicht. § 8 Abs. 1b SGB IV |
| Wo er schwächelt | Er ist gedeckelt. Jeder Euro über der Grenze macht aus dem Minijob einen Midijob, und die Freiheit endet. |
Midijob · A-Tier: kaum einer kennt ihn
Du bist trotzdem voll kranken-, pflege-, arbeitslosen- und rentenversichert, und deine Rentenansprüche richten sich nach dem vollen Verdienst, nicht nach dem reduzierten Beitrag. Das macht den Midijob zur besten Stufe für alle, die mehr brauchen als 603 €, aber keine volle Stelle wollen. Lohnsteuer fällt normal nach deiner Steuerklasse an; bleibt dein Jahreseinkommen unter dem Grundfreibetrag von 12.348 €, holst du sie mit der Steuererklärung zurück. § 20 Abs. 2 SGB IV, § 32a Abs. 1 EStG
Werkstudent · A-Tier, aber nur mit Disziplin
Das Werkstudentenprivileg gilt, solange dein Studium im Vordergrund steht und nicht der Job. Die Rentenversicherung zahlst du mit dem normalen Anteil von 9,3 Prozent; liegt dein Verdienst im Übergangsbereich, auch hier reduziert. Lohnsteuer fällt nach Steuerklasse an und kommt mit der Steuererklärung zurück, wenn du im Jahr unter 12.348 € bleibst. § 6 Abs. 1 Nr. 3 SGB V, § 27 Abs. 4 Nr. 2 SGB III, § 5 Abs. 3 SGB VI
| Regel | Was gilt |
|---|---|
| 20-Stunden-Grenze | Gilt in der Vorlesungszeit. Einzelne Wochen darüber sind unschädlich, wenn sie die Ausnahme bleiben und etwa in den Abend oder das Wochenende fallen. |
| Semesterferien | Mehr Stunden sind erlaubt. Aber: Mehr als 20 Wochenstunden an höchstens 26 Wochen im Zeitjahr, sonst giltst du nicht mehr als Student, der nebenbei arbeitet. |
| Deine Krankenversicherung | Das Privileg befreit nur den Job. Versichert sein musst du trotzdem, über die Familie bis 25, solange dein Einkommen regelmäßig nicht über 565 € liegt (im Minijob 603 €), sonst in der studentischen Krankenversicherung. § 10 Abs. 1 Nr. 5 SGB V |
| Wann der Status kippt | Arbeitest du dauerhaft mehr als 20 Stunden in der Vorlesungszeit, gehst du ins Urlaubssemester oder bist du nicht mehr eingeschrieben, wirst du voll versicherungspflichtig. |
Die beiden Pauschalen · S- und C-Tier
| Übungsleiterpauschale · S | Ehrenamtspauschale · C | |
|---|---|---|
| Betrag 2026 | 3.300 € im Jahr, also 275 € im Monat | 960 € im Jahr, also 80 € im Monat |
| Welche Tätigkeit | Unterrichten, Ausbilden, Trainieren, Betreuen, künstlerisch Tätigsein, Pflegen | Jede andere Tätigkeit, etwa Kassenwart, Vorstand, Platzwart, Fahrdienst |
| Für wen | Für eine gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Einrichtung oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts: Verein, Volkshochschule, Hochschule, Schule, Kirche, Wohlfahrtsverband. § 3 Nr. 26 und 26a EStG | |
| Wie viel Zeit | Nebenberuflich, also höchstens ein Drittel einer vergleichbaren Vollzeitstelle. Das gilt auch, wenn du keinen Hauptberuf hast, etwa als Student. | |
| Sozialversicherung | Die steuerfreien Beträge zählen nicht als Arbeitsentgelt, also fallen auch keine Beiträge an. § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 16 SvEV |
Zwei Wege lassen sich kombinieren
- Übungsleiter plus Minijob beim selben Verein: 275 € Pauschale plus 603 € Minijob, zusammen 878 € im Monat ohne Steuer und Sozialabgaben. Die Pauschale wird zuerst angerechnet, erst der Rest ist Minijob.
- Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale nebeneinander: zusammen 4.260 € im Jahr, aber nur für verschiedene Tätigkeiten. Trainer und Kassenwart im selben Verein geht, beide Pauschalen für dasselbe Training nicht.
Derselbe Job, drei Ergebnisse
| Variante | Kategorie | Abgaben im Jahr | Bleibt dir |
|---|---|---|---|
| Kurse im gemeinnützigen Sportverein | Übungsleiter 3.300 € plus Minijob 525 € im Monat | 0 € | 9.600 € |
| Gewerbliches Studio, auf 603 € im Monat begrenzt | Minijob, Rentenbefreiung beantragt | 0 € | 7.236 € |
| Gewerbliches Studio, volle 800 € im Monat | Zweite Beschäftigung, Steuerklasse VI | rund 4.900 € | rund 4.700 € |
Grobe Rechnung für die dritte Zeile: rund 21 Prozent Sozialabgaben, also etwa 2.000 €, und ein Grenzsteuersatz von 30 Prozent, also etwa 2.900 €, weil der Nebenverdienst auf das Einkommen aus dem Hauptjob obendrauf kommt. Dieselben Stunden, derselbe Lohn: fast 4.900 € Unterschied im Jahr, nur durch den Auftraggeber.
Die Prüffrage: in welche Kategorie fällt dein Job?
Geh die Fragen der Reihe nach durch. Die erste, auf die du mit Ja antwortest, ist deine Kategorie, und die beste, die dir offensteht.
- Unterrichtest, trainierst, betreust oder pflegst du für einen Verein, eine Volkshochschule, eine Hochschule oder einen anderen gemeinnützigen oder öffentlichen Träger, höchstens ein Drittel einer Vollzeitstelle? Dann Übungsleiterpauschale bis 3.300 €, darüber hinaus zusätzlich Minijob.
- Ist es eine andere Tätigkeit für einen gemeinnützigen Träger? Dann Ehrenamtspauschale bis 960 €, darüber hinaus Minijob.
- Bist du ordentlich eingeschrieben und arbeitest in der Vorlesungszeit höchstens 20 Stunden pro Woche? Dann Werkstudent, auch mit Verdienst über 603 €.
- Verdienst du im Monat höchstens 603 €, und ist es dein einziger Minijob? Dann Minijob, auch neben einem Hauptjob.
- Ist das dein einziger Job und liegst du zwischen 603,01 und 2.000 €? Dann Midijob. Neben einem Hauptjob gilt der Übergangsbereich nicht, dann lieber auf 603 € begrenzen.
Bevor du unterschreibst
| Punkt | Worauf es ankommt | |
|---|---|---|
| ☐ | Arbeitsvertrag im Hauptjob gelesen | Eine Nebentätigkeit ist grundsätzlich erlaubt. Verlangt dein Vertrag, dass du sie anzeigst, zeig sie an; verbieten darf der Arbeitgeber sie nur bei berechtigtem Interesse, etwa bei Konkurrenz. |
| ☐ | Arbeitszeit zusammengerechnet | Die Stunden aus allen Jobs zählen zusammen, im Schnitt höchstens 48 pro Woche, und nach Feierabend brauchst du 11 Stunden Ruhe. §§ 2, 3, 5 ArbZG |
| ☐ | Kategorie schriftlich im Vertrag | Minijob, Werkstudent oder Übungsleiter steht ausdrücklich drin, und der Arbeitgeber meldet dich entsprechend an. |
| ☐ | Rentenbefreiung entschieden | Im Minijob bewusst Ja oder Nein zum Rentenbeitrag, nicht aus Versehen. |
| ☐ | Krankenversicherung geklärt | Als Student: Bleibst du familienversichert, oder musst du selbst in die studentische Versicherung? |
| ☐ | Grenzen im Kalender | 603 € im Monat, 20 Stunden in der Vorlesungszeit, 26 Wochen im Jahr, 3.300 und 960 € im Jahr. Wer sie im Blick hat, reißt sie nicht aus Versehen. |
Dein Nebenjob in Zahlen: ausfüllen, bevor du zusagst
| Was | Beispiel | Bei dir |
|---|---|---|
| Auftraggeber und ob er gemeinnützig oder öffentlich ist | Sportverein, gemeinnützig | |
| Tätigkeit: unterrichten, trainieren, pflegen oder anderes | Fitnesskurse | |
| Stunden pro Woche, in der Vorlesungszeit und außerhalb | 6 Stunden | |
| Verdienst pro Monat, alle Nebenjobs zusammen | 800 € | |
| Hauptjob oder Studium daneben | Vollzeit angestellt | |
| Pauschalen, die du dieses Jahr schon anderswo nutzt | keine | |
| Deine Kategorie laut Prüffrage | Übungsleiter plus Minijob |
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