Das Formerfordernis
Mündlich, per Telefon, E-Mail, SMS oder WhatsApp ausgesprochene Kündigungen erfüllen diese Form nicht. Nach § 125 BGB ist ein Rechtsgeschäft, dem die gesetzlich vorgeschriebene Form fehlt, nichtig. Eine formlose Kündigung entfaltet damit rechtlich keine Wirkung, ganz gleich, wie eindeutig sie gemeint war.
Was das für das Arbeitsverhältnis bedeutet
Ohne wirksame Kündigung besteht das Arbeitsverhältnis unverändert fort. Bietest du deine Arbeitsleistung an und der Arbeitgeber nimmt sie nicht an, bleibt der Vergütungsanspruch nach § 615 BGB wegen Annahmeverzugs bestehen. Wer sich nach einer nur mündlichen Kündigung einfach nicht mehr zur Arbeit meldet, riskiert dagegen, selbst vertragsbrüchig zu werden.
Die Drei-Wochen-Frist läuft trotzdem
Die Frist beginnt mit Zugang der Kündigung, unabhängig davon, in welcher Form sie ausgesprochen wurde. Ein mündliches Gespräch oder eine Chatnachricht reicht dafür bereits aus, um den Fristlauf in Gang zu setzen. Wer sich auf den Formmangel verlässt und abwartet, verliert genau dadurch seinen Anspruch.
- Datum und Form der Kündigung notieren, mündlich, Anruf, E-Mail oder Chat.
- Prüfen, ob ein eigenhändig unterschriebenes Kündigungsschreiben vorliegt.
- Innerhalb von drei Wochen schriftlich widersprechen.
- Innerhalb derselben Frist anwaltlich prüfen lassen, ob eine Kündigungsschutzklage nötig ist.
- Die Arbeitsleistung ausdrücklich anbieten, um den Vergütungsanspruch zu sichern.
Diese Übersicht ersetzt keine Prüfung deines konkreten Falls. Sie zeigt dir, welche Form eine Kündigung braucht und welche Frist unabhängig davon läuft.
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