Benaro Finanzen

Direktversicherung mitnehmen: Die 12-Monats-Frist nach dem Jobwechsel

Deine Direktversicherung wandert nicht von selbst mit.

Wer über einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung eine Betriebsrente aufgebaut hat, kann sie beim Jobwechsel zum neuen Arbeitgeber mitnehmen, aber nur wenn er den Antrag innerhalb eines Jahres nach dem Ausscheiden stellt. Was der Anspruch ist, welche Grenze gilt und wie du vorgehst.

Von Ben Alexander Borowy, Jurist und Gründer von Benaro Finanzen
Stand · Nach dem an diesem Tag geltenden Recht · Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall

Der Anspruch: ein Jahr Zeit für den Antrag

Du hast binnen zwölf Monaten nach dem Ende des alten Arbeitsverhältnisses das Recht, die Übertragung deines angesparten Kapitals zum neuen Arbeitgeber zu verlangen.

Das regelt § 4 Abs. 3 BetrAVG. Der Anspruch gilt, wenn die Betriebsrente über einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung durchgeführt wurde und die Zusage nach dem 31. Dezember 2004 erteilt wurde. Den Antrag stellst du schriftlich bei deinem früheren Arbeitgeber oder bei der Versorgungseinrichtung, je danach, wer rechtlich zuständig ist.

Ohne fristgerechten Antrag bleibt der alte Vertrag zwar bestehen, der gesetzliche Anspruch auf Mitnahme erlischt aber. Eine freiwillige Lösung mit dem alten Anbieter ist danach noch möglich, ein Rechtsanspruch darauf besteht dann nicht mehr.

Die Grenze: die Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung

2026 liegt die Grenze bei 101.400 Euro im Jahr, das sind 8.450 Euro im Monat.

Der Übertragungswert, also das Kapital, das mitgenommen werden soll, darf diese Grenze nicht überschreiten. Liegt dein Übertragungswert darüber, besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Mitnahme. Eine Übertragung bleibt dann nur möglich, wenn der neue Arbeitgeber freiwillig zustimmt.

Die Pflicht des neuen Arbeitgebers

Stimmt die Übertragung, muss der neue Arbeitgeber eine dem Übertragungswert wertgleiche Zusage erteilen und ebenfalls über Pensionsfonds, Pensionskasse oder Direktversicherung durchführen.

Für die neue Anwartschaft gelten anschließend dieselben Regelungen wie für eine Entgeltumwandlung. Der neue Vertrag tritt wirtschaftlich an die Stelle des alten, das Kapital geht nicht verloren, es wechselt nur den Träger.

Der teuerste Fehler
Den Antrag nicht innerhalb der Zwölf-Monats-Frist stellen. Danach ist der gesetzliche Anspruch endgültig weg, auch wenn der alte Vertrag technisch weiterläuft. Wer das versäumt, führt oft zwei kleine Verträge statt eines großen und zahlt doppelte Verwaltungskosten.

Was du selbst prüfst

  1. Vertragsart beim alten Arbeitgeber klären. Pensionsfonds, Pensionskasse oder Direktversicherung?
  2. Abschlussdatum der Zusage prüfen. Nach dem 31. Dezember 2004 erteilt?
  3. Übertragungswert mit der Beitragsbemessungsgrenze vergleichen. 2026 liegt sie bei 101.400 Euro im Jahr.
  4. Antrag innerhalb von zwölf Monaten nach dem Ausscheiden stellen. Schriftlich, mit Datum.
  5. Schriftliche Bestätigung der wertgleichen Zusage vom neuen Arbeitgeber einholen. Aufbewahren.

Diese Übersicht ersetzt keine Prüfung deiner konkreten Zusage. Sie zeigt dir, wo du hinschauen musst, und was die Fristen und Zahlen bedeuten, die du dort findest.

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Fundstellen

§ 4 Abs. 3 BetrAVG · Anspruch auf Übertragung des Übertragungswerts einer über Pensionsfonds, Pensionskasse oder Direktversicherung durchgeführten Betriebsrente auf den neuen Arbeitgeber, Antrag binnen eines Jahres nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Stand 02.10.2026
Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung 2026 · 101.400 Euro im Jahr, 8.450 Euro im Monat. Stand 01.01.2026

Allgemeine Information zur Rechtslage, keine Rechtsberatung im Einzelfall und keine Empfehlung für eine bestimmte Person. Ob und in welcher Höhe dir ein Übertragungsanspruch zusteht, hängt von deiner Zusage und deinem Übertragungswert ab. Für eine verbindliche Beurteilung wende dich an eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt oder die Versorgungseinrichtung.

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