Dein Vertrag ist kein Verhandlungsergebnis
Das ist der Hebel, den die meisten nicht kennen. Wer einen Kaufvertrag unterschreibt, ist gebunden. Wer ein Formular unterschreibt, ist nur an das gebunden, was der Inhaltskontrolle standhält. Vorformuliert heißt: Der Text war vor dir da, du konntest ihn nicht wirklich beeinflussen. Genau so entstehen Arbeitsverträge in fast jedem Unternehmen.
Die Kontrolle läuft über zwei Vorschriften. § 305 Abs. 1 BGB sagt, was eine vorformulierte Bedingung ist. § 307 Abs. 1 BGB sagt, dass eine Klausel unwirksam ist, wenn sie dich unangemessen benachteiligt oder nicht klar und verständlich ist. Unwirksam heißt nicht, dass der ganze Vertrag fällt. Es heißt, dass an die Stelle der Klausel das Gesetz tritt, und das Gesetz ist für dich meistens günstiger.
Die Ausschlussfrist ist die teuerste Klausel
Sie steht meist weit hinten unter einer harmlosen Überschrift wie Verfallfristen oder Geltendmachung von Ansprüchen. Betroffen ist alles, was Geld bedeutet: nicht gezahlte Überstunden, zu wenig abgerechneter Lohn, nicht genommener Urlaub, Prämien.
Entscheidend ist ihr Wortlaut. Nach § 3 Satz 1 MiLoG sind Vereinbarungen unwirksam, soweit sie den Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn beschränken oder ausschließen. Eine Ausschlussfrist, die pauschal alle Ansprüche erfasst, greift damit auch nach dem Mindestlohn. Deshalb nehmen sorgfältig formulierte Verträge den Mindestlohn ausdrücklich aus. Fehlt diese Ausnahme, ist die Klausel angreifbar. Ob sie insgesamt fällt oder nur teilweise, hängt vom Einzelfall ab und gehört geprüft, bevor du dich darauf verlässt.
Schriftform, die dir Rechte nimmt
Viele Verträge verlangen, dass Erklärungen nur wirksam sind, wenn sie eigenhändig unterschrieben eingehen. Eine Mail zählt dann angeblich nicht. § 309 Nr. 13 BGB setzt dem eine Grenze: In vorformulierten Bedingungen darf für Anzeigen und Erklärungen keine strengere Form als die Textform verlangt werden. Textform ist die Mail. Wer also fristwahrend etwas geltend machen will, ist mit einer Mail oft besser dran, als der Vertrag glauben macht.
Was du in zehn Minuten selbst prüfst
- Vertrag öffnen und nach Frist, Verfall, Ausschluss und Geltendmachung suchen. Meist im hinteren Drittel.
- Prüfen, ob der Mindestlohn ausdrücklich ausgenommen ist. Steht dort nichts dazu, notier dir die Stelle.
- Auf die Frist schauen. Unter drei Monaten ab Fälligkeit ist auffällig kurz.
- Nach der Formulierung zur Schriftform suchen. Wird mehr als Textform verlangt, notier auch das.
- Datum notieren, an dem du das geprüft hast. Wer später etwas geltend macht, braucht diesen Zeitpunkt.
Diese Übersicht ersetzt keine Prüfung deines konkreten Vertrags. Sie zeigt dir, wo du hinschauen musst, und was die Stellen bedeuten, die du dort findest.
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