Der Rückzahlungsbetrag muss für jeden vollen Monat sinken
Nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 25.04.2023, Az. 9 AZR 187/22, ist eine Rückzahlungsklausel für Fortbildungskosten nur wirksam, wenn sie eine sogenannte ratierliche Kürzung vorsieht: Für jeden vollen Monat, den du nach Abschluss der Fortbildung im Betrieb bleibst, muss sich der Rückzahlungsbetrag anteilig verringern. Eine Klausel, die stattdessen die volle Summe bis zum letzten Tag der Bindungsfrist verlangt, ist unwirksam. Fehlt die Staffelung, kannst du dich auf die Unwirksamkeit der gesamten Klausel berufen, nicht nur auf eine Kürzung.
Die Bindungsdauer muss zur Dauer der Fortbildung passen
Diese Richtwerte stammen aus der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, unter anderem dem Urteil vom 11.04.2006, Az. 9 AZR 610/05. Eine längere Bindungsfrist ist nur zulässig, wenn die Fortbildung dir einen entsprechend hohen geldwerten Vorteil verschafft, etwa deutlich bessere Arbeitsmarktchancen oder eine höhere Vergütung. Steht deine Bindungsfrist außer Verhältnis zur Dauer der Fortbildung, ist auch das ein Grund für die Unwirksamkeit.
Nicht jeder Abschied kostet Rückzahlung
Nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 01.03.2022, Az. 9 AZR 260/21, muss eine wirksame Klausel danach unterscheiden, wer die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu verantworten hat. Eine Klausel, die die Rückzahlung allein an deine Kündigung knüpft, ohne den Grund zu berücksichtigen, benachteiligt dich unangemessen und ist unwirksam. Das betrifft zum Beispiel eine Eigenkündigung wegen unverschuldeter Erkrankung oder weil der Arbeitgeber vertragswidrig handelt.
- Fortbildungsvereinbarung suchen und prüfen, ob sie vor Beginn der Fortbildung schriftlich abgeschlossen wurde.
- Nach einer monatlichen oder ratierlichen Kürzung suchen. Fehlt sie, ist die Klausel nach BAG-Rechtsprechung meist unwirksam.
- Bindungsdauer mit der Tabelle in Abschnitt 2 abgleichen. Steht sie außer Verhältnis zur Fortbildungsdauer, prüfen lassen.
- Prüfen, ob die Klausel nach dem Kündigungsgrund unterscheidet. Fehlt das, gilt Abschnitt 3.
- Forderung schriftlich anfordern, bevor du zahlst, und die Berechnung offenlegen lassen.
Diese Übersicht ersetzt keine Prüfung deiner konkreten Vereinbarung. Sie zeigt dir, wo du hinschauen musst, und was die Stellen bedeuten, die du dort findest.
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