Studium nach der Ausbildung zählt als Zweitausbildung
Ohne eine vorherige abgeschlossene Berufsausbildung gilt ein Studium als Erstausbildung. Dann sind die Kosten nur Sonderausgaben, 2026 auf 6.000 Euro im Jahr gedeckelt, und verfallen ohne ausreichendes Einkommen ungenutzt. Wer vorher eine Ausbildung mit Abschlussprüfung durchlaufen hat, zum Beispiel zur Bankkauffrau, und danach ein duales oder normales Studium anschließt, rechnet die Kosten dagegen als Werbungskosten, unbegrenzt und ohne Deckel.
Ohne Einkommen wird daraus ein Verlustvortrag
Eine Bankkauffrau, 26, mit dualem BWL-Studium nach der Ausbildung: Studiengebühren, Fachliteratur, Fahrten zwischen Betrieb und Hochschule und Arbeitsmittel summieren sich über die Studienjahre auf rund 14.000 Euro. Während des Studiums reicht das Einkommen nicht aus, um diese Kosten steuerlich zu verbrauchen. Im ersten Jahr mit vollem Gehalt nach dem Abschluss zieht sie die 14.000 Euro als Verlustvortrag vom Gesamtbetrag ihrer Einkünfte ab, in genau dem Jahr, in dem die Steuerlast zum ersten Mal richtig zuschlägt.
Die Frist beginnt erst mit dem ersten Steuerbescheid
Wer während des Studiums nie eine Steuererklärung abgegeben hat, kann die Verlustfeststellung deshalb auch nach dem Berufseinstieg noch nachholen. Erst mit dem ersten Bescheid für ein Studienjahr beginnt überhaupt eine Frist, die dann läuft wie bei jedem anderen Steuerbescheid.
In vier Schritten zum Verlustvortrag
- Belege aus den Studienjahren zusammentragen. Studiengebühren, Fachliteratur, Fahrten zwischen Betrieb und Hochschule, Arbeitsmittel wie Laptop.
- Prüfen, ob vorher eine Berufsausbildung abgeschlossen war. Nur dann gilt das Studium als Zweitausbildung mit unbegrenztem Werbungskostenabzug.
- Steuererklärungen für die Studienjahre nachträglich einreichen. Auch ohne eigenes Einkommen, zur Feststellung des Verlusts.
- Verlustfeststellungsbescheid abwarten und in der ersten Steuererklärung des vollen Gehalts angeben. Erst hier wirkt sich der Betrag tatsächlich aus.
Diese Übersicht ersetzt keine Prüfung deines konkreten Falls. Sie zeigt dir, welche Unterlagen zählen und in welcher Reihenfolge du vorgehst.
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