Die Rechnung in vier Schritten
- Vorabpauschale: Wert deiner Fondsanteile am 1. Januar 2026 mal 3,20 Prozent mal 70 Prozent, also mal 2,24 Prozent. Höchstens so viel, wie der Fonds 2026 tatsächlich zugelegt hat, abzüglich Ausschüttungen. § 18 Abs. 1 InvStG
- Teilfreistellung: Bei Aktienfonds bleiben 30 Prozent steuerfrei, bei Mischfonds 15 Prozent, bei Anleihen-ETFs nichts. § 20 Abs. 1 und 2 InvStG
- Freistellungsauftrag: Der steuerpflichtige Rest wird mit deinem Sparerpauschbetrag verrechnet, 1.000 Euro im Jahr, 2.000 Euro für Verheiratete. § 20 Abs. 9 EStG
- Steuer: Was dann übrig bleibt, mal 26,375 Prozent Abgeltungsteuer mit Solidaritätszuschlag, gegebenenfalls plus Kirchensteuer. § 32d Abs. 1 EStG
| Beispiel aus dem Reel | Rechnung | Ergebnis |
|---|---|---|
| Depotwert am 1. Januar 2026, Aktien-ETF | 50.000,00 € | |
| Vorabpauschale: mal 2,24 Prozent | 50.000 × 0,0224 | 1.120,00 € |
| Steuerpflichtig nach Teilfreistellung | 1.120 × 0,7 | 784,00 € |
| Steuer ohne Freistellungsauftrag | 784 × 0,26375 | 206,78 € |
| Steuer mit Freistellungsauftrag über 1.000 € | 784 < 1.000 | 0,00 € |
Den Basiszins legt das Bundesfinanzministerium jedes Jahr im Januar fest, für 2026 mit Schreiben vom 13.01.2026. 2024 waren es 2,29 Prozent, 2025 noch 2,53 Prozent. 3,20 Prozent sind der höchste Wert, seit die Vorabpauschale 2018 eingeführt wurde.
Der Rechner: dein Depot auf einen Blick
| Depotwert am 1.1.2026 | Vorabpauschale | Steuerpflichtig | Steuer ohne Freibetrag | mit 1.000 € Freibetrag | mit 2.000 € (Paare) |
|---|---|---|---|---|---|
| 10.000 € | 224 € | 156,80 € | 41,36 € | 0 € | 0 € |
| 25.000 € | 560 € | 392,00 € | 103,39 € | 0 € | 0 € |
| 50.000 € | 1.120 € | 784,00 € | 206,78 € | 0 € | 0 € |
| 75.000 € | 1.680 € | 1.176,00 € | 310,17 € | 46,42 € | 0 € |
| 100.000 € | 2.240 € | 1.568,00 € | 413,56 € | 149,81 € | 0 € |
| 150.000 € | 3.360 € | 2.352,00 € | 620,34 € | 356,59 € | 92,84 € |
| 200.000 € | 4.480 € | 3.136,00 € | 827,12 € | 563,37 € | 299,62 € |
Aktienfonds, das ganze Jahr gehalten, Fonds mindestens um die Vorabpauschale gestiegen, keine Ausschüttungen, ohne Kirchensteuer, keine anderen Kapitalerträge. Bis rund 63.700 € Depotwert fängt ein voller Freistellungsauftrag die Vorabpauschale ganz auf, bei Paaren bis rund 127.500 €. Zinsen und Dividenden verbrauchen denselben Freibetrag; wer sie hat, rechnet sie in Zeile F des Blatts unten ab.
Dein Blatt zum Ausfüllen
| Rechenschritt | Beispiel | Bei dir | |
|---|---|---|---|
| A | Wert deines Fonds am 1. Januar 2026, laut Jahresdepotauszug zum 31.12.2025 | 50.000 € | |
| B | A mal 0,0224 | 1.120 € | |
| C | Wertzuwachs 2026 plus Ausschüttungen (der Deckel) | 4.000 € | |
| D | Vorabpauschale: der kleinere Wert aus B und C, minus Ausschüttungen | 1.120 € | |
| E | Steuerpflichtig: D mal 0,7 (Aktienfonds) | 784 € | |
| F | Freistellungsauftrag für 2027 bei dieser Bank, abzüglich erwarteter Zinsen und Dividenden | 1.000 € | |
| G | E minus F, mindestens null | 0 € | |
| H | Steuer: G mal 0,26375, das muss am 4. Januar auf dem Verrechnungskonto liegen | 0 € |
Kauf im laufenden Jahr: Für jeden vollen Monat vor dem Kauf sinkt die Vorabpauschale um ein Zwölftel. Kauf im Juli 2026, also sechs Zwölftel weniger. Bei Sparplänen rechnet die Bank das je Rate aus. § 18 Abs. 2 InvStG
Warum der 4. Januar 2027 zählt
| Was | Was das für dich heißt |
|---|---|
| Zuflusstag | Der 1. Januar 2027 ist ein Freitag und Feiertag, der erste Werktag ist Montag, der 4. Januar. § 18 Abs. 3 InvStG |
| Freistellungsauftrag | Es zählt der Auftrag, der für 2027 gilt. Die Vorabpauschale ist meist der erste Kapitalertrag des Jahres und greift als Erstes auf den Freibetrag zu. § 44a Abs. 1 und 2 EStG |
| Woher die Bank das Geld nimmt | Aus dem Fonds fließt nichts. Die Bank zieht die Steuer vom Verrechnungskonto ein, ob Guthaben da ist oder nicht. § 44 Abs. 1 Satz 8 bis 10 EStG |
| Wann die Buchung kommt | Frühestens am 4. Januar. Viele Banken buchen im Lauf des Januars oder Februars, weil sie auf die Daten der Fondsgesellschaften warten. |
Checkliste Freistellungsauftrag
Zwei Dinge bis Silvester. Das erste ist der Freistellungsauftrag, und der hat mehr Stellschrauben, als die meisten denken.
| Punkt | Worauf es ankommt | |
|---|---|---|
| ☐ | Alle Banken aufschreiben | Girokonto, Tagesgeld, Festgeld, Depot, Bausparvertrag. Bei jeder steht im Online-Banking unter Steuern oder Freistellungsauftrag, wie viel dort liegt. |
| ☐ | Summe prüfen | Zusammen höchstens 1.000 Euro, bei Verheirateten und eingetragenen Lebenspartnern mit gemeinsamem Auftrag 2.000 Euro. Die Banken melden jeden Auftrag an das Bundeszentralamt für Steuern, eine Überschreitung fällt also auf. § 44a Abs. 2 EStG, § 45d EStG |
| ☐ | Bedarf je Bank schätzen | Beim Depot: Zeile E aus dem Blatt plus erwartete Dividenden. Bei Konten: erwartete Zinsen im nächsten Jahr. Lieber mit etwas Puffer. |
| ☐ | Dorthin schieben, wo die Pauschale anfällt | Bei der Sparkasse reicht für 12 Euro Zinsen ein Auftrag über 50 Euro, die übrigen 950 Euro gehören zum Depot. Erst den Auftrag bei der einen Bank senken, dann bei der anderen erhöhen, sonst wird die Summe überschritten. |
| ☐ | Gültigkeit für 2027 prüfen | Ein Auftrag „bis auf Widerruf“ läuft weiter. Steht dort ein Enddatum zum 31.12.2026, gilt er für die Vorabpauschale nicht mehr. |
| ☐ | Steuer-ID hinterlegt | Ohne Steuer-Identifikationsnummer ist ein Freistellungsauftrag unwirksam. Beim gemeinsamen Auftrag braucht die Bank beide Nummern. |
| ☐ | Paare: gemeinsamer Auftrag | Bei Zusammenveranlagung gilt der gemeinsame Auftrag über 2.000 Euro für die Einzelkonten beider Partner und für Gemeinschaftskonten, also auch für das Depot nur eines Partners. Beide unterschreiben. |
| ☐ | Kinderdepot nicht vergessen | Jedes Kind hat einen eigenen Freibetrag von 1.000 Euro. Den Auftrag erteilen die Eltern für das Kind. |
Deine Aufteilung für 2027
| Bank | Erwartete Erträge 2027 | Beispiel | Dein Auftrag |
|---|---|---|---|
| Depot (Zeile E plus Dividenden) | 784 € | 950 € | |
| Girokonto, Tagesgeld | 12 € | 50 € | |
| Summe, höchstens 1.000 € oder 2.000 € | 796 € | 1.000 € |
Verrechnungskonto und Nichtveranlagung
| Punkt | Worauf es ankommt | |
|---|---|---|
| ☐ | Verrechnungskonto decken | Den Betrag aus Zeile H, mit etwas Puffer, spätestens am 4. Januar 2027 auf das Verrechnungskonto des Depots legen. Bei Neobrokern ist das oft das Guthabenkonto in der App. |
| ☐ | Einkommen unter dem Grundfreibetrag? | Liegt dein zu versteuerndes Einkommen voraussichtlich unter dem Grundfreibetrag (2026: 12.348 Euro), etwa im Studium oder in der Ausbildung, Kapitalerträge über dem Sparerpauschbetrag eingerechnet: Nichtveranlagungsbescheinigung beim Finanzamt beantragen, Vordruck NV 1 A. § 44a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG |
| ☐ | Bescheinigung bei der Bank einreichen | Mit der Bescheinigung behält die Bank gar keine Steuer ein, auch über 1.000 Euro hinaus. Sie gilt höchstens drei Jahre. Bis Silvester einreichen, damit sie bei der Buchung im Januar vorliegt. |
Wie beim Stromanbieter: eine Abschlagszahlung
Beispiel: Du verkaufst mit 20.000 Euro Gewinn und hast während der Haltedauer 4.000 Euro Vorabpauschale versteuert. Beim Verkauf werden dann nur noch 16.000 Euro besteuert, vor Teilfreistellung.
Die Anrechnung erledigt die Bank. Beim Depotübertrag gehen die versteuerten Vorabpauschalen mit den Anschaffungsdaten mit; prüf danach, ob sie bei der neuen Bank angekommen sind. § 19 Abs. 1 Satz 3 InvStG
Das Video dazu
Erst beim Abspielen lädt YouTube den Player. Mehr dazu in der Datenschutzerklärung.
Alles auf einen Blick als PDF
Den Rechner mit Checkliste für den Freistellungsauftrag schicken wir dir per WhatsApp, zum Ausdrucken und Abhaken.
Passende Beratung
Vermögensaufbau mit ETFs, Fonds und Sachwerten
Vermögen entsteht, wenn du regelmäßig investierst, breit streust und Kosten und Steuern im Blick behältst.