Benaro Finanzen

Vorabpauschale 2026: die ETF-Steuer mit Rechnung zum Selbstausfüllen

Vorabpauschale. Die ETF-Steuer, die kommt, auch wenn du nichts verkaufst.

Fast jeder glaubt, Steuern auf ETFs fallen erst beim Verkauf an. Tatsächlich besteuert das Gesetz bei thesaurierenden Fonds jedes Jahr einen unterstellten Mindestertrag. Hier steht, wie er für 2026 berechnet wird, wann nichts anfällt und was am 4. Januar 2027 auf deinem Konto liegen muss. Mit Rechnung zum Selbstausfüllen.

Von Ben Alexander Borowy, Jurist und Gründer von Benaro Finanzen
Stand · §§ 18 bis 20 InvStG, Basiszins 2026 · Allgemeine Information, keine Steuerberatung im Einzelfall

Die Regel in einer Minute

Die Vorabpauschale ist keine zusätzliche Steuer, sondern eine Vorauszahlung. Was du heute versteuerst, wird beim Verkauf angerechnet. Du zahlst nicht doppelt, du zahlst nur früher.
FrageWas gilt
Wen trifft sie?Alle, die Investmentfonds halten, also auch ETFs. Vor allem thesaurierende Fonds, die ihre Erträge nicht ausschütten, sondern wieder anlegen. § 18 Abs. 1 InvStG
Warum gibt es sie?Weil bei einem thesaurierenden Fonds nichts ausgezahlt wird, unterstellt das Gesetz einen Mindestertrag, den Basisertrag, und besteuert den.
Wann fällt keine an?Wenn der Fonds im Jahr nicht gestiegen ist. Wenn er mindestens so viel ausgeschüttet hat wie der Basisertrag. Oder wenn dein Sparerpauschbetrag sie auffängt.
Was passiert beim Verkauf?Alle Vorabpauschalen, die du während der Haltedauer versteuert hast, werden vom Veräußerungsgewinn abgezogen. § 19 Abs. 1 Satz 3 InvStG

Die Formel in fünf Schritten

  1. Basisertrag: Wert deiner Fondsanteile am Jahresanfang mal Basiszins mal 70 Prozent. § 18 Abs. 1 Satz 2 InvStG
  2. Deckel: Der Basisertrag ist begrenzt auf das, was der Fonds im Jahr tatsächlich zugelegt hat, also Wertsteigerung plus Ausschüttungen. Ist der Fonds gefallen, ist der Basisertrag null. § 18 Abs. 1 Satz 3 InvStG
  3. Ausschüttungen abziehen: Was der Fonds im Jahr ausgeschüttet hat, wird abgezogen. Der Rest ist die Vorabpauschale.
  4. Teilfreistellung: Bei Aktienfonds bleiben 30 Prozent steuerfrei, bei Mischfonds 15 Prozent. § 20 Abs. 1 und 2 InvStG
  5. Steuer: Auf den Rest 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag, zusammen 26,375 Prozent, gegebenenfalls plus Kirchensteuer. Vorher greift der Sparerpauschbetrag. § 32d Abs. 1, § 20 Abs. 9 EStG
JahrBasiszinsVorabpauschale je 10.000 € Fondswert, vor Teilfreistellung
20232,55 %178,50 €
20242,29 %160,30 €
20252,53 %177,10 €
20263,20 %224,00 €

Den Basiszins legt das Bundesfinanzministerium jedes Jahr im Januar fest, für 2026 mit Schreiben vom 13.01.2026. In den Jahren 2021 und 2022 war er negativ, eine Vorabpauschale fiel deshalb nicht an.

Die Rechnung mit echten Zahlen

10.000 Euro im Aktien-ETF am 1. Januar 2026 ergeben 224 Euro Vorabpauschale und ohne Freistellungsauftrag rund 41 Euro Steuer.
SchrittRechnungErgebnis
Fondswert am Jahresanfang10.000,00 €
Basisertrag: mal 3,20 Prozent, mal 70 Prozent10.000 × 0,032 × 0,7224,00 €
Nach Teilfreistellung von 30 Prozent224 × 0,7156,80 €
Steuer mit 26,375 Prozent156,80 × 0,2637541,36 €
Fondswert am 1.1.2026VorabpauschaleSteuerpflichtigSteuer ohne Freibetrag
5.000 €112 €78,40 €20,68 €
10.000 €224 €156,80 €41,36 €
25.000 €560 €392,00 €103,39 €
50.000 €1.120 €784,00 €206,78 €
100.000 €2.240 €1.568,00 €413,56 €

Aktienfonds, das ganze Jahr gehalten, Fonds mindestens um den Basisertrag gestiegen, keine Ausschüttungen, ohne Kirchensteuer. Bis rund 63.700 € Fondswert bleibt der steuerpflichtige Teil unter 1.000 € und damit unter dem Sparerpauschbetrag, wenn du sonst keine Kapitalerträge hast. Für Verheiratete mit gemeinsamem Freistellungsauftrag gilt das Doppelte.

Das Datum: 4. Januar 2027

Die Vorabpauschale für 2026 gilt am ersten Werktag 2027 als zugeflossen, also am Montag, 4. Januar 2027. Sie zählt damit steuerlich zum Jahr 2027.
WasWas das für dich heißt
ZuflusstagDer 1. Januar 2027 ist ein Freitag und Feiertag, der erste Werktag ist Montag, der 4. Januar. § 18 Abs. 3 InvStG
FreistellungsauftragEs zählt der Freistellungsauftrag für 2027, nicht der für 2026. Die Vorabpauschale verbraucht als Erstes deinen Sparerpauschbetrag des neuen Jahres: 1.000 €, bei Zusammenveranlagung 2.000 €. § 20 Abs. 9 EStG
Woher die Bank die Steuer nimmtEs fließt kein Geld aus dem Fonds. Die Bank zieht die Steuer von deinem Verrechnungskonto ein. § 44 Abs. 1 Satz 8 EStG
Wann abgebucht wirdFrühestens am Zuflusstag. Viele Banken buchen erst im Lauf des Januars oder Februars, weil sie auf die Daten der Fondsgesellschaften warten.
ZeitleisteWas an diesem Tag zählt
1. Januar 2026Der Fondswert an diesem Tag ist die Ausgangsgröße für den Basisertrag.
31. Dezember 2026Der Fondswert an diesem Tag bestimmt den Deckel. Bis hierhin den Freistellungsauftrag für 2027 prüfen.
4. Januar 2027Die Vorabpauschale gilt als zugeflossen. Ab jetzt darf die Bank die Steuer einziehen.
Januar bis Februar 2027Die Abbuchung erscheint auf dem Verrechnungskonto, dazu eine Steuerabrechnung im Postfach.
Anfang 2028Die Jahressteuerbescheinigung für 2027 weist die Vorabpauschale aus.
Der teuerste Fehler: leeres Verrechnungskonto, fehlender Freistellungsauftrag
Liegt kein Geld auf dem Verrechnungskonto, darf die Bank die Steuer über deinen eingeräumten Dispokredit einziehen, sofern du dem nicht vorher widersprochen hast, und du zahlst Zinsen auf eine Steuer. Reicht auch das nicht, meldet sie den Fall dem Finanzamt, und du musst die Erträge in der Steuererklärung nachholen. Fehlt der Freistellungsauftrag für 2027, behält die Bank Steuer ein, die du gar nicht schuldest, und du bekommst sie erst über die Steuererklärung zurück. § 44 Abs. 1 Satz 8 bis 10 EStG

Sonderfälle

FallWas gilt
Kauf im laufenden JahrFür jeden vollen Monat vor dem Kauf sinkt die Vorabpauschale um ein Zwölftel. Kauf im Juli 2026: sechs Zwölftel weniger, also die Hälfte. § 18 Abs. 2 InvStG
SparplanJede Rate ist ein eigener Kauf mit eigener Zwölftel-Kürzung. Die Bank rechnet das für dich aus.
Ausschüttender FondsDie Ausschüttungen werden abgezogen. Hat der Fonds mehr ausgeschüttet als den Basisertrag, fällt keine Vorabpauschale an. Die Ausschüttungen selbst sind aber steuerpflichtig.
Fonds im MinusLiegt der Wert am Jahresende unter dem am Jahresanfang, gibt es keine Vorabpauschale.
Mischfonds, Anleihen-ETFMischfonds mit mindestens 25 Prozent Aktien: 15 Prozent Teilfreistellung. Reine Anleihen-ETF: keine. § 20 Abs. 1 und 2, § 2 Abs. 6 und 7 InvStG
Verkauf im laufenden JahrFür Anteile, die du vor dem Jahresende verkaufst, fällt für dieses Jahr keine Vorabpauschale an. Besteuert wird dann der Gewinn aus dem Verkauf.
DepotübertragBeim Übertrag zu einer anderen Bank gehen die bereits versteuerten Vorabpauschalen mit den Anschaffungsdaten mit. Prüf nach dem Übertrag, ob sie angekommen sind.
KirchensteuerMit Kirchensteuer steigt der Satz von 26,375 auf rund 27,82 Prozent (bei 8 Prozent Kirchensteuer) oder rund 27,99 Prozent (bei 9 Prozent).
Mehrere BankenJede Bank rechnet für sich. Verteile den Freistellungsauftrag so, dass er dort steht, wo die größte Vorabpauschale anfällt. Zusammen höchstens 1.000 €.

Deine Rechnung zum Selbstausfüllen

RechenschrittBeispielBei dir
AWert deines Fonds am 1. Januar 2026, laut Jahresdepotauszug zum 31.12.202510.000 €
BBasisertrag: A mal 0,032 mal 0,7224 €
CWertzuwachs 2026 plus Ausschüttungen (der Deckel)900 €
DVorabpauschale: der kleinere Wert aus B und C, minus Ausschüttungen224 €
ENach Teilfreistellung: D mal 0,7 (Aktienfonds)156,80 €
FDein freier Sparerpauschbetrag für 2027 bei dieser Bank1.000 €
GSteuerpflichtig: E minus F, mindestens null0 €
HSteuer: G mal 0,263750 €

Bis Silvester erledigen

PunktWorauf es ankommt
☐Freistellungsauftrag für 2027 geprüftEr ist erteilt, läuft nicht zum Jahresende aus und liegt bei der Bank mit dem größten Fondsbestand.
☐Zeile H ausgerechnetDu weißt, ob und wie viel Steuer im Januar anfällt.
☐Geld auf dem VerrechnungskontoDer Betrag aus Zeile H liegt dort, mit etwas Puffer, spätestens am 4. Januar 2027.
Der eine Schritt, der zählt: Prüf noch im Dezember deinen Freistellungsauftrag für 2027 und leg etwas Geld auf das Verrechnungskonto. Wie sich deine Kapitalerträge auf deine Steuer im Ganzen auswirken, klärt eine Steuerberaterin oder ein Lohnsteuerhilfeverein mit deinen Zahlen.

Das Video dazu

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Fundstellen

Investmentsteuergesetz: § 2 Abs. 6 und 7 (Aktienfonds, Mischfonds), § 18 Abs. 1 bis 3 (Basisertrag, Deckelung, Zwölftel-Regel, Zufluss), § 19 Abs. 1 Satz 3 (Anrechnung beim Verkauf), § 20 Abs. 1 und 2 (Teilfreistellung) · Einkommensteuergesetz: § 20 Abs. 9 (Sparerpauschbetrag), § 32d Abs. 1 (Abgeltungsteuer), § 44 Abs. 1 Satz 8 bis 10 (Einzug der Steuer, Kontokorrentkredit, Meldung an das Finanzamt) · Bundesministerium der Finanzen, Schreiben vom 13.01.2026 zum Basiszins für die Vorabpauschale 2026.

Stand 10.10.2026. Die Übersicht gibt die Rechtslage in Deutschland für die Vorabpauschale des Jahres 2026 wieder. Alle Beispiele ohne Kirchensteuer, für einen Aktienfonds, der das ganze Jahr gehalten wurde und mindestens um den Basisertrag gestiegen ist. Maßgeblich ist die Abrechnung deiner Bank. Diese Übersicht ist allgemeine Information zur Rechtslage und keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

Was heißt das für dich?

Ein Artikel erklärt die Regeln, nicht deine Lage. Im Kennlerntelefonat schauen wir in 10 bis 15 Minuten, was davon bei dir zählt.