Vorabpauschale 2026: die ETF-Steuer mit Rechnung zum Selbstausfüllen
Vorabpauschale. Die ETF-Steuer, die kommt, auch wenn du nichts verkaufst.
Fast jeder glaubt, Steuern auf ETFs fallen erst beim Verkauf an. Tatsächlich besteuert das Gesetz bei thesaurierenden Fonds jedes Jahr einen unterstellten Mindestertrag. Hier steht, wie er für 2026 berechnet wird, wann nichts anfällt und was am 4. Januar 2027 auf deinem Konto liegen muss. Mit Rechnung zum Selbstausfüllen.
Von Ben Alexander Borowy, Jurist und Gründer von Benaro Finanzen Stand · §§ 18 bis 20 InvStG, Basiszins 2026 · Allgemeine Information, keine Steuerberatung im Einzelfall
Die Regel in einer Minute
Die Vorabpauschale ist keine zusätzliche Steuer, sondern eine Vorauszahlung. Was du heute versteuerst, wird beim Verkauf angerechnet. Du zahlst nicht doppelt, du zahlst nur früher.
Frage
Was gilt
Wen trifft sie?
Alle, die Investmentfonds halten, also auch ETFs. Vor allem thesaurierende Fonds, die ihre Erträge nicht ausschütten, sondern wieder anlegen. § 18 Abs. 1 InvStG
Warum gibt es sie?
Weil bei einem thesaurierenden Fonds nichts ausgezahlt wird, unterstellt das Gesetz einen Mindestertrag, den Basisertrag, und besteuert den.
Wann fällt keine an?
Wenn der Fonds im Jahr nicht gestiegen ist. Wenn er mindestens so viel ausgeschüttet hat wie der Basisertrag. Oder wenn dein Sparerpauschbetrag sie auffängt.
Was passiert beim Verkauf?
Alle Vorabpauschalen, die du während der Haltedauer versteuert hast, werden vom Veräußerungsgewinn abgezogen. § 19 Abs. 1 Satz 3 InvStG
Die Formel in fünf Schritten
Basisertrag: Wert deiner Fondsanteile am Jahresanfang mal Basiszins mal 70 Prozent. § 18 Abs. 1 Satz 2 InvStG
Deckel: Der Basisertrag ist begrenzt auf das, was der Fonds im Jahr tatsächlich zugelegt hat, also Wertsteigerung plus Ausschüttungen. Ist der Fonds gefallen, ist der Basisertrag null. § 18 Abs. 1 Satz 3 InvStG
Ausschüttungen abziehen: Was der Fonds im Jahr ausgeschüttet hat, wird abgezogen. Der Rest ist die Vorabpauschale.
Teilfreistellung: Bei Aktienfonds bleiben 30 Prozent steuerfrei, bei Mischfonds 15 Prozent. § 20 Abs. 1 und 2 InvStG
Steuer: Auf den Rest 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag, zusammen 26,375 Prozent, gegebenenfalls plus Kirchensteuer. Vorher greift der Sparerpauschbetrag. § 32d Abs. 1, § 20 Abs. 9 EStG
Jahr
Basiszins
Vorabpauschale je 10.000 € Fondswert, vor Teilfreistellung
2023
2,55 %
178,50 €
2024
2,29 %
160,30 €
2025
2,53 %
177,10 €
2026
3,20 %
224,00 €
Den Basiszins legt das Bundesfinanzministerium jedes Jahr im Januar fest, für 2026 mit Schreiben vom 13.01.2026. In den Jahren 2021 und 2022 war er negativ, eine Vorabpauschale fiel deshalb nicht an.
Die Rechnung mit echten Zahlen
10.000 Euro im Aktien-ETF am 1. Januar 2026 ergeben 224 Euro Vorabpauschale und ohne Freistellungsauftrag rund 41 Euro Steuer.
Schritt
Rechnung
Ergebnis
Fondswert am Jahresanfang
10.000,00 €
Basisertrag: mal 3,20 Prozent, mal 70 Prozent
10.000 × 0,032 × 0,7
224,00 €
Nach Teilfreistellung von 30 Prozent
224 × 0,7
156,80 €
Steuer mit 26,375 Prozent
156,80 × 0,26375
41,36 €
Fondswert am 1.1.2026
Vorabpauschale
Steuerpflichtig
Steuer ohne Freibetrag
5.000 €
112 €
78,40 €
20,68 €
10.000 €
224 €
156,80 €
41,36 €
25.000 €
560 €
392,00 €
103,39 €
50.000 €
1.120 €
784,00 €
206,78 €
100.000 €
2.240 €
1.568,00 €
413,56 €
Aktienfonds, das ganze Jahr gehalten, Fonds mindestens um den Basisertrag gestiegen, keine Ausschüttungen, ohne Kirchensteuer. Bis rund 63.700 € Fondswert bleibt der steuerpflichtige Teil unter 1.000 € und damit unter dem Sparerpauschbetrag, wenn du sonst keine Kapitalerträge hast. Für Verheiratete mit gemeinsamem Freistellungsauftrag gilt das Doppelte.
Das Datum: 4. Januar 2027
Die Vorabpauschale für 2026 gilt am ersten Werktag 2027 als zugeflossen, also am Montag, 4. Januar 2027. Sie zählt damit steuerlich zum Jahr 2027.
Was
Was das für dich heißt
Zuflusstag
Der 1. Januar 2027 ist ein Freitag und Feiertag, der erste Werktag ist Montag, der 4. Januar. § 18 Abs. 3 InvStG
Freistellungsauftrag
Es zählt der Freistellungsauftrag für 2027, nicht der für 2026. Die Vorabpauschale verbraucht als Erstes deinen Sparerpauschbetrag des neuen Jahres: 1.000 €, bei Zusammenveranlagung 2.000 €. § 20 Abs. 9 EStG
Woher die Bank die Steuer nimmt
Es fließt kein Geld aus dem Fonds. Die Bank zieht die Steuer von deinem Verrechnungskonto ein. § 44 Abs. 1 Satz 8 EStG
Wann abgebucht wird
Frühestens am Zuflusstag. Viele Banken buchen erst im Lauf des Januars oder Februars, weil sie auf die Daten der Fondsgesellschaften warten.
Zeitleiste
Was an diesem Tag zählt
1. Januar 2026
Der Fondswert an diesem Tag ist die Ausgangsgröße für den Basisertrag.
31. Dezember 2026
Der Fondswert an diesem Tag bestimmt den Deckel. Bis hierhin den Freistellungsauftrag für 2027 prüfen.
4. Januar 2027
Die Vorabpauschale gilt als zugeflossen. Ab jetzt darf die Bank die Steuer einziehen.
Januar bis Februar 2027
Die Abbuchung erscheint auf dem Verrechnungskonto, dazu eine Steuerabrechnung im Postfach.
Anfang 2028
Die Jahressteuerbescheinigung für 2027 weist die Vorabpauschale aus.
Der teuerste Fehler: leeres Verrechnungskonto, fehlender Freistellungsauftrag
Liegt kein Geld auf dem Verrechnungskonto, darf die Bank die Steuer über deinen eingeräumten Dispokredit einziehen, sofern du dem nicht vorher widersprochen hast, und du zahlst Zinsen auf eine Steuer. Reicht auch das nicht, meldet sie den Fall dem Finanzamt, und du musst die Erträge in der Steuererklärung nachholen. Fehlt der Freistellungsauftrag für 2027, behält die Bank Steuer ein, die du gar nicht schuldest, und du bekommst sie erst über die Steuererklärung zurück. § 44 Abs. 1 Satz 8 bis 10 EStG
Sonderfälle
Fall
Was gilt
Kauf im laufenden Jahr
Für jeden vollen Monat vor dem Kauf sinkt die Vorabpauschale um ein Zwölftel. Kauf im Juli 2026: sechs Zwölftel weniger, also die Hälfte. § 18 Abs. 2 InvStG
Sparplan
Jede Rate ist ein eigener Kauf mit eigener Zwölftel-Kürzung. Die Bank rechnet das für dich aus.
Ausschüttender Fonds
Die Ausschüttungen werden abgezogen. Hat der Fonds mehr ausgeschüttet als den Basisertrag, fällt keine Vorabpauschale an. Die Ausschüttungen selbst sind aber steuerpflichtig.
Fonds im Minus
Liegt der Wert am Jahresende unter dem am Jahresanfang, gibt es keine Vorabpauschale.
Mischfonds, Anleihen-ETF
Mischfonds mit mindestens 25 Prozent Aktien: 15 Prozent Teilfreistellung. Reine Anleihen-ETF: keine. § 20 Abs. 1 und 2, § 2 Abs. 6 und 7 InvStG
Verkauf im laufenden Jahr
Für Anteile, die du vor dem Jahresende verkaufst, fällt für dieses Jahr keine Vorabpauschale an. Besteuert wird dann der Gewinn aus dem Verkauf.
Depotübertrag
Beim Übertrag zu einer anderen Bank gehen die bereits versteuerten Vorabpauschalen mit den Anschaffungsdaten mit. Prüf nach dem Übertrag, ob sie angekommen sind.
Kirchensteuer
Mit Kirchensteuer steigt der Satz von 26,375 auf rund 27,82 Prozent (bei 8 Prozent Kirchensteuer) oder rund 27,99 Prozent (bei 9 Prozent).
Mehrere Banken
Jede Bank rechnet für sich. Verteile den Freistellungsauftrag so, dass er dort steht, wo die größte Vorabpauschale anfällt. Zusammen höchstens 1.000 €.
Deine Rechnung zum Selbstausfüllen
Rechenschritt
Beispiel
Bei dir
A
Wert deines Fonds am 1. Januar 2026, laut Jahresdepotauszug zum 31.12.2025
10.000 €
B
Basisertrag: A mal 0,032 mal 0,7
224 €
C
Wertzuwachs 2026 plus Ausschüttungen (der Deckel)
900 €
D
Vorabpauschale: der kleinere Wert aus B und C, minus Ausschüttungen
224 €
E
Nach Teilfreistellung: D mal 0,7 (Aktienfonds)
156,80 €
F
Dein freier Sparerpauschbetrag für 2027 bei dieser Bank
1.000 €
G
Steuerpflichtig: E minus F, mindestens null
0 €
H
Steuer: G mal 0,26375
0 €
Bis Silvester erledigen
Punkt
Worauf es ankommt
☐
Freistellungsauftrag für 2027 geprüft
Er ist erteilt, läuft nicht zum Jahresende aus und liegt bei der Bank mit dem größten Fondsbestand.
☐
Zeile H ausgerechnet
Du weißt, ob und wie viel Steuer im Januar anfällt.
☐
Geld auf dem Verrechnungskonto
Der Betrag aus Zeile H liegt dort, mit etwas Puffer, spätestens am 4. Januar 2027.
Der eine Schritt, der zählt: Prüf noch im Dezember deinen Freistellungsauftrag für 2027 und leg etwas Geld auf das Verrechnungskonto. Wie sich deine Kapitalerträge auf deine Steuer im Ganzen auswirken, klärt eine Steuerberaterin oder ein Lohnsteuerhilfeverein mit deinen Zahlen.
Das Video dazu
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