Die drei Regeln auf einen Blick
| Nr. | Regel | Was das Gesetz sagt | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 1 | Höchstens drei Kaltmieten | Die Kaution darf das Dreifache der Monatsmiete nicht übersteigen. Betriebskosten, die als Pauschale oder Vorauszahlung ausgewiesen sind, zählen nicht mit. | § 551 Abs. 1 BGB |
| Drei Raten | Du darfst in drei gleichen Monatsraten zahlen. Die erste ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig, die beiden anderen mit den nächsten zwei Mieten. | § 551 Abs. 2 BGB | |
| 2 | Ein eigenes Konto | Der Vermieter muss die Kaution bei einer Bank anlegen, getrennt von seinem Vermögen. | § 551 Abs. 3 BGB |
| 3 | Die Zinsen gehören dir | Mindestens zum üblichen Zins für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist. Die Erträge stehen dir zu und erhöhen die Kaution. Ausnahme: Studenten- und Jugendwohnheime. | § 551 Abs. 3 BGB |
| Gilt auch gegen den Vertrag | Eine Klausel, die davon zu deinem Nachteil abweicht, ist unwirksam. | § 551 Abs. 4 BGB |
Warum es um das Konto geht, nicht um die Zinsen
| Wo die Kaution liegt | Was in der Insolvenz des Vermieters passiert |
|---|---|
| Auf einem eigenen Kautionskonto, getrennt von seinem Geld | Das Geld gehört wirtschaftlich dir. Du kannst es aus der Insolvenzmasse herausverlangen. |
| Auf seinem Girokonto, vermischt mit seinem Geld | Du bist nur einer von vielen Gläubigern und bekommst oft nur einen Bruchteil zurück, manchmal nichts. BGH, Urteil vom 20.12.2007, IX ZR 132/06 |
Mail 1 · Bevor du die Kaution zahlst
Schick sie, sobald der Mietvertrag unterschrieben ist und der Vermieter dir seine Kontoverbindung nennt. Die gelb unterstrichenen Stellen füllst du aus.
Willst du in einer Summe zahlen, streich den Absatz zu den Raten. Das Recht auf Raten bleibt dir trotzdem, auch wenn es im Vertrag anders steht. § 551 Abs. 2 und 4 BGB
Mail 2 · Die Kaution ist schon gezahlt
Du weißt nicht, wo deine Kaution liegt? Dann frag nach. Viele Vermieter haben das Konto längst angelegt und schicken dir einen Nachweis. Antwortet er nicht oder ausweichend, weißt du, woran du bist.
Was auf dem Nachweis stehen sollte
Ein Nachweis, der nur eine IBAN nennt, sagt wenig. Hak ab, was du auf dem Kontoauszug oder der Bestätigung der Bank findest.
| Prüfpunkt | Warum er zählt | |
|---|---|---|
| ☐ | Das Konto liegt bei einer Bank | Bargeld im Tresor oder auf dem Sparbuch ohne Bezug zu dir erfüllt das Gesetz nicht. |
| ☐ | Es heißt Mietkaution, Kautionskonto oder Treuhandkonto | Daran erkennt die Bank, dass das Geld nicht dem Vermieter gehört. Darauf kommt es in der Insolvenz an. |
| ☐ | Dein Name oder deine Wohnung steht dabei | So lässt sich das Geld dir zuordnen, auch wenn der Vermieter mehrere Kautionen verwaltet. |
| ☐ | Es ist nicht das Konto, auf das du die Miete zahlst | Liegt die Kaution dort, ist sie mit seinem Geld vermischt. |
| ☐ | Zinsen werden gutgeschrieben | Sie gehören dir und erhöhen die Kaution, die du beim Auszug zurückbekommst. |
Wenn der Vermieter kein Konto nennt
BGH, Urteil vom 13.10.2010, VIII ZR 98/10
- Halte die Kaution zurück, nicht die Miete. Das Urteil betrifft die Kaution. Ob du wegen des Kontos auch Miete zurückhalten darfst, hängt am Einzelfall. Wer dabei falsch liegt, riskiert eine Kündigung.
- Schreib es schriftlich. Mail 1 genügt. Sie zeigt, dass du zahlen willst, sobald das Konto feststeht. Heb sie mit Datum auf.
- Hol dir Hilfe, bevor es eskaliert. Droht der Vermieter mit Kündigung, gehört der Fall zu einem Mieterverein oder einer Anwältin für Mietrecht. Diese Mail ersetzt keine Beratung in deinem Fall.
Und beim Auszug?
Der Vermieter darf die Kaution eine angemessene Zeit behalten, um zu prüfen, ob noch Forderungen offen sind, etwa aus der Nebenkostenabrechnung. Eine feste Frist steht nicht im Gesetz. Danach bekommst du sie mit allen Zinsen zurück. Wird die Wohnung verkauft, haftet der neue Eigentümer für die Rückzahlung, und kann er nicht zahlen, bleibt der alte Vermieter in der Pflicht. § 566a BGB
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